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Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts wird Rüstungsexporte noch steigern

Rede von Ulla Lötzer,

Deutschland ist der drittgrößte Rüstungsexporteur der Welt. Das ist eine beschämende Position denn damit ist Deutschland in hohem Maße mitverantwortlich für viele Tote in der Welt. Die Regierung macht sich lächerlich wenn sie sich bei der Vorstellung der Novelle des Außenwirtschaftsrechts selbst eine strenge Kontrolle von Rüstungsgütern bescheinigt. U-Boote nach Ägypten und Israel, Panzer nach Indonesien und Saudi-Arabien, deutsche Sturmgewehre in Libyen und Georgien beweisen das Gegenteil. Am Geschäft mit dem Tod wird gut verdient und das soll auch so bleiben.

Deshalb finden dringend notwendige Restriktionen keinen Eingang in die vorliegende Novelle. Die politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte klingen gut: „Lieferungen an Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht, scheiden grundsätzlich aus. Auch bei einem schon hinreichenden Verdacht, dass deutsche Waffen zur Unterdrückung der Bevölkerung oder zu sonstigen fortdauernden Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland missbraucht werden könnten, gibt es grundsätzlich keine Exportgenehmigung.“ Doch was nutzt das, wenn diese Grundsätze unverbindlich sind und gegen die ökonomischen Interessen der deutschen Rüstungsindustrie abgewogen werden und dann – wen wundert es – der Profit immer über die Menschenrechte gesetzt wird. Nicht einmal 0,15 Prozent der Rüstungsexporte (in Antragswerten) wurden 2010 abgelehnt. Diese Grundsätze müssen verbindlich in das Außenwirtschaftsgesetz eingefügt werden – dann wären wir einen großen Schritt weiter zu einer friedlicheren und humaneren Welt.

Die Menschenrechte sind für die Bundesregierung immer gerade dann nützlich wenn sie ihre Soldaten irgendwo hin schicken will. Sie schert sich einen Deut darum, wenn deutsche Wasserwerfer an autoritäre Regime verkauft werden. Den Milizen von Lukaschenko greift sie sogar aktiv unter die Arme, bildet sie aus und beliefert sie mit Kameras, Software und Transportern. Nicht nur Waffen und Kriegsgerät, auch Überwachungstechnik und Software können Unterdrückungsinstrumente sein und müssten unter die Restriktionen des Außenwirtschaftsgesetzes fallen. Doch statt einer Verschärfung nimmt die Bundesregierung im Bereich der Dual-use-Güter Lockerungen vor.

Restriktionen, die nach dem deutschen Recht bisher vorgeschrieben waren, nach europäischem aber nicht, sollen entfallen. Nach dem derzeitigen Außenwirtschaftsrecht kann die Ausfuhr von Gütern beschränkt werden, die für die Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munitionen oder Kriegsgerät nützlich sind. Künftig soll dies nur noch für Güter gelten, die ausdrücklich für die Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munitionen und Rüstungsgütern gedacht sind. Das heißt, der Exporteur wird aus der Verantwortung für die Verwendung seiner Güter entlassen. Ihm kann egal sein, wie viele Menschen wegen seiner Produkte sterben müssen.

Bei den neuen Straf- und Bußgeldvorschriften gibt es Verschärfungen aber auch Erleichterungen. Zentral erscheint mir dabei, dass dem Rüstungsexporteur künftig nachgewiesen werden muss, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Fahrlässige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht werden nur noch als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Lediglich leichtfertige Verstöße gegen ein Waffenembargo werden noch strafbewehrt. Das kling wie ein halber Freifahrtschein für die Rüstungswirtschaft.

Viele Menschen werden weltweit mit Waffen aus deutscher Produktion oder Lizenz, mit deutschem KnowHow und deutscher Hilfe getötet – nach dieser Novelle leider mehr statt weniger.