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Mitbestimmung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sicherstellen!

Rede von Werner Dreibus,

Rede zum Entwurf eines

„Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten“

eingebracht von der Bundesregierung, Drs. 16/2922; Rede wurde zu Protokoll gebeben

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

Kanzlerin Merkel hat auf dem Festakt des DGB zum 30-jährigen Bestehen der Mitbestimmung das deutsche Mitbestimmungsmodell als „wesentliches Merkmal der sozialen Marktwirtschaft“ gewürdigt. Sie hat weiter hervorgehoben, dass gerade auch die Unternehmensmitbestimmung in den Aufsichtsräten sich als ein Erfolg erwiesen habe und darum bewahrt werden müsse.

SPD-Chef Beck charakterisierte die Mitbestimmung kürzlich als Standortvorteil, sie mache die Arbeitswelt demokratischer, stärke den Betriebsfrieden und die Motivation der Beschäftigten.

Auch ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn zeigt, dass die Mitbestimmung ein notwendiges und sozial wie wirtschaftlich erfolgreiches Element der Demokratie ist. 18 von 25 europäischen Ländern haben Mitbestimmungsmodelle und die Mehrzahl der EU-Staaten nutzt die Mitbestimmung als Instrument der Unternehmenskontrolle. Auch der hohe Anteil von ausländischen Konzernen, die in Deutschland tätig sind und dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterliegen, spricht dafür, dass das deutsche Mitbestimmungsmodell erfolgreich ist und eine Zukunft hat. Von den 767 Unternehmen, die dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterliegen, gehören rund 30 Prozent zu ausländischen Konzernen.

Und gerade weil dass so ist, fordert DIE LINKE. die stärkere Verankerung der Mitbestimmung im europäischen Recht. Deshalb begrüßen wir die grundsätzliche Ausrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung, die Interessenvertretung der Beschäftigten im Verschmelzungsfall abzusichern.

In wesentlichen Aspekten sehen wir allerdings noch Veränderungsbedarf, um dem Anliegen in Gänze gerecht zu werden. Ich nenne einige Stichworte:

- notwendig ist die Festlegung eines Mindestkataloges an zustimmungspflichtigen Geschäften durch die Aufsichtsräte - damit zum Beispiel Entscheidungen über Investitionen transparenter werden;
- notwendig ist eine Vereinfachung des Wahlverfahrens für Aufsichtsräte, um die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern einfacher und kostengünstiger zu machen;
- notwendig ist für multinationale Unternehmen eine gesetzliche Garantie der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern der anderen Länder in den Gremien, z.B. im Aufsichtsrat. Dazu gehört auch die Einführung des passiven und aktiven Wahlrechts für alle Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens;
- notwendig ist weiterhin eine Festlegung, dass den bei einer Verschmelzung fortbestehenden Arbeitnehmervertretungsstrukturen (also z.B. der Gesamtbetriebsrat) ein autorisierter Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenüberzustellen ist.

Im Fall von zwei weiteren Aspekten schließen wir uns ausdrücklich den Überlegungen des DGB an und fordern die Bundesregierung auf:

- „auch ausländische Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie ausländische Komplementäre in der deutschen Kommanditgesellschaft in den Geltungsbereich der deutschen Unternehmensmitbestimmung einzubeziehen;
- gegenüber der EU-Kommission dafür einzutreten, die 14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie zur Verlegung des Unternehmenssitzes so auszugestalten, dass nationale Mitbestimmungsstandards nicht umgangen werden können.“ (aus der Stellungnahme des DGB vom 27.6.06 zum vorliegenden Gesetzentwurf)

Um die Verankerung der Mitbestimmung - nach deutschem Modell - auf europäischer Ebene tatsächlich mit Leben zu füllen, ist es darüber hinaus unverzichtbar, die deutsche Gesetzgebung den veränderten Bedingungen in der Wirtschaft anzupassen. Zwei Elemente sind hier von besonderer Bedeutung. Erstens der Schwellenwert von derzeit 2000 Mitarbeitern. Dieser Wert ist angesichts sinkender Betriebsgrößen nicht mehr zeitgemäß. 500 Beschäftigte wären demgegenüber angemessen. Zweitens wird das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden dem Anspruch einer demokratischen Kontrolle und Steuerung von Unternehmen nicht gerecht. Daher plädieren wir für seine ersatzlose Streichung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit