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Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern

Rede von Michael Leutert,

zu Protokoll

Die Problematik, die im vorliegenden Antrag angesprochen wird, liegt meiner Fraktion sehr am Herzen. Während die Restbestände der sozialen Demokratie hierzulande noch ein wenig von den Zumutungen abfedern können, die sonst auf Menschen zukämen, wenn das Kapital frei schalten und walten könnte, kann man dergleichen von weiten Teilen der Welt überhaupt nicht sagen.

Investitionen bringen nicht immer nur Wohlstand, erst recht nicht immer für alle. Aber das ist vielleicht nichts Neues. Auch nicht neu und unbekannt sind ungezählten Beispiele der Vertreibungen von Menschen in Folge von Abholzungen und aufgrund der Erschließung und Förderung von Bodenschätzen. Damit verbunden - sei es billigende Inkaufnahme, sei es aktiv betrieben - sind die Niederschlagung von Protesten und die Verfolgung von Aktivisten. In sehr vielen Staaten gibt es keine effektive Wirksamkeit sozialer Mindeststandards, basale Normen humanen Arbeitens scheinen für viele Menschen auch ins Reich der Utopien zu gehören.

Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland scheint es zum guten Ton effizienter Unternehmensführung zu gehören, Angestellte zu überwachen, ihnen ein Recht auf Intimität und Privatheit abzuerkennen und damit auch die Würde abzusprechen. DIE LINKE begrüßt es daher, dass sie nicht immer als einzige Fraktion darauf hinweisen muss, dass Menschenrechte nicht automatisch mit der Kapitalverwertung aufblühen müssen. Manchmal scheinen Menschenrechte eben auch hinderlich zu sein für eine ansprechende Profitmenge.

Daraus kann man die verschiedensten Folgerungen ziehen. Eine davon hat uns vor kurzem die FDP in ihrem Antrag „Eigentumsfreiheit weltweit schützen“ aufgezeigt, in dem - vorsichtig ausgedrückt - dem Konflikt zwischen Profit- und Menschenrechtsinteressen nicht übermäßig viel Platz eingeräumt worden ist. DIE LINKE ist jedenfalls der Auffassung, dass die Verletzung von Menschenrechten durch keinerlei Gründe gerechtfertigt werden kann. Ganz ohne Wertung möchte ich hinzufügen: Es ist aber auch nicht Aufgabe des Kapitalismus und der Märkte für Gerechtigkeit und Menschenrechte zu sorgen.

Dafür - und das erschreckt natürlich die FDP - sind die Zwangsmittel des Rechts in einem Rechtsstaat zuständig und daher aus unserer Sicht auch sachlich zulässig. Die Rechtschaffenheit, mit der Adam Smith noch an die unsichtbare Hand des Marktes glauben konnte, die können wir heute nicht im Ernst propagieren.

Auch deutsche Unternehmen waren und sind an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig geworden, die sich im Zuge von Investitionen einstellen. Daraus erwächst Deutschland eine besondere Verantwortung. Sie ist umso größer, wenn man die ökonomische Potenz deutscher Unternehmen weltweit berücksichtigt. Das ist aus Sicht der LINKEN auch der entscheidende Vorzug am Antrag der GRÜNEN.

Es geht um die politische Anerkennung des Umstandes, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich sind und dass staatliche, gesetzgeberische Maßnahmen hier nur greifen können. Daher möchte ich auch die Kritik an Details zurückstellen, da der Zeitpunkt dafür erst herangereift sein dürfte, wenn diesem Antrag Erfolg beschieden wäre.