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Mehr Verantwortung für Bildung als Gemeinschaftsaufgabe

Rede von Rosemarie Hein,

„Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Ministerin hat eine von vielen hier im Haus sehr lange erwartete Änderung des Grundgesetzes heute im Bundestag vorgestellt. Frau Ministerin, Ihre Argumentation verwundert mich schon etwas. Aber auch ich will erst einmal darauf zurückblicken, warum wir überhaupt in dieser Situation sind.

Vor acht Jahren, im Jahre 2006, war im Rahmen der Föderalismusreform beschlossen worden, die Aufgaben von Bund und Ländern klarer voneinander zu trennen. Die Länder übernahmen damals auf eigenen Wunsch unter anderem fast gänzlich die Zuständigkeit im Bereich Bildung. Eine gemeinsame Finanzierung von wichtigen Aufgaben war nahezu nicht mehr möglich, auch wenn die Ministerin heute etwas anderes sagt. Ziel dieser Reform war, „komplizierte Mischfinanzierungen“ zurückzudrängen und damit „Blockademöglichkeiten“, so stand es im entsprechenden Entschließungsantrag, zwischen Bund und Ländern zu vermeiden. Das klingt erst einmal ganz logisch, aber zumindest im Bereich der Bildung ist das gründlich nach hinten losgegangen. Denn mit dem Verbot gemeinsamer Finanzierungen wurden die notwendigen Finanzierungsaufgaben in der Bildung in vorher nie gekanntem Maße blockiert und eben nicht erleichtert.

Es ist also das Gegenteil von dem eingetreten, was beabsichtigt war. Darum wurden zahlreiche Hilfsprogramme erfunden, zum Beispiel die Lernförderung innerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes, die Berufseinstiegsbegleitung, die Bildungsketten oder auch die energetische Sanierung, damit man im Schulbau überhaupt etwas machen konnte.

Auch die Pakte muss man wahrscheinlich in diese Reihe stellen. Das nennt man Umwegsfinanzierung. Diese Umwegsfinanzierung macht die Durchschaubarkeit der Finanzströme und der Zuständigkeiten überhaupt nicht leichter, sondern eher verworrener.

Ein Ziel der Föderalismusreform 2006 war auch, mehr auf Wettbewerb zu setzen. Die Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung wurde weitgehend aufgekündigt. Dabei darf man nicht nur auf die Hochschulen zielen, sondern man muss eben auch auf den Rest der Bildungsaufgaben schauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann ja auf allen möglichen Gebieten einen Wettbewerb ausrufen, aber doch nicht bei der Frage eines besseren Bildungszugangs. Wer Bildung zum Gegenstand von Wettbewerb macht, vergrößert Ungleichheiten und schafft nicht mehr Gerechtigkeit.

Das kann niemand wollen, dem gleiche Bildungschancen in ganz Deutschland wichtig sind.

Nach der Grundgesetzänderung von 2006 wurden den Ländern jährlich etwa 1 Milliarde Euro für die übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Wir finden sie bis heute in unseren Haushalten. Die haben aber nicht gereicht. Nun reifte seit einigen Jahren, und zwar sehr langsam, in einigen Ländern die Einsicht, dass man hier ein Stück zurück müsse. Deshalb liegt jetzt die Forderung nach einer Lockerung des Verbotes vor. Deshalb haben wir jetzt diese Grundgesetzänderung auf dem Tisch, aber eben nur für eine bessere Finanzierung im Hochschulbereich. Das ist nicht viel. Das ist nicht einmal der Spatz in der Hand. Darum können wir das auch nicht gutheißen.

Dass sich aber die Länder in dieser Sache nun überhaupt bewegt haben - das war ja nicht so einfach -, liegt an den klammen Kassen der Länder und Kommunen. Nachdem der Bund 2009 auch noch eine Schuldenbremse eingeführt hat, ist das noch schlimmer geworden. Die Aussichten, Bildung aus eigener Kraft finanzieren zu können, sind immer mehr geschwunden. Da helfen eben die gegenseitigen Eifersüchteleien zwischen Bayern und Hamburg und Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht weiter.

Zudem habendie Strategen von Bund und Ländern offensichtlich sehr unterschätzt - sie haben sich dabei kräftig verzockt -, wie groß die Aufgabe, die vor uns steht, eigentlich ist, was beispielsweise die wachsenden Studierendenzahlen betrifft. Die sind schneller gewachsen, als man das vorhergesehen hatte. Das ist ja erfreulich, aber man hat damit nicht gerechnet. Das gilt genauso für viele andere wichtige Herausforderungen, die es derzeit im Bildungsbereich gibt.

Doch mit der Grundgesetzänderung, die uns heute vorliegt, werden die notwendigen Aufgaben der Bildungsfinanzierung in den kommenden Jahren nicht zu stemmen sein, weder inhaltlich noch finanziell. Nun sollen 1,17 Milliarden Euro mit der vollständigen BAföG-Übernahme durch den Bund an die Länder gegeben werden, und zwar jährlich. Doch das Geld ist noch nicht einmal in den Kassen, da ist es schon verbraucht. Nicht nur die Ministerin und die Kolleginnen und Kollegen der Koalition haben ganz eigene und durchaus nicht übereinstimmende Vorstellungen davon, wie denn das Geld eingesetzt werden sollte.

Die einen rechnen damit, dass es nur dem Hochschulbereich zugutekommt, die anderen wollen eine Aufteilung zwischen Schule und Hochschule. Und die Ministerin hat eben gesagt, die Länder sollen selbst entscheiden, wie sie das halten. So will eben Niedersachsen die frühkindliche Bildung stärker ausbauen, Thüringen die Grundschullehrkräfte besser bezahlen, Rheinland-Pfalz in die Inklusion investieren, Sachsen-Anhalt mehr Lehrkräfte einstellen und den Hochschulen das Geld zurückgeben, das sie sonst für die Haushaltssanierung erbringen müssten. Das Geld ist also fest verplant. Und manchmal fließt es eben einfach in die Haushaltssanierung, und sei es über den Umweg der Hochschul- und Personaletats.

Ich kann jedoch jedes Land verstehen, das angesichts der in Aussicht stehenden Finanzspritze jetzt sagt: Ja, wir wollen diese Grundgesetzänderung. - Sie brauchen das Geld nämlich dringend. Und darum waren die kritischen Anmerkungen im Bundesrat auch nur leise, aber sie waren durchaus hörbar. Und man kann auch diese nachlesen, wenn man das gerne möchte.

Wir brauchen nämlich überall besser ausfinanzierte Hochschulen. Wir brauchen überall sanierte Schulen und Kitas. Wir brauchen überall Schulsozialarbeit, überall Inklusion. Wir brauchen überall eine bessere Kinderbetreuung, überall mehr und besser ausgebildete Lehrkräfte und überall eine bessere Weiterbildung usf. Und ich glaube, Sie haben keine Ahnung, was das kostet. Wenn Sie das nämlich alles mit den 1,17 Milliarden Euro bezahlen wollen, dann wird das eine ziemliche Hungerkur. Das betrifft sowohl den riesigen Investitionsstau, den es gibt, als auch die regelmäßige auskömmliche Finanzierung aller Bildungsbereiche.

Natürlich weiß ich, dass einige Länder Angst um ihre Zuständigkeiten haben und mauern. Doch die Länder müssen endlich über den Tellerrand ihrer Landeszuständigkeit hinausschauen und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe begreifen. Das nimmt ihnen doch nicht die Verantwortung. Das schafft ihnen mehr Spielräume. Ich verstehe überhaupt nicht, warum ausgerechnet an dieser Stelle, also bei schulischer Bildung, bei frühkindlicher Bildung, bei Weiterbildung, die Länder derartig mauern. Statt Wettbewerb brauchen wir Best Practice. Davon können alle profitieren. Darum haben wir in unserem Antrag, der Ihnen seit Februar dieses Jahres vorliegt, die Einführung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe gefordert. Dabei werden wir bleiben.

Wir werden das vielleicht noch nicht jetzt, auch angesichts der Kürze des parlamentarischen Verfahrens von nur einem Monat, hinbekommen. Die Debatte, das weiß ich, hat viel länger gedauert. Es wird vielleicht noch eine Weile dauern. Das Thema wird aber wiederkommen. Aber jetzt ist zu befürchten - auch das kann man im Protokoll des Bundesrates nachlesen -, dass sich einige Länder mit der Miniänderung zufriedengeben und glauben, das Problem sei damit erledigt. Das Problem ist damit nicht erledigt. Wir bekommen das wieder auf den Tisch. Wir werden die Quittung für unser Handeln bekommen, und dann reden wir wieder über die Gemeinschaftsaufgabe Bildung.“