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Mehr Transparenz im Kampf gegen Steuerflucht und Geldwäsche

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir beraten heute mit der Aktienrechtsnovelle 2014 Änderungen am Aktienrecht. Die interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer werden aber vermutlich über die Debatte enttäuscht sein. Der Begriff „Novelle“ lässt im allgemeinen Sprachgebrauch eher eine umfassende Reform erwarten. Das ist die Aktienrechtsnovelle nicht. Sie präsentiert sich in der klassischen Wortbedeutung als eine einfache Gesetzesänderung. Daran lässt der Entwurf, fast wie als Entschuldigung für den markigen Arbeitstitel, keine Zweifel aufkommen. Bereits im ersten Satz heißt es: „Das geltende Aktienrecht bedarf einer punktuellen Weiterentwicklung.“ Genau das liefert der Entwurf: feine Drehungen an Stellschrauben.

Auch die Ergänzung des Titels um die Jahreszahl 2014 erweckt einen falschen Eindruck. Das Aktienrecht ist keine dynamische Materie, die jährlich angepasst werden müsste. Ganz im Gegenteil: Beständigkeit und Rechtssicherheit sind im Gesellschaftsrecht essenziell. Leider hat gesetzgeberischer Aktionismus dieses Haus fest im Griff. Der vorliegende Entwurf ist davon eine erfrischende Ausnahme: Bereits 2010 erblickte er das Licht der Welt. Fachleute adelten diese – ich zitiere – „ungewöhnlich lange Reifezeit“ daher auch unisono mit den Prädikaten „sachgerecht“, „überzeugend“ und „begrüßenswert“. Gut Ding braucht eben Weile. Das gilt ganz besonders für das sträflich vernachlässigte Handwerk guter Rechtsetzung.

Was bleibt aber zu sagen, wenn sich Fachleute einig sind, dass ein Gesetz gut ist? Dann wird es schwer, mehr als nur einzelne Änderungen in einer langweiligen Litanei vorzubeten. Nun ist es aber Aufgabe der Opposition, das Haar in der Suppe und den Kork im Wein zu finden.

(Beifall des Abg. Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE] – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt immer mehr Schraubverschlüsse!)

Sie werden es ahnen: Das haben wir.

Doch zunächst möchte ich eine gute Änderung vorstellen. Diese betrifft die Ausgabeform der Aktien. Aktien
können bisher entweder auf eine konkrete, namentlich benannte Person ausgestellt werden, oder sie gewähren denen, die eine Aktie vorweisen können, das Anteilsrecht am Unternehmen. Diese letztgenannten Inhaberpapiere haben jedoch einen schlechten Ruf. Erst kürzlich veröffentlichte die gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche kämpfende Nichtregierungsorganisation Netzwerk Steuergerechtigkeit den Schattenfinanzindex für das Jahr 2015. Der Index gibt an, wie attraktiv ein Staat für Steuerhinterziehung und Geldwäsche im internationalen Vergleich ist. Und siehe da: Deutschland ist auf der Liste der attraktivsten Standorte wiederholt auf den ersten Plätzen, neben den Cayman-Inseln oder Luxemburg.

Verdient haben wir uns diesen unrühmlichen Platz auch mit der Intransparenz bei Unternehmensbeteiligungen. Zwar werden auch bei uns nur noch in Filmen Koffer mit Geld gegen Aktien auf schlecht beleuchteten Parkplätzen ausgetauscht. Ausgeschlossen ist es aber nicht, dass Inhaberpapiere für Steuerhinterziehung und Geldwäsche genutzt werden. Wer sich anonym an Unternehmen beteiligen kann, muss nicht fürchten, dass sich Finanz- und Strafbehörden für die Herkunft und die Anlage des Geldes interessieren könnten. In Zukunft sollen daher Namenspapiere die Regel und Inhaberpapiere nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Damit erfüllt Deutschland endlich auch eine Forderung der Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche bei der OECD.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Grund, sich im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche entspannt zurückzulehnen, ist diese Regelung allerdings noch nicht. Echte Transparenz wäre erst hergestellt, wenn alle Anteilseigner unabhängig von der Rechtsform in einem öffentlich einsehbaren Register verzeichnet wären,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

nicht anders also, als es jetzt schon für Einzelkaufleute oder Gesellschafter einer GmbH, OGH oder KG im Handelsregister der Fall ist.

Warum können wir dem Gesetzentwurf dennoch nicht zustimmen? In dem Entwurf findet sich keine Regelung zu den Managergehältern. In der letzten Legislaturperiode scheiterte die Aktienrechtsnovelle am Widerstand der SPD im Bundesrat wegen unzureichender Regelungen zu Managergehältern. Vor einem Jahr schimpfte der Vizekanzler noch öffentlich über – ich zitiere – „obszöne“ Managergehälter und kündigte ein Eingreifen der Politik an. Von einem SPD-geführten Justizministerium, das den Gesetzentwurf zu verantworten hat, wäre ein solches Eingreifen mit tatkräftiger Unterstützung des Vizekanzlers zu erwarten gewesen, oder? Aber es findet sich kein Wort zu diesem wichtigen Thema.

Glaubwürdige Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bedeutet, in der Regierung das umzusetzen, was zuvor als Opposition gefordert wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Daran fehlt es hier erneut. Deshalb können wir uns heute nur enthalten.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Kraftvoll enthalten!)