Zum Hauptinhalt springen

Mehr Fragen als Antworten zum elektronischen Mautdienst

Rede von Herbert Behrens,

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung

mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes - Drucksache 18/2656

 

Herbert Behrens (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So langsam macht Minister Dobrindt seinem Namen alle Ehre: als Mautminister oder vielleicht auch als MMM-Minister: Minister für Modernität, Mobilität und jetzt Maut. Das sind auch die Begriffe, mit denen wir hier ständig umgehen müssen, in dieser Woche allein zweimal. Am Montag gab es bereits eine Anhörung zur Lkw-Maut, zu den Berechnungsgrundlagen. Heute nun soll es darum gehen, etwas Licht in den europäischen Mautdschungel zu bringen.

Ein europäischer elektronischer Mautdienst kann sicherlich dazu beitragen, dass es auf den europäischen Straßen schneller vorangeht, dass der Güterverkehr auf der Straße, sofern er dort stattfinden muss, flüssig abläuft. Ich finde es jedoch bedauerlich, dass die Kommission nicht in der Lage war, ihre eigenen Weißbücher bis zum Ende zu bedenken. Wenn die EU-Kommission den dort niedergelegten Themen wirklich nachgegangen wäre, hätte sie auch fordern müssen, dass es verbindliche Mindestsätze bei der Lkw-Maut und die volle Anlastung aller externen Kosten gibt. Dann könnten wir heute Abend wirklich eine ganz andere verkehrspolitische Debatte führen. Das geht jetzt gerade nicht.

In Ihrem Gesetzentwurf sind einige Punkte enthalten, die ich allerdings mit einem dicken Fragezeichen versehen möchte. Erstens stellt sich mir die Frage, warum Sie gerade jetzt diesen Gesetzentwurf über einen elektronischen Mautdienst vorlegen. Das ‑ seien wir ehrlich ‑ ist eigentlich schon längst fällig, ist jetzt eigentlich ein „toter Hund“. Sie hatten nämlich zehn Jahre lang Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Aber mitten in den Verhandlungen über die Vertragsverlängerung mit Toll Collect legen Sie einen Entwurf auf den Tisch, den wir heute zum ersten Mal debattieren. Aber über das Timing der Vorlage dieses Gesetzentwurfs werden wir im Ausschuss sicherlich noch reden.

Zweitens bleibt unklar, weshalb Sie 48 Millionen Euro für die Erweiterung des bestehenden Mauterhebungssystems um Mikrowellentechnik ausgeben wollen. Der EU-Richtlinie und der darauf aufbauenden Entscheidung der Kommission ist eine solche Pflicht nicht wirklich zu entnehmen. Auf Seite 75 Ihres Gesetzentwurfs findet sich der unscheinbare Satz, dass ja ‑ Zitat! ‑ „nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Deutschland zukünftig auch mikrowellengestützte Mautsysteme eingesetzt werden“, und dass deshalb ‑ Zitat! ‑ „diese Vorschrift vorsorglich aufgenommen“ wurde. Vorsorgliche Aufnahme von Vorschriften und die vorsorgliche Anschaffung von teurer Technik sind doch wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe, denke ich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vorsorge im Verkehrssystem wäre an anderer Stelle nötig. Ich fände es ja begrüßenswert, wenn allzu oft als Nadelöhre auf den Wasserwegen bestehende Schleusen, alte Schleusen, beseitigt werden könnten und wenn wir dort eine Investition in einer Größenordnung von 50 Millionen Euro vornehmen würden. Ich glaube, in Kleinmachnow und in Fürstenwalde wäre man über solche vorsorglichen Investitionen froh.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist jedoch völlig abwegig, dass die Investitionen in Mikrowellentechnik nur vorsorglich getätigt werden sollen.

(Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht in Kleinmachnow!)

Die Ausstattung des deutschen satellitengestützten Mauterhebungssystems mit dieser Technik entspricht nämlich in keiner Weise dem Geist des entsprechenden EU-Rechts. Die Erfassungsgeräte in den Lkws sollen den unterschiedlichen Mauterhebungssystemen angepasst werden und eben nicht die teuren Mauterhebungssysteme den relativ preiswerten On-Bord-Units. Letztes entbehrt doch wirklich jeder Grundlage.

Die Kommission fordert an keiner Stelle, dass der Berg zum Propheten kommen muss. Aber genau diesen Eindruck erwecken Sie mit Ihrem Gesetzentwurf.

Kurzum: Ich teile die Einschätzung des Normenkontrollrates noch nicht so ganz, dass Sie mit diesem Gesetz nicht über die zugrunde liegende EU-Richtlinie hinausgehen. Über den vorliegenden Entwurf wird daher noch intensiv zu diskutieren sein, genauso wie über die anderen bald anstehenden Entscheidungen zur Lkw- und Pkw-Maut sowie zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)