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Mehr Datenschutz bei der europaweiten Verfolgung von Verkehrsverstößen

Rede von Thomas Lutze,

REDE ZU PROTOKOLL

 

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,

DIE LINKE begrüßt es, dass mit der EU-Richtlinie und diesem Gesetz die EU-weite Verfolgung von Verkehrsverstößen verbessert wird.

Dennoch werden wir uns zu diesem Gesetz nur enthalten, und zwar, weil die Bundesregierung den Datenschutz mal wieder nicht ausreichend beachtet hat. Ich möchte an dieser Stelle kurz die Risiken ansprechen, die durch das Gesetz drohen werden.

Erstens: Laut diesem Gesetz soll es ein sogenanntes automatisiertes Abrufverfahren durch die Finanzbehörden geben. Das scheint Mode zu werden, dass diverse Behörde in – wie es offiziell steht - Einzelfällen automatisiert abrufen dürfen, wenn es durch den Zweck gebilligt wird. Die Folge ist aber meistens die massenhafte Abfrage und das hier auch noch präventiv. So werden die Finanzbehörden auch gleich zu Ermittlungsbehörden, wenn sie irgendeinen Verdacht haben. Das darf nicht sein.

Zweitens: Die Regelung, dass die Daten ausschließlich zu dem sehr eingeschränkten Zweck der Fahrerermittlung verwendet werden dürfen, steht so gar nicht im Gesetz. Sie taucht nur in den Erläuterungen auf und da wiederum nur mit einem Verweis auf eine Erklärung im Verkehrsministerrat zur Diskussion der Richtlinie selbst. Es ist übrigens bei EU-Umsetzungen auch in anderen Bereichen üblich geworden, auf diese Art von Protokollerklärungen zurückzugreifen, wenn es zu kompliziert ist, aus unterschiedlichen Rechtssystemen einheitliche Konsequenzen zu ziehen. Deren Einhaltung kann aber kaum jemand überprüfen.

Dasselbe gilt für die Voraussetzung der Datenübermittlung an sich. Auch das ist praktisch kaum zu überprüfen.

Bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien darf der Datenschutz nicht vernachlässigt werden. Das bedeutet auch die Pflicht, den Umgang mit Daten klar zu bestimmen und zu begrenzen.  Da der vorliegende Gesetzentwurf das nicht leistet, können wir nicht zustimmen.

Vielen Dank.