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Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien fördern

Rede von Lothar Bisky,

Sehr geehrte Frau (Herr) Präsident(in)!
Meine Damen und Herren!

Medienabhängigkeit ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche nicht-stofflich gebundene Suchtformen wie etwa die so genannte Internetsucht, Fernsehsucht, Handysucht oder auch die Sucht nach Computerspielen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschränkt sich auf das Thema Computerspiele- und Onlinesucht. Das ist in gewisser Weise verständlich, denn diese Form der Abhängigkeit hat unter Kindern und Jugendlichen stark zugenommen. Die Computerspiele- und Onlinesucht ist ein aktuelles gesellschaftliches Phänomen und sozusagen die negative Begleiterscheinung der fortschreitenden Digitalisierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
die Stoßrichtung Ihres Antrags ist grundsätzlich auch aus Sicht der LINKEN zu begrüßen. Dies gilt zum Beispiel für den von Ihnen vorgeschlagenen Ausbau des Beratungs- und Therapieangebots und für die Stärkung der Medienkompetenz.
Der Erwerb von Medienkompetenz ist der Schlüssel, um den inhaltlichen Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu begegnen. Die Herausbildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Realität von Fiktion zu unterscheiden, ist die unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Mediensozialisation. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind gefordert, sich in der Welt elektronischer Medien selbstbestimmt zu orientieren und den Umgang mit möglichen Gefahren und schädlichen Medieninhalten zu erlernen. Die natürlichen Orte zum Erwerb von Medienkompetenz sind Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Schulen. Und damit gehört die Vermittlung von Medienkompetenz unbedingt in die Ausbildungskanon von Erzieherinnen, Lehrerinnen und Lehrern und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Und weil dies so wichtig ist, tritt DIE LINKE dafür ein, die Förderung und Schulung von Medienkompetenz in den Bundesländern institutionell verpflichtend zu verankern.

Meine Damen und Herren,
die Internetsucht ist noch nicht in den internationalen Klassifikationen psychischer Störungen aufgenommen worden. Sprich: Sie ist bisher nicht als Krankheit anerkannt. Das liegt auch daran, dass bislang noch verschiedene Krankheitsbeschreibungen mit teils unterschiedlichen Diagnosekriterien existieren. In den USA werden vor allem die Begriffe „pathological internet use“ (pathologischer Internet-Gebrauch) oder „internet addiction disorder“ (Internet-Abhängigkeits-Syndrom) genutzt. Klar ist: Die empirische wie epidemologische Unkenntnis auf diesem Gebiet ist zurzeit noch riesig. Das bestätigen alle Expertinnen und Experten. Solange aber das Krankheitsbild nicht eingehender erforscht ist, erscheint eine vorschnelle Klassifizierung als Krankheit bei der WHO als nicht ratsam.
Problematisch erscheint ferner der fehlende Hinweis darauf, wie die Kennzeichnung des Suchtpotentials und Spieldauereinblendungen bei Online-Rollenspielen rechtlich bewerkstelligt werden sollen. Gesetzesregelungen ausschließlich in Deutschland zu verabschieden reicht meines Erachtens überhaupt nicht aus, denn Anbieter von so weit verbreiteten Online-Rollenspielen wie zum Beispiel „Second Life“ sind zumeist in den USA angesiedelt oder haben allenfalls eine Niederlassung in einem EU-Land wie beispielsweise „World of Warcraft“ in Paris. Juristische Personen müssten demnach auch innerhalb der EU und darüber hinaus habhaft gemacht werden können. Vor allem Letzteres dürfte schwierig zu bewerkstelligen sein. Kein Wunder also, dass der Antrag der Koalition in diesem, wie in weiteren Punkten, sehr vage bleibt. Durchgängig ist insbesondere die Absicht zu finden, dass das alles nicht mit Zusatzkosten verbunden sein darf. Das aber, meine Damen und Herren, ist schlicht nicht möglich. Ein vernünftiges Beratungs- und Therapieangebot sowie Medienkompetenz kosten immer Geld.

Meine Damen und Herren,
Ihre Überzeugung, das Regierungsprojekt „Ein Netz für Kinder“ sei ein für Kinder geeigneter und geschützter virtueller Raum, teile ich nicht. Die Kinder werden hier den Interessen der Werbeindustrie als hilflose Opfer ausgeliefert. Der Betrieb dieses Angebotes sollte meines Erachtens erst nach einer gründlichen Überarbeitung fortgesetzt werden. Ich sage es ganz deutlich: Werbung und Bezahlangebote sind nicht mit dem Kinderschutz vereinbar! Werbung darf kein automatisierter Teil unseres Lebens sein, schon gar nicht für Kinder. Und deshalb werden wir LINKEN uns bei Ihrem Antrag - trotz guter Ansätze - enthalten.

Ich danke Ihnen.