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Mangelhafter Umweltschutz zu Lasten der Gesundheit

Rede von Ralph Lenkert,

Rede im Bundestag zu Protokoll am 08.11.2012 zu TOP 28Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen> Drucksache 17/10486

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Was ist wichtiger? Kosten für die Industrie zu vermeiden oder die Menschen unseres Landes vor schädlichen Nebenprodukten der industriellen Produktion zu schützen? Wenn ich den Ausführungen der Koalition folge, ist die Antwort einfach – zu Gunsten der Profite verzichtet sie auf den bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur.

Nachfolgend werde ich etliche Mängel des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen ansprechen und zeigen, wie DIE LINKE Mensch und Natur vor Schäden bewahren würde.

Es ist sicher gut, dass in diesem Entwurf das Prinzip der besten verfügbaren Technik angewendet wird. Leider ist aber eine Überwachung der Umsetzung kaum möglich, weil immer mehr Aufgaben an die Unteren Naturschutz- und Umweltbehörden delegiert werden würden. Diese Behörden wurden von Ihnen aufgrund der finanziellen Situation verkleinert und sollen jetzt immer mehr Aufgaben lösen, womit sie personell überfordert sind. Wenn die Umweltrichtlinien nicht kontrolliert werden und man nicht damit rechnen muss, bestraft zu werden, dann halten sich viele auch nicht daran. Das ist wie mit dem Tempolimit - nur wenn Autofahrer Radarfallen befürchten müssen, halten sie sich auch an das vorgeschriebene Tempo.

Auch die Aktualisierung der Merkblätter zur Besten Verfügbaren Technik (BVT) könnte besser organisiert werden. Der Prozess ist zu langwierig. Bis die Aktualisierung einer verfügbaren Technik erfolgt, gibt es oft schon eine neue und bessere Lösung. An dieser Stelle könnten wir mit ambitionierteren Vorgaben viel mehr für die Gesundheit erreichen.
Die Folgekosten von Umweltemissionen trägt schließlich die gesamte Gesellschaft und nicht das jeweilige Unternehmen. Die Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Vorgabe ist in vielen Bereichen gegenüber den bundesdeutschen Maßstäben aus der TA Luft ein Rückschritt. Das bedeutet mehr Erkrankungen durch Luftschadstoffe - DIE LINKE lehnt diese Verschlechterung ab.

Beim Bodenschutz haben Sie Definitionen gewählt, die einer Interpretation viel Raum lassen. Die Begriffe sind nirgends definiert. Demzufolge laufen die Vorgaben nach diesem Gesetz ins Leere. Man kann nicht juristisch durchsetzen, was nicht definiert ist. Gehen Sie absichtlich so vor, um Firmen Schlupflöcher zu öffnen? So wie Sie umfangreiche Ausnahmen zulassen, um die Pflicht zur Prüfung auf schädliche Stoffe im Boden auszuhebeln? Sowohl die Bestimmungen des Gesetzes als auch die Pflichtprüfungen müssen eindeutig und damit durchsetzbar sein.

Hinsichtlich der Informations- und Veröffentlichungspflichten stellte ich im Ausschuss mehrfach die Frage, ob Unterlagen bei einem Antrag zum Bau von umweltgefährdenden Anlagen nur dann veröffentlicht werden müssten, wenn sie in elektronischer Form vorlägen. Wie verhält es sich dann mit Unterlagen, die in schriftlicher Form eingereicht werden? Die Antwort „Dies wird in einer zukünftigen Verwaltungsvorschrift geregelt“, beruhigt mich nicht wirklich. Bleibt nur die Frage, wann wird diese Verwaltungsvorschrift wirksam? Bis dahin können Firmen die Veröffentlichung umweltrelevanter Anträge verhindern, indem sie diese einfach nur auf Papier einreichen.
Wahrscheinlich kommt die Vorschrift aber doch, und damit dann die Firmen vor unbequemen Nachfragen von Anwohnern und Nachbarn geschützt werden, haben Union und FDP in ihrem Änderungsantrag klargestellt, dass eine Veröffentlichung nicht stattfinden dürfe, soweit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Firmen betroffen seien. Diese Formulierung ist sehr dehnbar. Da kann man gleich festlegen, Daten von Unternehmen brauchen nicht veröffentlicht zu werden – das wäre wenigstens ehrlich. DIE LINKE ist gegen das Ausschalten der öffentlichen Kontrollmöglichkeiten. Wir wollen die Pflicht zur Information und schon dieser Grund reicht, den Antrag abzulehnen.
Weiterhin legen Sie fest, dass die Behörde sofort nach Eingang der Unterlagen diesen Eingang bestätigen muss und dass jeder Antrag automatisch als genehmigt gilt, wenn nach Ablauf eines Monats keine Behördenantwort vorliegt. Die personelle Ausstattung der betreffenden Behörden haben Sie verschlechtert, wie ich schon ausführte. Die Aufgaben werden dagegen ständig umfangreicher. Wenn dann ein Unternehmen kurz vor Jahresende oder kurz vor den Sommerferien Unterlagen einreicht, ist die Behörde aufgrund von Personalmangel und Urlaubszeiten nicht mehr der Lage, rechtzeitig den Antrag zu bearbeiten.

Über den Trick „Arbeitsüberlastung und kurze Fristen“ verhindern Sie gründliche Prüfungen und ermöglichen der Industrie, über einen weiteren Weg Kosten für den Umweltschutz zu vermeiden. DIE LINKE fordert ausreichend Personal und realistische Bearbeitungszeiten. Damit werden Folgekosten z. B. aus unnötigen Krebs- und Atemwegserkrankungen mit all dem Leid für die Betroffenen und den Belastungen fürs Gesundheitswesen vermieden.

Damit inhaltliche Fehler der Behörden, ausgelöst durch Arbeitsüberlastung, Personalmangel und kurze Fristen nicht zu einer Blockade der Vorhaben der Industrie wegen Klagen vor einem Verwaltungsgericht führen, schränken Sie dann noch das Klagerecht für Umweltverbände massiv ein. Sie setzen kurze Einspruchsfristen und beschränken das Klagerecht auf formale Fehler – gegen inhaltliche Fehler soll man nicht klagen dürfen. Das ist eine eklatante Verletzung des Rechtsstaates, aber für die Koalition offenbar ein notwendiger Schritt, damit die Industrie ungestört Profite zu Lasten der Gesundheit einfahren kann.
Betroffene und Umweltverbände müssen die Möglichkeit der Überprüfung von behördlichen Fehlern haben. Die Behörden müssen in die Lage versetzt werden, nach Gesetz entscheiden zu können und das Gesetz selbst muss stimmen. Das würde DIE LINKE umsetzen.

Ihr Gesetz ist mangelhaft, die Umsetzung des schlechten Gesetzes erschweren Sie noch zusätzlich und Korrekturen durch Gerichte verhindern Sie. DIE LINKE lehnt dies ab und fordert Sie auf, das Gesetz zu korrigieren.