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Linke fordert mehr Entschädigung für Opfer rechtsextremer Übergriffe

Rede von Steffen Bockhahn,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Ministerin, ich muss zugeben: Ich habe heute schon zwei Enttäuschungen von Ihnen erlebt. Das hatte ich sehr lange nicht.

(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)

Da muss keiner Mitleid haben. Ich habe Sie immer für eine Linksliberale und für eine Verteidigerin der Bürgerrechte gehalten. Aber Ihre Rede heute Morgen hat diesen Glauben bei mir zugegebenermaßen schwer erschüttert.

(Zuruf von der FDP: Seit wann glauben Sie?)

Dass Sie eben in Ihrer Rede den Kollegen Petermann aus meiner Fraktion entweder bewusst missverstehen wollten oder ihn einfach nur missverstanden haben, ist für mich das nächste Problem. Natürlich hat er nicht von Ihnen verlangt, sich in die Justiz einzumischen; darum ging es überhaupt nicht, und das hat er auch nicht gesagt.

(Christine Lambrecht (SPD): Das war mindestens missverständlich ausgedrückt!)

Er hat aber sehr wohl gesagt - wie ich finde: völlig zu Recht -, dass man von einer Justizministerin erwarten darf, dass sie sich dazu positioniert, ob es richtig ist, dass Menschen, die sich friedlich für Demokratie, Freiheit und Toleranz einsetzen, auch auf Anti-Nazi-Demos, kriminalisiert werden. Dazu hat er von Ihnen eine Stellungnahme verlangt, und die sind Sie schuldig geblieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon viel über die Opfer des rechtsextremen Terrors in Deutschland gesprochen. Die Ministerin hat auch schon auf die Möglichkeit der Entschädigung durch das Justizministerium hingewiesen. Die Mittel des Fonds werden jetzt wieder auf 1 Million Euro erhöht, und das ist gut so. Schlecht ist der Mittelabfluss aus diesem Fonds. Dies hat verschiedene Ursachen.
In diesem Jahr ist de facto noch so gut wie kein einziger Cent aus dem Fonds abgerufen worden bzw. der Fonds ist nach wie vor mit 1 Million Euro prall gefüllt. Nun könnte man sagen: Das ist eine gute Nachricht, weil das Geld nicht erforderlich ist.
Das ist natürlich nicht die Wahrheit. Erstaunlich ist aber die insgesamt niedrige Zahl der Anträge; wir reden über jeweils etwa 85 bis 120 Anträge in den letzten drei Jahren. Die Bewilligungsquote war immer relativ hoch; etwa zwei Dritteln bis drei Vierteln der Anträge wurde stattgegeben. Aber die Auszahlungen gestalten sich wegen der Beweispflicht aufseiten der Opfer sie müssen nachweisen, Opfer einer extremistischen Straftat geworden zu sein ziemlich schwierig, und die Auszahlungssummen, die gezahlt werden, sind eher gering.

Das Problem ist dabei vor allen Dingen die Frage, wann eine Straftat tatsächlich eine politisch motivierte Straftat ist. Das hat insbesondere mit den Statistiken, die in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden, zu tun; auch dies war heute Vormittag schon mehrfach Thema. Insofern ist es gut, dass der Bundesinnenminister schon da ist; denn das betrifft natürlich auch seinen Bereich ganz massiv.

Es steht also die Frage im Raum: Wann ist eine Straftat in der Statistik der Bundesregierung eine rechtsextreme Straftat? Die Linksfraktion hat dazu eine Große Anfrage gestellt. Am 27. September dieses Jahres gab es die Antwort; zum Nachlesen: Bundestags-Drucksache 17/7161. Auf Seite 21 stehen die wirklich relevanten Dinge, die ich für Sie wie folgt übersetzen möchte:

Wenn ein offenkundiger Nazi ein paar Mal Bier im Späti geklaut hat, ist er ein Ladendieb im Bereich der Allgemeinkriminalität. Das ist natürlich logisch; denn Bier zu klauen, ist keine rechtsextreme Straftat. Wenn dieser Nazi dann aber eine schwere Straftat im Bereich der politisch motivierten Kriminalität begeht, zum Beispiel, indem er einen Migranten zusammenschlägt, dann taucht er in der Statistik nicht als politisch motivierter Straftäter auf; denn in Ihrer Statistik ist er schon als Allgemeinkrimineller festgehalten.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Gilt das auch für Linksextremisten?)

Das heißt also, dass das Opfer dieses Nazis zwar aus politischen Gründen von dem Nazi zusammengeschlagen wurde, dass es aber in Ihrer Statistik kein Opfer einer politisch motivierten Straftat ist, weil es laut Ihrer Statistik schon das Opfer eines Allgemeinstraftäters ist. Damit entgeht dem Opfer aber auch die Möglichkeit, Leistungen aus dem Härtefallfonds zu beziehen.

Was brauchen Sie eigentlich noch, um eine rechtsextreme Straftat auch als eine solche zu erkennen? Muss denn der Täter wirklich in der einen Hand die Waffe halten und mit der anderen eine Hakenkreuzfahne schwenken? Das kann doch nicht Ihre Absicht sein.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir brauchen endlich eine ehrliche Statistik und opferfreundlichere Auszahlungskriterien für den Fonds.

Das Ausmaß rechter Gewalt in Deutschland ist erschreckend, und es tritt jeden Tag ein Stück mehr zutage. Wir alle wollen, dass die Opfer und auch ihre Angehörigen unterstützt werden. Es geht natürlich nicht nur um die Angehörigen von Todesopfern. Es gibt so viele Verletzte, und auch denen stehen Hilfeleistungen zu.
Deswegen beantragt die Fraktion Die Linke die Aufstockung des Fonds nicht nur auf 1 Million Euro, sondern auf 3 Millionen Euro. Wir fürchten, dass auch das noch immer zu wenig wäre, aber ich denke, es wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor allem brauchen wir aber natürlich eine neue Richtlinie für die Auszahlung aus diesem Fonds.

Lassen Sie mich noch kurz zu einem zweiten Thema kommen, das ich ausdrücklich, meine Damen und Herren, nicht in einen Sinnzusammenhang stelle:

In den vergangenen Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die Geschichte des Auswärtigen Amtes während der NS-Diktatur aufzuarbeiten. Zweifelsfrei wurden im Justizministerium schon einige Vorarbeiten in diesem Bereich geleistet, aber eine unabhängige Untersuchung der Rolle des Justizministeriums in der NS-Zeit liegt bis heute nicht vor. Sie wäre aber wichtig, weil wir alle wissen, dass die Justiz in der Zeit eine unrühmliche Rolle spielte.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben es veranlasst!)

Eine Konferenz ist für 2012 vorgesehen. Das ist gut, aber leider nicht genug. Seien wir konsequent und stellen wir die Mittel bereit, um nun objektiv und wissenschaftlich die Geschichte des Justizministeriums in der Zeit der NS-Diktatur aufzuarbeiten. Eine stärkere Initiative des Hauses dazu wäre wünschenswert. Das Gleiche das kann man auch schon wieder sagen gilt auch für das Innenministerium.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)