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LINKE bleibt hartnäckig: Ehe muss für alle geöffnet werden

Rede von Harald Petzold,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Karl-Heinz Brunner, ich schätze deine Redebeiträge zu dem Thema immer sehr,

(Dr. Johannes Fechner (SPD): Die sind auch gut!)

aber du kannst es drehen und wenden, wie du willst: Der Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten, verlässt leider den Deutschen Bundestag genauso schlecht, wie er hineingegangen ist. Dabei war es eigentlich ein bekannter Sozialdemokrat, der festgestellt hat, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist. Diesen Anspruch habt ihr leider nicht eingelöst. Dabei hätte es so viel zu ändern gegeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will nur zwei Beispiele nennen. Das gemeinsame Adoptionsrecht ist völlig aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert worden. Damit bleibt es dabei, dass Paare in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht gemeinsam Kinder adoptieren können. Das ist und bleibt meiner Ansicht nach eine klare Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren.

(Beifall des Abg. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dazu kann die Linke nur Nein sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass Sie nicht einmal den Versuch unternehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, auf die Koalitionspartnerin mehr Druck auszuüben, finde ich angesichts Ihres Wahlversprechens von „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns“ beschämend. Das ist Betrug an Ihren Wählerinnen und Wählern.

(Beifall bei der LINKEN - Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und zwar 100 Prozent!)

Auch die Ehe wird Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften nach wie vor nicht offenstehen. Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den Sie leider ablehnen wollen. Darin sind all die Beispiele, die bereinigt werden müssten, aufgeführt.

Die Große Koalition versucht seit der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Linken, vom Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung, ihre flügellahme Argumentation mit dem Hilfsargument zu stützen, die Anhörung habe ergeben, dass eine Grundgesetzänderung notwendig sei, um die Ehe für alle öffnen zu können.

(Dr. Johannes Fechner (SPD): Wer sagt das? - Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Genauso ist es! - Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Wirklichkeit haben es die Kollegen nicht so!)

- Ja, genau so. Sehen Sie? - Dabei haben Sie es in der Anhörung selbst erleben können: Es waren sieben Sachverständige, von denen vier verneint haben, dass eine Grundgesetzänderung nötig ist.

(Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Aber drei haben es bestätigt!)

Zwei haben sich explizit dafür ausgesprochen, und die dritte hat gesagt, sie könne es sich vorstellen. Wenn ich die Grundrechenarten richtig verstanden habe, ist vier immer noch mehr als drei. Ich wäre der SPD dankbar, wenn sie dafür sorgen würde, dass die Koalitionspartnerin nicht auch noch die Unwahrheit verbreitet.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Für mich war an der Anhörung am bemerkenswertesten, dass das SPD-geführte Justizministerium einen alten Gesetzentwurf aus der Schublade gezaubert hat, mit dem schon die liberale Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger 2012 gescheitert ist, und dass es nur um redaktionelle Änderungen in gerade einmal 32 Gesetzen ging. Es hat mir niemand geglaubt, als ich es angesprochen habe: Wohlgemerkt, es gibt derzeit noch etwa 150 Regelungen in über 50 Gesetzen und Verordnungen, in denen die Gleichstellung noch nicht vollzogen worden ist.

Deswegen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner geschrieben - ich finde, das ist konsequent -:

Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.

Solange Sie auf das Deckblatt des Gesetzentwurfs unter der Rubrik „Alternativen“ schreiben: „Keine“, kann ich deshalb nur sagen - und ich sage Ihnen das immer wieder, solange dies so ist -: Das ist eine Lüge. Denn es gibt Alternativen. Es liegen inzwischen drei Gesetzentwürfe vor: einer der Linken, einer vom Bündnis 90/Die Grünen und seit September auch einer des Bundesrates. Deswegen legen wir Ihnen heute erneut unseren Antrag vor, wenigstens die Entschließung des Bundesrates umzusetzen und endlich die rechtliche und öffentliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beenden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)