Zum Hauptinhalt springen

Leistungsschutzrecht für Presseverleger gehört abgeschafft!

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

das in der vergangenen Wahlperiode von der damaligen schwarz-gelben Koalition eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger war, ist und bleibt falsch. Es schafft Rechtsunsicherheit, es ist innovationsfeindlich und es verbessert die Lage von Urheberinnen und Urhebern an keiner Stelle. Weil das so ist, kann eine im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung nicht abgewartet werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufzuheben.

Worum geht es eigentlich? Sie alle nutzen Suchmaschinen. Wenn Sie nicht nach etwas Bestimmtem suchen, sondern sich einen Überblick über aktuelle Ereignisse verschaffen wollen, dann nutzen Sie sogenannte Newsaggregatoren, Internetseiten also, die Artikel von Nachrichtenseiten sammeln und sortieren. Im Regelfall  – Sie kennen das alle – sehen Sie auf diesen Seiten Überschriften und Anrisse von Texten. Vermutlich wählen Sie danach aus, was Sie lesen.

Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte es nun so sein, dass die Newsaggregatoren und Anbieter von Suchmaschinen für die Darstellung der Überschriften und Textanrisse Gebühren an die Verlage zahlen. Wenn nicht gezahlt wird, dann ist eben weniger zu lesen, z.B. nur Überschriften oder gar nur Links, oder gar nichts, weil die Artikel von den Verlagen komplett aus der Suchmaschine genommen wurden. Für den Nutzer oder die Nutzerin wird dadurch der Wert der Suchergebnisse eingeschränkt, da anhand von Überschriften deutlich schwerer bewertet werden kann, ob ein Artikel relevant ist oder nicht. Darum sollen laut dem Leistungsschutzrecht kleinste Textausschnitte ausgenommen sein. Doch wie lang ein solcher Textausschnitt sein darf, ist nicht geklärt und Gegenstand langer Debatten.

Davon profitiert ironischerweise genau der Anbieter einer Suchmaschine, dessentwegen das Leistungsschutzrecht überhaupt erst eingeführt wurde. Ausgerechnet Google bekam von den Verlagen, die auf eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts bestehen – das sind längst nicht alle, viele namhafte Verlage verzichten aus guten Gründen komplett darauf – einen Freifahrtschein, ihre Artikel mit Überschrift und kleinen Textausschnitten anzuzeigen – ohne irgendwas dafür zu bezahlen. Offensichtlich hat sich auch hier die Erkenntnis durchgesetzt, dass Google so viele Nutzerinnen und Nutzer auf die Seiten der Verlage bringt – und damit bares Geld –, dass ein Verzicht auf Textanreißer finanzielle Einbußen bedeuten würde. Das könnte damit zusammenhängen, dass die Zahlen der Nutzer, die Google News auf Seiten des Springer-Verlages führte, um 80 Prozent eingebrochen sind, nachdem nur noch Überschriften angezeigt wurden. So jammerte zumindest Mathias Döpfner. Das hätte ich ihm auch früher sagen können. Leider scheint diese Erkenntnis nur für Google zu gelten. Kleinere Anbieter von Suchmaschinen oder Newsaggregatoren sollen auch weiterhin die Gebühren bezahlen. Das Anti-Google-Gesetz wird zum Google-Stärkungs-Gesetz. Kleinere Anbieter werden geschwächt. Google wird sich bedanken. Innovationen bleiben auf der Strecke. Das Ganze klingt zu absurd, um wahr zu sein.

Nun wird oft argumentiert, dass das Leistungsschutzrecht verlegerische Leistungen schützen soll. Aber bei den Suchmaschinen und Newsaggregatoren werden kleine Ausschnitte einzelner Artikel angezeigt, weder ganze Artikel noch ganze Publikationen. Um diese lesen zu können muss man immer noch auf die Seiten der Verlage. Verlage müssen daher nicht geschützt werden. Geschützt werden muss der unabhängige Journalismus. Es sollte daher vielmehr um den Schutz der Journalistinnen und Journalisten gehen. Deren Rechte gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern sind aber über das Urheberrecht gewahrt. Dazu bedarf es keines zusätzlichen Leistungsschutzrechts.   Wenn etwas einer Stärkung bedarf, dann die Rechte der Journalistinnen und Journalisten gegenüber den Verlagen. Zum Beispiel, indem Total-Buy-Out-Verträge deutlich eingeschränkt werden. Total-Buy-Out-Verträge bedeuten,  dass der Urheber bzw. die Urheberin ihre Rechte an Verwerter  oder Verlage komplett abtritt, welche das journalistische Werk dann so oft veröffentlichen können wie sie wollen – ohne den Urheber oder die Urheberin für jede einzelne Veröffentlichung zu bezahlen. Eine angemessene Vergütung wird so mit Sicherheit nicht erreicht.

Hier gibt es also wirklich etwas zu tun. Das Leistungsschutzrecht ist dagegen verzichtbar. Also lassen Sie uns ein unsinniges Gesetz abschaffen und uns Gedanken über ein sinnvolles Urhebervertragsrecht machen. Ein innovationsfeindliches Gesetz, das Rechtsunsicherheit schafft, ist ein unsinniges Gesetz. Deshalb kann es auch aufgehoben werden.