Zum Hauptinhalt springen

Leiharbeit ist und bleibt gesetzlich legitimierte Ausbeutung

Rede von Susanne Ferschl,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leiharbeit ist und bleibt gesetzlich legitimierte Ausbeutung. Ein Großteil der Beschäftigten arbeitet gezwungenermaßen nach dem Prinzip „Heute hier, morgen dort“ und steckt im Niedriglohnsumpf fest. Im Vergleich zum mittleren Einkommen aller Beschäftigten verdienen die Kolleginnen und Kollegen in der Leiharbeit im Monat circa 1 400 Euro weniger. Das ist doch völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wäre die verdammte Pflicht dieser Bundesregierung, diesen Missstand endlich zu beseitigen. Eigentlich gilt nämlich per Gesetz der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Seit 2003 ermöglichen es aber tarifliche Öffnungsklauseln, dass von diesem Grundsatz abgewichen wird. Damit wird nicht nur der Sinn eines Tarifvertrages, nämlich gesetzliche Standards zu verbessern, ad absurdum geführt, sondern damit wurde auch der Ausbeutung von Leiharbeitsbeschäftigten Tür und Tor geöffnet, und das ist schändlich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Rot-Grün hat diesen Sündenfall ermöglicht, und interessanterweise sind es jetzt SPD und Grüne, die in der Leiharbeit einen Handlungsbedarf sehen, und zwar ausgerechnet in der Pflege, also dort, wo aufgrund von Personalknappheit Leiharbeitnehmer ausnahmsweise bessere Arbeitsbedingungen vorfinden als Festangestellte. Offensichtlich gilt: Dort, wo Beschäftigte in der Leiharbeit einen Vorteil erzielen, soll diese reglementiert werden, dort, wo die Leiharbeit für einen Nachschub an billigen Arbeitskräften sorgt, ist es kein Problem. Ganz ehrlich: Das kotzt mich an!

(Beifall bei der LINKEN)

Der Europäische Gerichtshof hat aufgezeigt, dass die gängige Praxis bei der Leiharbeit – also schlechtere Bezahlung ohne einen Ausgleich – nicht rechtskonform ist. Trotz dieses Verstoßes gegen das Europarecht hören wir von der Bundesregierung dazu dröhnendes Schweigen. Die Linke wird so lange nicht ruhen, bis der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von der ersten Arbeitsstunde an gilt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)