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Landesinnenminister sind beim Bleiberecht gescheitert - für ein gesetzliches Bleiberecht sofort!

Rede von Ulla Jelpke,

Rede zu TOP 17 der 12. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

Vor wenigen Wochen habe ich hier eine Forderung aus unserem Antrag in den Mittelpunkt gestellt: Die „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ soll endlich in ein echtes Bleiberecht umgewandelt werden. Die Betroffenen sollten nicht mehr „auf Abruf“ in Deutschland leben, sondern eine echte Perspektive bekommen.

Was ist nun passiert?

Die Innenminister der Länder haben einfach nur die gesetzliche Altfallregelung um zwei Jahre verlängert und ein paar weitere Ausnahmeregelungen eingeführt. Der Beschluss stellt eine Minimallösung dar. Alte, kranke und behinderte Menschen sind weiterhin nicht gesondert berücksichtigt. Die Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird einfach mal verlängert, obwohl sie ganz klar eine Ausnahme sein sollte.

Für diese Verlängerung sind völlig unklare Bedingungen formuliert worden. Die Innenminister können sie so restriktiv auslegen, dass es zu keiner einzigen neuen Probeaufenthaltserlaubnis kommt. Zum Beispiel wird eine positive Erwerbsprognose gefordert - aber welcher Arbeitnehmer hat so etwas in Krisenzeiten?

Auch ein anderes zentrales Problem bleibt ungelöst. Die Ausländerbehörden haben nun 40.000 Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, über die bis Ende des Jahres entschieden werden muss. Denn Union und SPD haben 2007 beschlossen, dass die Betroffenen in die Duldung zurückfallen, wenn am 01. Januar über die Verlängerung des Aufenthaltstitels noch nicht entschieden ist. Es droht weiteres Chaos zu Lasten der Betroffenen.

Das alles zeigt, wie berechtigt unsere Forderung nach einer dauerhaften und großzügigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung ist. Schon jetzt sind wieder fast 60.000 Menschen länger als sechs Jahre im Duldungsstatus. Das zeigt, wie fatal eine Stichtagsregelung wirkt. Deshalb begrüßen wir es, dass die SPD in ihrem Gesetzentwurf eine Regelung ohne Stichtag vorschlägt. Aber der Gesetzentwurf ist mit seinen zahlreichen Bedingungen ein Dokument des Misstrauens gegenüber den langjährig Geduldeten.

Es ist allerdings bemerkenswert, dass die SPD jetzt so einen Entwurf vorlegt und Opposition spielen will. Warum haben Sie so etwas nicht im Sommer vorgelegt, als Sie hier noch mit am Kabinettstisch saßen?

Und auch zur FDP muss ich noch einen Satz sagen. 2006 haben Sie einem sehr weitgehenden Gesetzentwurf unserer Fraktion noch zugestimmt. Im Wahlkampf haben Sie getönt, dass es eine Lösung für die langjährig Geduldeten geben muss. Aber danach war von Ihnen nichts mehr zu hören.

Wir sagen hingegen: es ist unzumutbar, Menschen nach jahrelangem Aufenthalt abzuschieben. Deshalb muss eine dauerhafte Regelung allein an die Aufenthaltsdauer anknüpfen. Dafür werden wir auch weiterhin mit parlamentarischen Initiativen streiten.

(zu Protokoll gegebene Rede9