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Krieg darf kein Mittel der Politik mehr sein.

Rede von Paul Schäfer,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Der Bombenangriff von Kunduz am 4. September 2009 war eine Zäsur in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Dass ein Bundeswehroberst den Befehl zu einem Luftangriff gibt, bei dem über 100 Menschen, darunter überwiegend unschuldige Zivilisten, umkommen sollten, lag außerhalb des Denkhorizonts der deutschen Öffentlichkeit.

Das hat viele aufgeschreckt, viele entsetzt, und es ist gut, dass sich die Deutschen auch über 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs so schwertun, einer Politik zu folgen, die uns wieder zu militärischen Tätern macht. (Beifall bei der LINKEN)

Man hat das auch „Kultur der Zurückhaltung“ genannt. Für mich schließt das den Begriff der Empathie ein, das Mitgefühl mit den Opfern, deren Angehörigen und Freunden. Deshalb stand für uns, die Linke, aber auch für viele andere neben der Pflicht zur Aufklärung immer auch im Zentrum, dass die afghanischen Opfer der Bomben nicht vergessen werden, dass ein Schuldeingeständnis durch die Verantwortlichen erfolgt – bis heute nicht geschehen – und dass die betroffenen Familien, die in großer Armut leben, angemessen entschädigt werden – bis heute nicht geschehen. Leider wurde auch unser Vorschlag, am Jahrestag der Bombennacht von Kunduz hier im Bundestag der Toten zu gedenken, abgelehnt. Diese Wunde bleibt.

Was die Öffentlichkeit damals aufgewühlt hat, waren nicht nur die Bomben, die Toten, Menschen, die sich quasi in Luft aufgelöst hatten, sondern es war auch der Umgang mit diesem Ereignis. Es war doch damals mit Händen zu greifen, dass die Wahrheit immer nur scheibchenweise ans Licht gekommen ist, dass Dinge vorenthalten werden sollten. Der Versuch, möglichst rasch zur Tagesordnung überzugehen, wäre auch fast gelungen, wenn nicht Nachrichtenmedien Ende Oktober mit neuen Enthüllungen nachgelegt hätten. Man muss sich daran noch einmal erinnern.

Die Bundeskanzlerin hatte am 8. September 2009 hier im Bundestag versprochen, rückhaltlos und vollständig aufzuklären. Dieses Versprechen ist bis heute nicht eingelöst. (Michael Brand [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)

Wir sind durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu klaren Bewertungen gekommen. Wir sind davon überzeugt, dass der Luftangriff vom 4. September 2009 gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat und dass er deshalb nie hätte stattfinden dürfen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Michael Brand [CDU/CSU]: Sie wollen die Bundeswehr abschaffen! Das ist es doch!)

Oberst Klein hätte alles tun müssen, um definitiv auszuschließen, dass sich am Angriffsort Zivilisten befinden. Davon kann aber keine Rede sein. Schon allein die Frage nach dem Verbleib des besonders schutzbedürftigen, weil verschleppten Lkw-Fahrers zu ignorieren, war fahrlässig. (Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist zynisch, was Sie hier erzählen!)

Aber auch das stete Kommen und Gehen einer großen Zahl von Menschen, die Benzin aus dem Tanklastwagen abzapfen wollten, sprach gegen die Annahme, dies seien keine Zivilisten. Oberst Klein hätte vor dem Angriffsbefehl zwingend Tiefflugaktionen der Piloten anordnen müssen – ich rede vom Bürgerrecht –, um die Zivilisten auf der Sandbank vor einem Luftangriff zu warnen und ihnen die Gelegenheit zu geben, den Ort unverzüglich zu verlassen. Das sind völkerrechtliche Gebote. Das ist nicht geschehen, weil es ja gerade das Ziel des Bombenangriffs war, den lokalen Taliban-Führern und den vermeintlichen Aufständischen einen – so hieß es ja – „vernichtenden Schlag zu versetzen“. Das war das Kalkül.

Dass sich die Bundeswehrführung intern und in ihrer Beratung des damaligen Ministers dieses Kalkül zu eigen gemacht (Michael Brand [CDU/CSU]: Sie wollen doch die Bundeswehr madig machen!) und damit den Luftschlag gerechtfertigt hat, hat die Sache wahrlich nicht besser gemacht, im Gegenteil. Das haben wir im Untersuchungsausschuss auch herausgefunden.

Wir konnten uns auch in dieser Bewertung nicht zuletzt auf den NATO-Untersuchungsbericht stützen. Er enthält alle wesentlichen Fakten, auch klare Hinweise auf die gravierenden Regelverstöße durch Oberst Klein, und er macht keinen Hehl daraus, dass der Angriffsbefehl ohne unmittelbare Gefahr für die Bundeswehr und auch für afghanische Zivilisten sowie ohne ausreichende Klärung, wer durch die Bomben getroffen werden würde, nicht hätte gegeben werden dürfen. (Michael Brand [CDU/CSU]: Zitieren Sie ihn bitte richtig!)

Es ist ein Trauerspiel, dass dieser COMISAF-Bericht weiter topsecret ist, lieber Kollege Brand. Die Bundesregierung hat lange mit dem Finger auf die NATO gezeigt. Peinlich nur, dass durch den Untersuchungsausschuss herauskam – man kann es nachlesen –, dass das deutsch geführte PRT Kunduz auch daran beteiligt war, an der Geheimeinstufung festzuhalten. Das ist doch bemerkenswert. General Ramms, zeitweilig ranghöchster deutscher Offizier bei der NATO, war einer der Zeugen. Er hat ausgesagt, seine Schlussfolgerung nach der Lektüre des COMISAF-Berichts habe gelautet: Ich empfehle die gerichtliche und disziplinarische Untersuchung des Vorfalls. – Das war die Meinung eines führenden Militärs. (Joachim Spatz [FDP]: Das ist doch gemacht geworden! – Michael Brand [CDU/CSU]: Genau das ist passiert! Meine Güte! Sie haben doch ein Brett vor dem Kopf!)

Wie ist die Bundesregierung damit umgegangen? Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Kämpfe und dieses Ereignisses am Kunduz-Fluss hat man die Weichspülterminologie aufgegeben. Seit Oktober 2009 sprechen wir von Krieg in Afghanistan. Man mag das als Anerkennung der Realitäten ansehen, aber es geht um mehr: Krieg und Kriegsopfer gehören zusammen, und wenn schon Krieg ist, dann ist auch mehr erlaubt, also auch verschärfte Angriffshandlungen. Einen Oberst, der gegnerische Kombattanten nach seinen eigenen Worten vernichten will, zu belangen, wird schwierig. Man konnte davon ausgehen, dass eine auch politisch aufgestellte Generalbundesanwaltschaft – davor brauchen wir die Augen nicht zu verschließen – schon für den Rest sorgen und hilfreich zur Seite stehen würde. Genau das ist in dem vorliegenden Fall passiert. Das Verfahren wurde nach fünf Wochen eingestellt. (Joachim Spatz [FDP]: Ja und? – Michael Brand [CDU/CSU]: Was soll das denn heißen? Was wollen Sie denn unterstellen?) Die Bundeswehr hat gegen Oberst Klein ein förmliches Disziplinarverfahren erst gar nicht eingeleitet. Hier scheint ein Grundmuster auf, das überaus kritikwürdig ist. Es mag sein, dass eine Staatsanwaltschaft der Meinung ist, eine strafrechtliche Verurteilung sei nicht zu erwarten. Aber die disziplinarische Würdigung ist etwas anderes, und sie darf nicht einfach an eine unterbleibende Strafverfolgung angehängt werden. Gravierende Verstöße gegen NATO-Regeln zum Beispiel – die liegen eindeutig vor – sind zu ahnden, wenn man nicht riskieren will, dass das schlechte Beispiel Schule macht. (Beifall bei der LINKEN)

Es kann doch nicht sein, dass schlampiges Waffenreinigen geahndet wird (Michael Brand [CDU/CSU]: Was für eine Verharmlosung! Zynisch!) und ein tödlicher Waffeneinsatz, der in der heutigen Bundeswehrführung als Riesenfehler eingestuft wird, mit Beförderung belohnt wird. Das kann nicht sein. (Beifall bei der LINKEN)

Die Bundeskanzlerin hat am 8. September 2009 davon gesprochen, dass durch Kunduz „wie in einem Brennglas“ die „grundsätzlichen Fragen sichtbar“ werden, „die wir uns seit Beginn des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan immer wieder stellen müssen“. Wohl wahr. Dazu gehört auch die Frage, ob sich die Bundeswehr an einer solchen Form der offensiven Aufstandsbekämpfung beteiligen soll, wie sie im Norden stattfindet. Man hat seit Beginn 2009 gesagt, man müsse sich jetzt wehren. Dann kam Kunduz. Für die politischen Entscheidungsträger schien es dann vor allem darum zu gehen: Wie kann man den allzu bohrenden Fragen nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes an der Heimatfront begegnen? Das ist der kritische Punkt. Wenn die Hauptsorge ist, ob die Truppe noch angemessen kriegerisch funktioniert, und dies die Bedenken, ob die völkerrechtlichen und rechtlichen Schranken zur größtmöglichen Schonung der Zivilbevölkerung auch strikt beachtet werden, in den Hintergrund drängt oder überlagert, dann sind wir auf der schiefen Ebene. Deshalb gilt es an dieser Stelle, innezuhalten und umzukehren. Genau das ist es, was gemacht werden muss. Die entscheidende Schlussfolgerung, die die Linke aus dem 4. September 2009 zieht, lautet: Krieg darf kein Mittel der Politik mehr sein.

Danke. (Beifall bei der LINKEN)