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Kostenübernahme für künstliche Befruchtung muss unabhängig vom Trauschein werden

Rede von Kathrin Vogler,

Rede von Kathrin Vogler, MdB (DIE LINKE) im Deutschen Bundestag am 18.12.2014 zur "Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Gleichstellung verheirateter, verpartnerter und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebender Paare bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung", BT-Drs. 18/3279

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gerade bei der Rede des Kollegen Hüppe ehrlich gefragt: Worüber reden wir hier überhaupt? Einen ganz großen Aufschlag zur Reproduktionsmedizin sehe ich gar nicht auf dem Tisch.

(Hubert Hüppe (CDU/CSU): Sie haben es nicht verstanden!)

Was ich sehe, ist ein sehr schlanker Gesetzentwurf der Grünen; über ihn möchte ich gern sprechen.

Unerfüllter Kinderwunsch kann für Paare eine ziemliche Belastung sein, und für viele bedeutet tatsächlich dann irgendwann die künstliche Befruchtung zumindest einen Hauch von Hoffnung. Deswegen hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V festgelegt, unter welchen Bedingungen die gesetzlichen Krankenkassen die künstliche Befruchtung finanzieren müssen. Eine dieser Bedingungen sind zum Beispiel bestimmte Altersgrenzen, eine andere, die Erfolgsaussicht des Versuchs; eine weitere Bedingung ist, dass beide Elternteile leben. Die einzige Bedingung, über die wir hier heute kritisch diskutieren ‑ ich glaube, wir diskutieren zu Recht kritisch darüber ‑, ist die Bedingung des Trauscheins. Und die ist, wie ich finde, tatsächlich etwas aus der Zeit gefallen.

(Beifall bei der LINKEN)

Am 13. Juni dieses Jahres hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Krankenkassen auch nicht freiwillig für Paare zahlen dürfen, die nicht verheiratet sind. Der grüne Gesetzentwurf will diese Diskriminierung beenden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihn hier vorgelegt haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wissen doch inzwischen alle: Kindern geht es in ihren Familien gut oder schlecht; aber das ist völlig unabhängig davon, was das für Familien sind, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht oder ob es Regenbogenfamilien sind. Die Union vertritt hier offensichtlich noch ein etwas steinzeitliches Familienbild; das konnten wir ja auch der Rede des Kollegen entnehmen.

Anderswo aber - darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen, Herr Kollege Hüppe - fällt Ihnen die Gleichstellung unverheirateter Paare plötzlich ganz leicht. Gehen wir doch einmal in ein anderes Buch des Sozialgesetzbuchs, ins Sozialgesetzbuch II!

(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Genau! - Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind aber in V!)

Da gibt es das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften. Da werden Menschen füreinander in Haftung genommen und müssen füreinander einstehen, wenn sie auf Dauer zusammenleben. Da ist es völlig egal, ob sie einen Trauschein haben oder nicht, ob sie homo- oder heterosexuell sind.

(Hubert Hüppe (CDU/CSU): Wir sind aber bei V! Da gibt es zum Beispiel auch die Familienversicherung!)

Wir als Linke sagen aber: Gleiche Pflichten muss auch heißen gleiche Rechte. Das ist doch ganz einfach.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen unterstützen wir den Vorstoß der Grünen an dieser Stelle, auch für unverheiratete und verpartnerte Paare die Regelleistung vorzusehen.

Wir würden sogar einen Schritt weiter gehen; denn wir finden, dass auch die Zuzahlung von 50 Prozent eine Form der Diskriminierung ist. Da muss ich Sie tatsächlich daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Das haben Sie 2003 zusammen mit der SPD mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführt. Seither müssen die Kassen nur 50 Prozent zahlen.

Diverse Kassen zahlen ja freiwillig mehr; das ist eine sogenannte Satzungsleistung. Ehrlich gesagt, ich finde es irre, dass Leute, die ohnehin schon gestresst sind, weil sie vergeblich versuchen, Kinder zu bekommen, auch noch gucken müssen, welche Kasse ihnen da mehr zahlt, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke ist der Auffassung: Die gesetzliche Krankenversicherung soll das Sachleistungsprinzip haben. Sie soll alle notwendigen Behandlungskosten übernehmen. Das entspricht auch dem Prinzip der Solidarität in unserer gesetzlichen Krankenversicherung. Das wäre auch ein Beitrag zur Vermeidung sozialer Diskriminierung. Wenn eine Familie etwa 1 000 Euro Eigenanteil pro Behandlungszyklus übernehmen muss, dann überfordert das Menschen mit geringem Einkommen. Deswegen appelliere ich an Sie, die familienbezogene Diskriminierung und die soziale Diskriminierung abzuschaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt werden die Kollegen von der Regierungsbank natürlich wieder sagen: Ach, die Linke schüttet hier wieder das Füllhorn aus; das sind Wünsche, die man gar nicht finanzieren kann.

(Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Auch! Aber das ist nicht das Schlimmste bei Ihnen!)

Das ist aber nicht der Fall. Sehr wohl haben wir schon in unserem Wahlprogramm mit dem Konzept einer solidarischen Gesundheitsversicherung vorgerechnet, wie man bei Senkung der Beiträge für die allermeisten Menschen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder erhöhen und alle Zuzahlungen abschaffen kann. Wenn wir sagen: „alle Zuzahlungen“, dann meinen wir auch alle Zuzahlungen.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem bräuchte man gar nicht so weit zu gucken. Wenn man denn sagt: „Das ist eine versicherungsfremde Leistung; das gehört eigentlich in den Bereich Familienpolitik und müsste aus Steuermitteln bezahlt werden“, ist das auch gut. Der Finanzminister bedient sich für seine schwarze Null in diesem Jahr und im nächsten Jahr mit 8,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds. Dieses Geld könnte man doch zum Beispiel nehmen, um diese Diskriminierung abzubauen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich freue mich auf die Beratungen im Gesundheitsausschuss und sage noch einmal: Die Linke steht für Diskriminierung abbauen, Solidarität stärken, Menschen helfen, die sich für Kinder entscheiden.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)