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Kommunen brauchen mehr als eine Entlastung von Grundsicherung im Alter - Gemeindefinanzreform bleibt auf der Tagesordnung

Rede von Katrin Kunert,

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,


die Entlastung der Kommunen ist der Koalition so wichtig, dass sie die erste Lesung des „Gesetzentwurfs zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ an das Ende der heutigen Sitzung platziert hat. Am 15. Juni 2011 hat die Gemeindefinanzkommission ihre Arbeit eingestellt. Nach mehr als einem Jahr hat sie ihr klägliches Laienspiel beendet. Positiv schlägt zu Buche, dass schwarz-Gelb mit dem Versuch gescheitert ist, die Gewerbe-steuer abzuschaffen. Negativ ist, dass sich an der Finanznot vieler Kommunen Nichts geändert hat. Hier hat die Gemeindefinanzkommission versagt.

Die Reform der Gemeindefinanzen bleibt auf der Tagesordnung. Die Finanznot der Kommunen kann man nur lindern, indem man sie stärker am Gesamtsteueraufkommen beteiligt und indem man die Einnahmen aus der Gewerbesteuer stabilisiert und sie in Form einer Gemeindewirtschaftsteuer verlässlicher gestaltet. DIE LINKE wird hierzu auch weiterhin initiativ werden. Wir werden auch alle Initiativen im Bundestag unterstützen, die eine wirkliche Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zum Ziel haben.

Einziges Ergebnis der Gemeindefinanzkommission im Bereich Finanzen ist die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter. Die Bundesregierung hat erklärt, die Kosten hierfür schrittweise und ab 2014 ganz zu übernehmen. Sicher wäre dies zu begrüßen, wenn nicht andere Entscheidungen dies ins Gegenteil verkehren würden. Anmaßend und zynisch finde ich es, den uns vorliegenden Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ zu nennen. Zur Stärkung der der Finanzkraft der Kommunen gehört mehr als eine Entlastung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Außerdem werden im gleichen Atemzug die Kommunen an anderer Stelle wieder belastet und ein Teil der Mittel – 400 Mio. Euro - mit dem Gesetzesentwurf bereits verplant. Die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll durch eine drastische Reduzierung der Bundesbeteiligung an der Arbeitsförderung refinanziert werden. Dadurch werden weniger Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen, was zu Lasten von Arbeits- und Erwerbslosengeht.

Die Kommunen brauchen zwar dringend eine Entlastung bei den Sozialausgaben, dies muss aber geschehen ohne dass es gleichzeitig an anderer Stelle zu entsprechenden Kürzungen kommt. Sowohl die Grundsicherung im Alter als auch die Arbeitsmarkt-instrumente dienen der Absicherung allgemeiner Lebensrisiken, für die nicht die Kommunen, sondern die Bundesregierung zuständig sind. Die Kommunen sind nur für die örtlichen Risiken und deren Lösung zuständig.Die Bundesregierung erwartet, dass die Kommunen die frei werdenden Mittel für eine dauerhafte Finanzierung des Mittagessens in Schulhorten oder für Schulsozialarbeit einsetzen. Das ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den DIE LINKE nicht mittragen wird.

Darüberhinaus ignoriert der Gesetzesentwurf auch schwerwiegende Kritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesrates. Ich möchte an dieser Stelle auf drei Punkte eingehen.Erstens: Es ist nach wie vor offen, wie sichergestellt werden soll, dass das Geld bei den Kommunen vollständig ankommt. Die Kommunen haben hier bereits leidvolle Erfahrung gemacht. Die Länder haben in der Vergangenheit Mittel des Bundes für die Kommunen nicht oder nicht ausreichend weitergeleitet. Der Forderung der Kommunen, hier eindeutige Regelungen zu schaffen, sind Sie von der Bundesregierung nicht nachgekommen. Das aber ist Voraussetzung dafür, dass die Kommunen wirklich entlastet werden. Ich fordere Sie daher auf, dies umgehend nachzuholen.

Zweitens: Bisher sollen der Berechnung der Bundesbeteiligung nicht die tatsächlichen Ausgaben der Länder und Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zugrundegelegt werden. Berechnungsgrundlage sollen die Ausgaben im jeweiligen Vorvorjahr sein. Das aber bedeutet, dass Länder und Kommunen den Anstieg der Ausgaben im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr selbst finanzieren müssen. Damit entsteht für sie ein dauerhafter Fehlbetrag. Allein an dieser Regelung wird deutlich, wie ernst Sie es meinen mit der Entlastung der Kommunen.

Drittens: Der Referentenentwurf des BMAS vom 6. Juni 2011 regelte noch die Kostenübernahme für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Der nun vorliegende Gesetz-entwurf regelt nur die Kostenübernahme für 2012. Die weiteren Steigerungsschritte sollen später geregelt werden. Die Begründung der Bundesregierung dafür lautet, ich zitiere aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates: „Die Erhöhungsschritte für die Jahre 2013 (auf 75 Prozent) und 2014 (auf 100 Prozent) bleiben einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, weil aufgrund des Erreichens und Überschreitens eines hälftigen Anteils der Bundesmittel an den Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2013 nach Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) Bundesauftragsverwaltung eintritt. Da die Erhöhung der Bundesbeteiligung für das Jahr 2012 bis zum Jahresende 2011 beschlossen werden muss, steht im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend Zeit zur Regelung der Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung.“

Liebe Bundesregierung, das wussten Sie bereits im Februar. Es war also genügend Zeit, um diese Änderungen mit dem heutigen Gesetzesentwurf vorzulegen. Ich meine, dass Sie sich mit der jetzigen Regelung eine Hintertür offen lassen wollen. Möglicherweise wollen sie ihre Entscheidung noch einmal überdenken? Ich kann Ihnen versprechen, DIE LINKE wird sehr genau hinschauen und darauf drängen, damit Sie ihrer Verantwortung nachkommen.

Sollte sich an dem Gesetzesentwurf nichts ändern, wird meine Fraktion dieses Gesetz ablehnen. Es ist nicht nur mit großen Mängeln behaftet, es ist auch ein vergiftetes Geschenk an die Kommunen. Auch wenn sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nach dem krisenbedingten Einbruch insgesamt wieder erholen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Die Entlastung der Kommunen, - auch das sei an dieser Stelle gesagt -, die nur einem Teil der Kommunen zugutekommt, sind keine befriedigende Lösung. Die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machen nur 10% der gesamten Soziausgaben aus.

Das strukturelle Defizit wird nicht beseitigt. Und das Problem, dass Bund und Länder ständig neue Aufgaben auf die Kommunen übertragen und dafür nur unzureichend Mittel zur Verfügung stellen, wird auch nicht gelöst. Der Bund kann zwar nicht mehr auf direktem Wege den Kommunen Aufgaben übertragen. Dieser Weg ist dem Bund seit der Föderalismusreform verwehrt. Aber er hat die Möglichkeit über die Länder den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen und bereits übertragene Aufgaben qualitativ und quantitativ zu erweitern. Und davon macht er zur Genüge Gebrauch.

Ein aktuelles Beispiel: Am 26. September 2011 fand eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen statt. Das Anliegen des Gesetzes ist sicher zu begrüßen. Was nicht zu begrüßen ist, dass wieder einmal versucht wird, neue Aufgaben über die Länder auf die Kommunen zu übertragen bzw. bestehende zu erweitern ohne sie auskömmlich zu finanzieren. Die Kommunen erhalten dafür nicht die Mittel, die notwendig wären, um die Aufgaben in der entsprechenden Qualität zu erfüllen.

Ich zitiere aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzesentwurf:„Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet …einige ganz wesentliche Aufgabenverdichtungen und ebenso einige ganz grundsätzliche neue Aufgaben der Jugendhilfe. Hierzu erfolgt eine nicht nachvollziehbare Kosteneinschätzung seitens des BMFSFJ, dessen Auskömmlichkeit vor dem Hintergrund des Umfangs der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Aufgaben grundlegend bezweifelt wird… Neben der Auskömmlichkeit dieser Mittel steht hier zu befürchten, dass nach Auslaufen der befristeten Bundesfinanzierung eine kommunale Verstetigung erwartet wird.“ Weitere Beispiele sind: Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, im Eichwesen, die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels und die Einführung des elektronischen Personalausweises haben zur Erweiterung der Aufgaben geführt, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen.

Die Bundesregierung muss endlich begreifen, dass auch für sie gilt: „Wer die Musik bestellt, muss zahlen“. Die Einführung eines Konnexitätsprinzips dürfte eigentlich in diesem Hause auf breite Zustimmung stoßen. Es ist nicht nur unsere Auffassung, auch Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD erheben diese Forderung. Und selbst die FDP hatte in der letzten Wahlperiode immer wieder die Einführung eines Konnexitätsprinzips gefordert. Sie haben nicht nur einen Antrag zur Einführung eines Konnexitätsprinzips eingebracht, sondern auch jede sich bietende Möglichkeit genutzt, dies zu fordern.

Insbesondere Frau Piltz hat zum Beispiel am 29. August 2007 im Zusammenhang mit dem Kita-Ausbau erklärt: „Das Hickhack um die Finanzierung zeigt einmal mehr, dass es ein kapitaler Fehler war, im Rahmen der Föderalismusreform kein Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern. Wenn sich bei einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wie der Kindertagesbetreuung eigentlich alle einig sind, dass etwas getan werden muss, ist es unverantwortlich, dass die Kostentragung nicht schnell und unkompliziert geklärt werden kann. Die FDP wird sich daher weiterhin für die Verankerung des Grundsatzes "Wer bestellt, bezahlt" im Grundgesetz einsetzen.“ Ich bin gespannt, wie die FDP sich zu unserem Antrag verhalten wird.

Die Einführung eines Konnexitätsprinzips im Grundgesetz ist dringender denn je. Es schützt die Kommunen vor Mehrbelastungen und eröffnet ihnen die Möglichkeit gegen den Bund – wenn erforderlich – auch gerichtlich vorzugehen. Bisher können durch den Bund ausgelöste Aufgabenübertragungen von den Kommunen nicht auf dem direkten Rechtsweg angegriffen werden.