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Kommunen brauchen ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht

Rede von Katrin Kunert,

204. Sitzung des Deutschen Bundestages, Donnerstag, dem 8. November 2012TOP 23 DIE LINKE.Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE.Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Ge-setzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren> Drucksachen 17/1142, 17/4726


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach langwierigen Beratungen, mitunter schwierigen Verhandlungen und auf Druck der LINKEN hat sich der Bundestag am 26. April 2012 einstimmig dafür ausgesprochen, den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei Vorlagen, von denen „wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden“, ein obligatorisches Recht auf Stellungnahme einzuräumen. Kommunale Spitzenverbände müssen nun bei allen Anträgen, die seitens der Fraktionen in den Bundestag eingebracht werden, gehört werden. Es kann sich niemand mehr darum herum mogeln, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war.

Ein Manko dieser Regelung ist indes, dass dies nicht für Vorlagen – zum Beispiel Gesetzesentwürfe – der Bundesregierung gilt. Unserer Forderung, dass dies auch ausnahmslos für Regierungsvorlagen gelten muss, stellten sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP entgegen. DIE LINKE hat dem trotzdem zugestimmt, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Allerdings ist DIE LINKE der Auffassung, dass wir unbedingt den nächsten Schritt gehen müssen. Daher halten wir auch an den anderen Forderungen in unserem Antrag fest. Wir wollen ein Kommunalmitwirkungsgesetz.

Die Kommunen brauchen ein verbindliches Mitwirkungsrecht, damit sie ihre Beteili-gung notfalls auch einklagen können. Dafür bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die sicherstellt, dass Kommunen in allen Phasen der Entscheidung über ein Gesetzesvorhaben des Bundes beteiligt werden. Es reicht nicht aus, dass kommunale Spitzenverbände nur am Anfang eines Gesetzgebungsverfahren gehört werden. In die dann folgende Debatte, in der es in der Regel zu Änderungen der Gesetzesentwürfe kommt, müssen die kommunalen Spitzenverbände ebenso einbezogen werden. Daher brauchen wir hier ein geordnetes Verfahren, einen Konsultationsmechanismus ähnlich wie er in Österreich bereits seit Mitte der 90er Jahre erfolgreich angewandt wird. Es kann und darf nicht im Ermessen einzelner Ministerien oder Personen liegen, darüber zu befinden, wann und in welchem Maße Kommunen an Gesetzesvorhaben, die kommunale Belange berühren, beteiligt werden.

Wir wollen sicher stellen, dass die Kommunen frühzeitig beteiligt werden. Frühzeitig heißt für uns, die kommunalen Spitzenverbände müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einbezogen werden und sie müssen Zeit haben, Vorlagen für Gesetzesvorhaben mit ihren Mitgliedskommunen zu diskutieren. Dies gewährleitstet, dass im Vorfeld die möglichen Auswirkungen durch die Kommunen selbst bewertet werden können. Nur so kann offen gelegt werden, welche finanziellen Folgen einzelne Gesetzesvorhaben für Kommunen und welche Auswirkungen sie auf das Leben in den Städten, Landkreisen und Gemeinden haben. Und eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen kann verhindert werden. Auch die Formulierung in Gesetzesvorlagen: „mögliche finanzielle Auswirkungen sind nicht bezifferbar“, wie zum Beispiel bei der Änderung des Gesetzes zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht, würde der Vergangenheit angehören. Die Umsetzung des genannten Gesetzes führt zu einer Verdopplung des Personalbedarfs in den Jugendämtern. Die Kosten hierfür müssen die Kommunen tragen.

Auch heute ist es noch Gang und Gebe, dass kommunale Spitzenverbände kurzfristig aufgefordert werden, zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. Ein Beispiel hierfür war der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, der kurzfristig und mitten in den Osterferien den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung zugesandt wurde.

Mit dieser Praxis muss Schluss sein. Im Übrigen ist es schon bemerkenswert, wenn immer häufiger externe Unternehmen an Gesetzen mitwirken, aber kommunale Spitzenverbände – wenn es um Belange der Kommunen geht -, um eine Mitwirkung ringen müssen. Allein im Jahr 2009 wurden 16 Gesetze verkündet, an denen externe Unternehmen mitgewirkt haben. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es gerade mal ein Gesetz. Insgesamt wendeten die Ministerien über 4 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf.

Während also externen Unternehmen und Beratern alle Türen offen stehen, wenn es um die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen geht, stehen die Kommunen vor einer fast verschlossenen Tür. Sie werden nur unzureichend an der Gesetzgebung beteiligt und das vor dem Hintergrund, dass 80 Prozent der Bundesgesetze Kommunen ausführen müssen.
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Eine Änderung dieses Zustandes erreichen wir nur, wenn kommunale Spitzenver-bände ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht erhalten. Bei allen Fortschritten, die es hier in der jüngsten Vergangenheit gegeben hat, halten wir an dieser Forde-rung fest und stehen damit auch an der Seite der Kommunen. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Rechtsetzung“ der Gemeindefinanzkommission ist vermerkt: „Die kommunalen Spitzenverbände halten an der Auffassung fest, dass eine Verankerung von Beteiligungsrechten in der Rechtsetzung im Kontext des Art. 28 Abs. 2 GG der Stellung der Kommunen im föderalen Staatsgefüge angemessener wäre als deren Berücksichtigung auf Geschäftsordnungsebene.“

DIE LINKE ist der Auffassung, dass durch ein verbindliches Mitwirkungsrecht der kommunalen Spitzenverbände Gesetze an Qualität gewinnen, weil die konkreten Erfahrungen aus der Praxis der Umsetzung der Gesetze berücksichtigt werden können. Wir hätten nicht nur bessere Gesetze, wir könnten uns auch eine Vielzahl von Korrekturen und Änderungen im Nachhinein ersparen.

Ich bitte sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.