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Klaus Ernst: Missbrauch von Marktmacht effektiv verhindern

Rede von Klaus Ernst,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Voraussetzung dafür, dass eine Marktwirtschaft funktioniert, ist, dass der Wettbewerb funktioniert. Ein fairer Wettbewerb setzt voraus, dass kein Unternehmen einen Markt beherrscht, dass kein Unternehmen nennenswerten Einfluss auf die Marktpreise hat und dass Transparenz über Angebot und Nachfrage besteht. – So kann man es in den schönen Lehrbüchern nachlesen. Das Gegenteil davon sind monopolisierte Märkte. Es ist Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass auf den Märkten eine faire Konkurrenz herrscht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Gegenstand der heutigen Debatte ist, gilt als zentrale Norm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Wie steht es nun um den Wettbewerb in Deutschland angesichts einer so herausragenden Bedeutung?

Wenn wir einen Blick auf den Versicherungsmarkt werfen, sehen wir, dass dort zehn Unternehmen fast 60 Prozent des Marktes kontrollieren. Im Lebensmittelbereich haben wir ähnliche Verhältnisse. Das Bundeskartellamt hat dazu festgestellt:

"Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein hochkonzentrierter Markt."

Die vier großen Handelsunternehmen – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe – haben über 85  Prozent Marktanteil. Hier handelt es sich auch um ein Nachfragemonopol, weil diese Unternehmen natürlich unheimlich großen Einfluss auf die Produzenten von Lebensmitteln nehmen können, zum Beispiel auch auf die Milchpreise. Wir wissen, wie es den Milchbauern zurzeit geht. Die Preise sind so, dass die Milchbauern davon kaum noch vernünftig leben können.

Doch wissen Sie, was das Schlimmste ist? Wir wissen noch viel zu wenig über die tatsächliche Marktkonzentration in vielen Branchen. Unsere Fraktion hat mehrfach kritisiert, dass die Monopolkommission die systematische Beobachtung der Marktkonzentration faktisch eingestellt hat. Haben Sie einmal in die Hauptgutachten der Monopolkommission der letzten Jahre geschaut? Da finden sich nur noch Analysen einzelner Branchen. Aber ein Gesamtüberblick über die Monopolisierung in der Bundesrepublik Deutschland wird faktisch nicht mehr gegeben. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen hier wieder umfassende Informationen.

Dank der Arbeit der Kartellbehörden wissen wir zumindest, dass es den Anbietern auf den Märkten für Nahrungsmittel, Pharmaprodukte oder Baustoffe – auch die Gleisproduzenten fallen mir ein – immer wieder gelingt, durch Preisabsprachen den Wettbewerb außer Kraft zu setzen. Die Instrumente der Kartellbehörden beschränken sich bisher auf Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Es gibt keine Handhabe, gegen marktbeherrschende Stellungen, die schon bestehen, vorzugehen. Das ist ein Fehler im System. Deshalb fordern die Grünen – meines Erachtens vollkommen zu Recht –, als Ultima Ratio eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit zu schaffen, damit tatsächlich eingegriffen werden kann, ohne dass es besondere Umstände gibt, die dazu einen Anlass geben.

Die aktuelle Novelle justiert etwa bei den daten- und internetbasierten Dienstleistungen nach. So sollen hier zur Bewertung einer marktbeherrschenden Stellung unter anderem auch Nutzerzahlen herangezogen werden; das ist richtig. Auch die Einschränkung der Möglichkeiten großer Unternehmen, hohe Geldbußen zu vermeiden – Sie haben es angesprochen, Frau Ministerin –, ist richtig. Das grundsätzliche Problem der bereits konzentrierten Märkte und der Marktmacht Einzelner ist jedoch nach wie vor ungelöst. Da kommen wir auch mit diesem Gesetzentwurf keinen Schritt weiter.

Meine Damen und Herren, im Pressebereich – das ist sehr problematisch – führen Ihre Ausnahmeregelungen sogar zu einer Förderung der Konzentration. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Schluss noch ein paar Worte zur Ministererlaubnis und zu unserem Antrag dazu. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Tengelmann durch Edeka unter anderem deshalb untersagt, weil damit die Einkaufsalternativen eingeschränkt würden und die Gefahr von Preiserhöhungen und der Druck auf Zulieferer wüchsen. Der damalige Wirtschaftsminister genehmigte die Übernahme durch Edeka jedoch per Ministererlaubnis wegen der großen Zahl von Arbeitsplätzen, die in Gefahr war. Das war unserer Auffassung nach richtig.

Gegenwärtig muss einer Ministererlaubnis entweder zugrunde liegen, dass die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Übernahme die Einschränkungen im Wettbewerb aufwiegen oder dass es ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gibt. Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Arbeitsplätze – damit meine ich vernünftige Arbeitsplätze, also tarifvertragliche mit Betriebsratsstrukturen – sehr wohl einen solchen Umstand darstellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders. Abgesehen davon, dass dies absurd ist, zeigt dieses Urteil, dass die Erwägungsgründe klarer formuliert werden müssen. Wir müssen auch in dieser Frage nachjustieren.

In unserem Antrag fordern wir, dass die Sicherung von guter Arbeit, also Betriebsratsstrukturen und tarifliche Beschäftigung, bei der Fusionsentscheidung berücksichtigt werden muss. Wir plädieren auch dafür, dass die Ministererlaubnis durch eine Parlamentserlaubnis ersetzt wird und damit eine öffentliche und transparente Debatte darüber stattfindet, ob eine Fusion im Interesse des Allgemeinwohls akzeptiert wird oder nicht.

Die jetzige Ministererlaubnis wird der politischen Tragweite von Großfusionen nicht gerecht. Deshalb glauben wir, dass wir der Antwort auf die Frage bzw. der Entscheidung, ob etwas im öffentlichen Interesse liegt oder nicht, mit Beteiligung des Parlaments Nachdruck verleihen müssen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)