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Klaus Ernst: Leiharbeitsgesetz zementiert ungerechtes Zwei-Klassen-System

Rede von Klaus Ernst,

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kramme, das war wieder eine Rede nach dem Motto: Dem Unterbewusstsein ist es egal, wer einem auf die Schulter klopft. – Dass Sie sich bei diesem Gesetzentwurf selber loben, wundert mich allerdings wirklich.

Die Zuschauer, die hier sitzen, sind durch den Vorder­eingang in dieses Parlamentsgebäude hereingegangen, nicht wie wir, die wir wie die Maulwürfe unterirdisch hereinkommen. Wenn man vorne hereinkommt, dann liest man: „Dem deutschen Volke“. Das deutet darauf hin, dass nicht nur diese Halle dem deutschen Volk gehört, sondern dass hier auch Gesetze gemacht werden sollen, die im Interesse der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sind. Das ist der Sinn dieses Spruches.

(Beifall bei der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht schon wieder! Vorsicht! – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, jetzt fragen wir einmal: Liegt die Lage in diesem Lande denn im Sinne des Gemeinwohls? Bei der Leiharbeit liegt das mittlere Einkommen bei 1 700 Euro, bei Menschen mit einem normalen Job sind es 2 960 Euro. Ist das im Sinne des Gemeinwohls? Das sind 1 260 Euro weniger. Wir wissen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei derselben Tätigkeit deutlich schlechter entlohnt werden und dass sie unter deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten. Das alles ist bekannt.

Was ändert nun dieses Gesetz daran? Wir stellen uns die Frage, ob dieses Gesetz im Interesse des Gemeinwohls ist oder ob sich bei dieser Gesetzgebung offensichtlich andere Interessen durchgesetzt haben. Sie von der SPD haben einmal gesagt: Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit. Sie waren ja mal auf dem richtigen Weg; in Ihrem Wahlprogramm steht ja das Ziel „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit“. Das ist eine sinnvolle Lösung. Sie schlagen hier aber einen Gesetzentwurf vor, in dem gleicher Lohn bei gleicher Arbeit erst nach neun Monaten Ausleihzeit im selben Betrieb erfolgen soll. Das hat doch nichts mit gleichem Lohn bei gleicher Arbeit zu tun. Sie wissen doch, dass nur 25 Prozent der Beschäftigten überhaupt neun Monate oder länger in einem Betrieb beschäftigt sind. Das ist Etikettenschwindel, was Sie hier betreiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Sie wissen doch genau, warum das so ist!)

Ich habe vorhin das Wahlprogramm der SPD erwähnt. Ich weiß, ihr wolltet eine andere Lösung. Ich weiß, dass es die CDU/CSU-Fraktion ist, die das nicht will, weil diese Fraktion sich eben nicht am Gemeinwohl, sondern am Interesse der Leiharbeitsfirmen orientiert. Das ist das Problem in diesem Lande, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Wir übernehmen Verantwortung! Sie wissen noch nicht einmal, wie Verantwortung buchstabiert wird!)

Jetzt wollen wir uns das einmal im Detail ansehen.

Erster Punkt. Wem nützt es denn, dass Leiharbeit in diesem Land überhaupt akzeptiert wird? Wo ist der Unterschied zu einer normalen Beschäftigung? Wenn ein Unternehmer jemanden beschäftigt, dann muss der Beschäftige für den einen Unternehmer eine Leistung erbringen. Dieser Arbeitgeber will an ihm verdienen. Bei der Leiharbeit haben wir das Problem, dass am selben Beschäftigten zwei verdienen wollen: derjenige, der ihn verleiht, und derjenige, für den er arbeitet. Deshalb ist die Forderung der Linken schon richtig, einmal darüber nachzudenken, ob dieses System einen Sinn hat und ob es überhaupt im Gemeinwohlinteresse liegt.

(Beifall bei der LINKEN – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber entscheiden müsst ihr euch auch langsam!)

Zweiter Punkt. Denken wir einmal darüber nach: Wem nützt es denn, dass bis zu neun Monate lang kein gleicher Lohn bei gleicher Arbeit gezahlt wird? Das nützt natürlich den Leiharbeitsunternehmen. Es nützt auch den Unternehmen, bei denen die Leiharbeiter beschäftigt werden, weil die Unternehmen ihnen natürlich geringere Löhne als demjenigen zu zahlen haben, der in dem Betrieb normalerweise vollzeitbeschäftigt wird. Das ist der Zusammenhang. Diesen wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht ändern.

Im Übrigen: Leiharbeit könnte vielleicht durch eine Begrenzung funktionieren. Man könnte zum Beispiel anführen, dass Vollzeitarbeit nicht durch Leiharbeit ersetzt werden darf. Auch da treffen Sie keine Regelung, weil Sie eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 18 Monaten zulassen, aber nicht bezogen auf den einzelnen Arbeitsplatz, sondern bezogen auf den einzelnen Beschäftigten. Das bedeutet: Derselbe Arbeitsplatz kann immer wieder mit einem Leiharbeiter besetzt werden. Wem nützt das? Ist das im Interesse des Gemeinwohls? Nein, das ist nur im Interesse der Verleihfirmen und derer, die solche Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Gemeinwohl hat das nichts zu tun, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es darum geht, flexibel zu sein, dann verweise ich auf die Rechtslage in diesem Lande. Sie können befristet Beschäftigte nahezu ohne Einschränkungen in einem Betrieb beschäftigen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Eine Auftragsspitze wäre ein sachlicher Grund. Sie könnten diese Spitzen mit befristeter Beschäftigung ausgleichen. Nein, das machen Sie nicht, weil dann nämlich gleicher Lohn bei gleicher Arbeit gezahlt werden müsste. Alle Beschäftigten im Betrieb würden nach demselben Tarif arbeiten und dieselben Löhne erhalten. Das wollen Sie nicht. Sie machen ein Gesetz im Interesse der Leiharbeitsunternehmen und im Interesse der Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen.

Letzter Punkt. Schauen wir uns VW an. Es gab eine Debatte darüber, dass VW die Leiharbeiter nicht übernehmen, sondern rausschmeißen will. Man weiß, wem das dient. Das ist kein Gesetz im Sinne des deutschen Volkes. Das ist ein Gesetz im Sinne der Leiharbeitsunternehmen.

(Beifall bei der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Dann machen wir mehr Befristungen!)