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Kino für Alle

Rede von Ilja Seifert,

Auf meine Frage an die Bundesregierung, welche in den Jahren 2009 und 2010 mit Bundesmitteln geförderte Filme barrierefrei (Audiodeskription, Untertitelung und Gebärdensprache) produziert worden sind, und welche nicht, antwortete der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, am 30. Dezember 2010: „Die 2009 und 2010 von der Filmförderungsanstalt, dem Deutschen Filmförderfonds und der kulturellen Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Filme sind zum überwiegenden Teil noch nicht fertiggestellt. Erst die sich an die Fertigstellung anschließende Verleihförderung ermöglicht auch eine direkte Förderung barrierefreier Fassungen. Eine genaue Bezifferung der in den Jahren 2009 und 2010 mit Bundesmitteln geförderten, barrierefreien Filme ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Im Bereich der Filmförderung ist auf folgende Maßnahmen der Bundesregierung hinzuweisen: Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, sieht auf Initiative des BKM eine Erleichterung der Förderbedingungen für Filme mit Audiodeskription und ausführlicher Untertitelung für hörbehinderte Menschen vor. Hierdurch soll ein Anreiz für die Herstellung barrierefreier Fassungen von Kinofilmen geschaffen werden. Da der Großteil der deutschen Filme eine Förderung nach dem Filmförderungsgesetz erhält, geht die Bundesregierung von einer gesteigerten Verfügbarkeit deutscher Kinofilme mit Audiodeskription und erweiterter Untertitelung aus. Eine verpflichtende Regelung zur Herstellung barrierefreier Fassungen aller geförderten Filme wurde auch von den im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebundenen betroffenen Verbänden nicht als sinnvoll erachtet.

Zudem sind die Kosten für die Herstellung von ausführlicher Untertitelung für hörbehinderte Menschen oder von Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen sowohl im Rahmen der Verleihförderung als auch im Rahmen der Videoförderung nach dem Filmförderungsgesetz anerkennungsfähig. Ein Teil der Kosten für die Erstellung barrierefreier Fassungen von Kinofilmen für die Aufführung im Kino oder die Herausbringung auf DVD können daher über die Förderung finanziert werden.
Als Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Kinoförderung nach dem Filmförderungsgesetz ist auch der Umbau von Kinos zur Einrichtung von geeigneten Plätzen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau von Induktionsschleifen für hörgeschädigte Menschen förderfähig.

Auch die mit dem Kinoprogrammpreis des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verbundenen Fördermittel könnten für derartige Maßnahmen eingesetzt werden.“

Das also die – öffentlich für alle zugängliche - Antwort der Bundesregierung vor einem Jahr. Nun der grandiose Antrag der Koalitionsfraktionen mit teilweise wörtlichen Übereinstimmungen – hier ist abschreiben ja durchaus erlaubt – und inhaltlich genauso inhaltslos und allgemeinkonkret.

Da dies der einzige in einen Antrag gegossene Beitrag der Koalition am Vorabend des Welttages der Menschen mit Behinderungen und des 5. Jahrestages der Annahme der Behindertenrechtskonvention in der UNO-Vollversammlung ist, frage ich, inwieweit die Koalition den Geist dieser Menschenrechtskonvention begriffen hat.

Zu Recht verweist die Koalition in ihrem Antrag auf Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“, aber es ist zu dieser Thematik nicht der einzig wichtige Artikel. Grundlage sind auch Artikel 2 bis 5, 8 „Bewusstseinsbildung“, 9 „Barrierefreiheit“, 21 „Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen“, 24 „Bildung“ und 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“. Und die Koalition „vergisst“ beim Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention, dass zu Beginn jedes Artikels steht, dass der Staat die nachfolgenden Rechte zu gewährleisten hat.

Es geht also nicht um „sollte“ und „könnte“, um Prüfaufträge und Bitte-Bitte-Gespräche, sondern um die Wahrnahme von - spätestens seit dem 26. März 2009 gesetzlich verankerten - Pflichten der Bundesregierung.
Die Koalition stellt – wie bei allen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen – auch bei diesem Antrag unter Punkt II: die Formulierung: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel …“ voran.
Nun haben wir vor einer Woche gerade den Bundeshaushalt 2012 beschlossen und trotz entsprechender Vorschläge von den LINKEN wurden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch in den Bereichen Kultur und Medien, keine nennenswerten Akzente gesetzt. Nichts, was in diesem Antrag steht, steht nicht auch schon im Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011. Wozu also dieser Antrag? Statt Prüfaufträge brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen.

Auch wenn ich mich wiederhole:
DIE LINKE fordert, dass bei allen Förderungen mit Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Barrierefreiheit ein verbindliches Kriterium sein muss. Dass heißt auch: keine Förderung einer Filmproduktion, welche nicht auch mit Audiodeskription, Untertitelung und Gebärdensprache produziert wird; keine Förderung von Filmfestivals und Filmveranstaltungen mit Filmen, die nicht barrierefrei zur Verfügung stehen und
keine Förderung von Baumaßnahmen und Investitionen in Kulturstätten, die auch nach der Maßnahme nicht barrierefrei sind.


DIE LINKE fordert ein Baurecht in Bund und Ländern, welches barrierefreies Bauen nicht nur als Empfehlung, sondern als grundsätzlich zwingende Verpflichtung vorsieht.
Und DIE LINKE fordert, dass Bundestag und Bundesregierung bei der Bereitstellung barrierefreier Angebote an Kultur und Information beispielhaft voran gehen. Dass schließt entsprechende Angebote bei der Übertragung von Sitzungen des Bundestages – auch wenn sie mal nicht so kulturvoll und inhaltsrech sind – mit ein.

(Rede wurde zu Protokoll gegeben)