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Kinderlärm auf Sportanlagen: Kein Grund zur Klage!

Rede von Birgit Menz,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir alle wollen, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll gestalten, wie man so schön sagt, dass sie sich mehr bewegen, mehr Sport treiben, dass sie in Sportvereinen zusammenkommen. Dafür brauchen Kinder und Jugendliche Räume und Flächen, die für sie leicht zugänglich, also nah am Wohnort, sind, und sie brauchen die Freiheit, sich auf diesen Flächen zu bewegen, ohne dabei die Angst zu haben, zu laut zu sein.

Die nun vorliegende Verordnung hat einen großen Mangel: Die existierenden Regelungen zur Privilegierung von Kinderlärm werden nicht auf die Sportanlagen ausgeweitet. Wie der Gesetzgeber 2011 richtig feststellte, ist Kinderlärm keine umweltschädliche Einwirkung. Dieser Grundsatz muss auch für Geräusche von Kindern und Jugendlichen gelten, die auf Sportanlagen aktiv sind.

Für die Linke ist das Kinderprivileg ein wichtiges Signal an die Kinder und Jugendlichen, ihnen Raum zu lassen, und zwar nicht irgendwo am Rande unserer Städte und Dörfer, sondern mitten unter uns. Kinder und Jugendliche müssen sich willkommen fühlen. Wenn aber die Gesellschaft fürchtet, dass das die Lebensqualität beeinträchtigt, dass der Wert von Immobilien dadurch gemindert wird oder die Vermietbarkeit sinkt, dann setzt sie die falschen Prioritäten. Weil sportliche Aktivitäten in aller Regel mit Geräuschen verbunden sind, muss in dichtbewohnten Gebieten natürlich ein angemessener Kompromiss zwischen den Interessen der Sporttreibenden und denen der Anwohner und Anwohnerinnen gefunden werden. Allerdings sollten wir dabei unterscheiden zwischen Geräuschen, die von spielenden und sportaktiven Kindern und Jugendlichen ausgehen, und den Immissionen, die durch Gewerbe- und Verkehrslärm entstehen. Dass die Ausübung von Freizeit- und Breitensport durch Grenzwerte erschwert werden kann, die noch unter den Grenzwerten des Verkehrslärms liegen, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Wenn es also darum geht, die Menschen vor allem auch in den immer dichter werdenden Ballungsräumen vor den ernstzunehmenden Gefahren zu starker Lärmbelastung zu schützen, dann sollte mit Blick auf die Gesamtemission zum Beispiel beim Verkehrslärm nachgebessert werden, und zwar sowohl im Sinne der Gesundheit als auch der Umwelt. Überlegenswert wäre, den im Rahmen von Sportveranstaltungen entstehenden An- und Abfahrtslärm nicht unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung fallen zu lassen, sondern als Verkehrslärm zu behandeln. Denn wie in der Anhörung deutlich wurde, führt gerade dieser An- und Abfahrtsverkehr häufig zu Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohnern.

Auch wenn die vorhin genannten Überlegungen bisher nicht berücksichtigt wurden, ist es gut, dass die Sportanlagenlärmschutzverordnung nun modernisiert wird. Wir haben das schon in der letzten Legislaturperiode gefordert und sehen, dass die Bundesregierung im Grundsatz hier auch gute Vorschläge macht. Vor allem die Absenkung des Lärmschutzes während der Ruhezeiten am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen um 5 Dezibel ist eine sinnvolle Maßnahme, um das Zeitfenster für den Freizeit- und Breitensport auszuweiten. Sportstätten können damit vor allem dann genutzt werden, wenn die Menschen auch die Zeit dazu haben: am Abend und an den Wochenenden.

Auch die Festlegung der Immissionswerte für urbane Gebiete auf 63 Dezibel am Tag und 48 Dezibel in der Nacht halten wir für geeignet, um im städtischen Raum einen sinnvollen und fairen Interessenausgleich zu erreichen. Aber neben der Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen fehlt die Erweiterung des sogenannten Altanlagenbonus auf Anlagen mit Stand 2017. Damit würde man dann auch der Infrastrukturentwicklung in den ostdeutschen Bundesländern gerecht werden.

Schließlich sollte ein Irrelevanzkriterium in die Verordnung aufgenommen werden, damit Konflikte bei geringfügigen Überschreitungen einfacher gehandhabt werden können.

Mit diesen Ergänzungen würden wir eine wirkungsvolle und rechtssichere Grundlage schaffen, um die Sportmöglichkeiten, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu verbessern und ein gutes Zusammenleben zu fördern. Leider konnte sich der Ausschuss nicht auf diese wichtigen Ergänzungen einigen, sodass meine Fraktion sich enthalten wird.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)