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Kersten Steinke: Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2016

Rede von Kersten Steinke,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Gründung der Bundesrepublik ist das Petitionsrecht im Grundgesetz verankert. Dieses Recht zu nutzen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals die letzte Instanz. Dieses Recht bietet oft auch die einzige Möglichkeit, eine Beschwerde prüfen zu lassen, eine Rechtsauskunft zu erhalten und Probleme mit Verwaltungsbehörden zu lösen. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Bitten zur Gesetzgebung am politischen Leben teilhaben und zur Gestaltung unserer Gesellschaft beitragen. Die Initiative liegt aber immer bei den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb muss das Recht, eine Bitte oder Beschwerde einzureichen, noch bekannter und noch transparenter gemacht werden. Petitionen sind für uns Abgeordnete wie Ideenboxen; denn viele Petitionen zeigen uns auf, was bei einem neuen Gesetz in der Praxis nicht funktioniert oder wo Einrichtungen und Verwaltungen des Bundes fehlerhaft arbeiten.

Der Petitionsausschuss war im Jahr 2016 wieder Anlaufpunkt für viele Bürgerinnen und Bürger. 11 236 Petitionen wurden neu eingereicht. Das sind weniger als in den Jahren zuvor. Die Ursachen dazu sind vielfältig. Ich denke aber nicht, dass die Menschen zufriedener geworden sind. Um den Ursachen auf den Grund zu gehen und unsere Arbeits- und Herangehensweise auf den Prüfstand zu stellen, haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu entschlossen, am 29. Mai eine öffentliche Anhörung von Fachexperten durchzuführen. Ich lade Sie hiermit alle herzlich dazu ein.

(Beifall bei der LINKEN)

Hier ein paar Fakten zum Jahresüberblick. Ein Drittel der Eingaben ging auf elektronischem Weg ein. Auf der Petitionsplattform des Ausschusses im Internet meldeten sich 175 000 neue Nutzerinnen und Nutzer an. Somit hat unsere Plattform mittlerweile über 2 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. 633 Petitionen wurden auf der Plattform veröffentlicht. Das sind 249 Petitionen mehr als im Vorjahr. Dazu gab es 20 000 Diskussionsbeiträge und 222 000 elektronische Mitzeichnungen. Wir sehen also, der Petitionsausschuss hat in der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Aber es liegt an uns, dieses Vertrauen, das die Bevölkerung in uns hat, nicht zu enttäuschen und durch unsere tägliche Arbeit immer wieder aufs Neue zu rechtfertigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die öffentliche Beratung von Petitionen im Ausschuss ist eine Form, um über die Arbeit des Ausschusses öffentlich zu berichten, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und die Petentinnen und Petenten in die Entscheidungsfindung noch besser einzubeziehen. Deshalb empfehle ich dem neuen Ausschuss, sich von der starren Anzahl von 50 000 Unterschriften in vier Wochen, die für eine öffentliche Beratung laut Verfahrensrichtlinie erforderlich sind, zu lösen, um noch mehr öffentliche Beratungen durchführen zu können.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hohe Zustimmung bei den Beschlüssen, meist einstimmige Beschlüsse unseres Ausschusses signalisieren der Bundesregierung, dass wir der Auffassung sind, zwingend Abhilfe zu schaffen, wo Gesetzesänderungen notwendig sind. Doch leider ist festzustellen, dass die Zahl der hohen Voten an die Bundesregierung in den letzten Jahren rapide abgenommen haben. Waren es zu Beginn der Wahlperiode im Jahr 2013 noch 50, so gab es im Jahr 2016 nur noch 21 Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse. Auch hier ermuntere ich den neuen Ausschuss, mutiger und konsequenter zu sein. Denn unser Auftraggeber sind die Petentinnen und Petenten und nicht die Regierung.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU])

Ein paar weitere Zahlen. Wie auch in den vergangenen Jahren betrafen circa 20 Prozent aller Eingaben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier betreffen viele Angelegenheiten das tägliche Leben. So wurden unter anderem die Hinzuverdienstgrenze für Arbeitslose, verschiedenste Rentenfragen, die Anerkennung von Berufskrankheiten oder die schwierige Situation von Menschen mit Behinderung thematisiert.

Auf dem zweiten Platz folgt das Bundesministerium des Innern mit 1 627 Eingaben. Schwerpunkte waren hier das Kriegsgefangenen- und Heimkehrrecht, das Wahlrecht sowie das Melde- und Personenstandswesen. Ein Drittel dieser Zuschriften gingen zum Aufenthalts- und Asylrecht ein. Auch wenn die Zahl der entsprechenden Petitionen gegenüber dem Vorjahr um circa 300 rückläufig war, so waren die Fälle doch nicht weniger tragisch. Doch aufgrund des deutschen Asylrechts sowie der Dublin‑II- und der Dublin‑III-Verordnung wurden die meisten Petitionen leider abgelehnt.

Ich möchte jedoch von einem besonders ergreifenden und positiven Fall berichten. Es ging um eine Bleiberechtsregelung für eine Jugendliche aus Somalia. Im Alter von 14 Jahren vor dem Terror geflohen, ihr Vater ermordet, die Überfahrt nach Italien als Zeugin mehrerer Todesfälle an Bord nur knapp überlebt, wurde sie in einem Flüchtlingscamp Opfer mehrerer sexueller Übergriffe und sollte schließlich zur Prostitution gezwungen werden. Sie floh davor nach Deutschland. Hier erhielt sie erstmalig notwendige psychologische Unterstützung. Da sie jedoch in Italien bereits als Flüchtling anerkannt war, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag zunächst ab und forderte sie auf, nach Italien zurückzukehren. Dies hätte die bereits erzielten therapeutischen Erfolge jedoch völlig zunichtegemacht. Auch eine Selbstmordgefährdung konnte hier nicht ausgeschlossen werden. Mitglieder des Petitionsausschusses führten deshalb ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums des Innern, mit dem Ergebnis, dass schließlich ein Weg gefunden wurde, der Petentin ein Bleiberecht in Deutschland zu ermöglichen.

Dieses Beispiel sollte Ansporn für uns sein, auch weiterhin mit großem Engagement gemeinsam, über die Fraktionsgrenzen hinaus, konstruktiv zum Wohl der Petentinnen und Petenten zusammenzuarbeiten.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU] und Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die vielen kleinen, persönlichen Anliegen aus dem täglichen Leben stehen zwar nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit, bilden aber mit rund 75 Prozent der Eingaben das Kerngeschäft der Ausschussarbeit.

Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung führten Ausschussmitglieder 21 Berichterstattergespräche durch, in denen im direkten Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien versucht wurde, schwierige Einzelfälle zu klären. Hierbei ging es beispielsweise um Visaangelegenheiten, das Aufenthaltsrecht, Behindertenwerkstätten oder die Vergütung medizinischer Leistungen. In einem Fall wurde zusätzlich auch Akteneinsicht genommen. – Dies alles geschah unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Anders ist es bei einem Ortstermin, der in der Öffentlichkeit stattfindet, wie zum Beispiel der Orts­termin in der Gemeinde Karlsburg in Vorpommern.

Im Berichtsjahr führte der Ausschuss zwei öffentliche Sitzungen durch. Die Petentinnen und Petenten können hier ihr Anliegen dem Ausschuss und den Regierungsvertretern persönlich vortragen. Eine Liveübertragung im Parlamentsfernsehen und die Einstellung in die Media­thek des Bundestages stellen zudem mehr Öffentlichkeit her.

Folgende Themen wurden unter anderem öffentlich behandelt: die Erhaltung des eigenständigen Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im neuen Pflegeberufsgesetz – mit über 160 000 Unterstützerinnen und Unterstützern –, die Sicherstellung der Versorgung aller therapieresistenten Menschen mit Epilepsien mit neuen Medikamenten, die Verhinderung der Umsetzung der Tabakrichtlinienverordnung, die Sicherung der freien Wahl des Geburtsortes sowie die Neuordnung des Vergütungssystems in der Geburtshilfe. – Auch wenn diese Petitionen viele Tausend Unterschriften hatten, bleibt es dabei: Jede Petition wird ernst genommen und sorgfältig geprüft, egal, ob sie von einer oder von vielen Personen unterschrieben wurde,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)

egal, ob sie von allgemeinem Interesse ist oder ein ganz persönliches Anliegen betrifft, und egal, ob sie im Internet veröffentlicht wird oder nicht. Jede Petentin und jeder Petent bekommt im Unterschied zu privaten Petitionsplattformen eine Antwort und einen begründeten Beschluss.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Auch wenn nicht jeder Petent ein positives Ergebnis erwarten kann, versucht der Ausschuss, dadurch zu helfen, dass er den Bürgerinnen und Bürgern die staatlichen Entscheidungen erläutert und sie nachvollziehbar macht. Allerdings sind unserer Arbeit auch Grenzen gesetzt; denn der Bundestag kann die Regierung zwar ersuchen, dem Anliegen einer Petition zu entsprechen – zu einem Handeln zwingen kann er sie leider nicht.

Gerade, wenn es um die Modifizierung von Gesetzen geht, ist oft ein langer Atem nötig. Umso mehr freut mich die Mitteilung der Bundesregierung, dass einem Anliegen, zu dem der Ausschuss im Jahr 2014 ein hohes Votum an die Bundesregierung gerichtet hatte, vollständig entsprochen wurde. Es handelt sich dabei um Kinder, die ein Elternteil verloren haben und als Halbwaisenrentner aus der Krankenversicherung des verbliebenen Elternteils ausgegliedert werden. Sie mussten von ihrer Rente selbst Beiträge an die Krankenkasse entrichten. Neben ihrem schweren Schicksal war dies für die Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Belastung. Seit dem 1. Januar 2017 ist gesetzlich geregelt, dass eine Versicherungspflicht für Waisenrentner mit Beitragsfreiheit bis zu den Altersgrenzen für die Familienversicherung besteht. Ich denke, das ist ein Erfolg.

(Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese guten Nachrichten sollten uns Mitglieder bestärken, beharrlich und mit Nachdruck an der Lösung der Probleme der Petentinnen und Petenten zu arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 18. Wahlperiode geht zu Ende. Es sei mir deshalb auch ein persönliches Wort als Ausschussvorsitzende gestattet. Zum einen möchte ich mich ganz herzlich bei allen Ausschussmitgliedern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten für die sachliche, konstruktive und gute Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall im ganzen Hause)

Zum anderen möchte ich der kommenden Koalition auf den Weg mitgeben, dass – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag – „lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung“ auch mit Leben erfüllt werden müssen.

Der Petitionsausschuss – so versichern alle Abgeordneten unseres Ausschusses – sollte in einer Demokratie und in der Politik kein Nebenschauplatz sein. Ich denke, ein Mehr an Transparenz und Öffentlichkeit der eigenen Arbeit und ein Mehr an Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern würden wohltuend für Abgeordnete und für die Petenten sein.

Abschließend möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen: Nutzen Sie Ihr Petitionsrecht! Es ist Ihr Recht! Lassen Sie sich dabei von George Orwell leiten, der sagte:

"Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen."

Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)