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Keine "Zwei-Klassen" Betreuung bei der Hospiz - und Palliativversorgung

Rede von Pia Zimmermann,

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Pia Zimmermann ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Pia Zimmermann (DIE LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bekannt, dass wir etwa 60 Hospizplätze pro 1 Million Einwohner haben. Wir wissen auch, dass für gut 90 Prozent derer, die aus dem Leben scheiden, palliativmedizinische und hospizliche Maßnahmen infrage kommen. Ebenso ist auch bekannt, dass Krankenhäuser und Pflegeheime zu über 70 Prozent den institutionellen Rahmen bilden, in welchem das Sterben stattfindet.

Herr Gröhe, ich gehe einmal davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass die Bedürfnisse und Betreuungsansprüche von schwerstkranken und sterbenden Menschen unabhängig vom Ort und von der Art der Unterbringung zu betrachten sind. Wenn Bedürfnisse und Betreuungsansprüche identisch sind, bedeutet das natürlich auch, dass auch eine gleichgute Versorgung stattfinden muss, unabhängig vom Aufenthaltsort. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, Herr Gröhe, wie es sein kann, dass die Sozialkassen für einen Hospizplatz circa 6 500 Euro und für einen Pflegeheimplatz mit den gleichen Versorgungsleistungen nur ungefähr 2 000 Euro zur Verfügung stellen. Das ist doch eine Ungleichbehandlung. Ich würde gerne wissen, wie Sie das den Menschen außerhalb des Parlamentes erklären wollen.

Für uns ist nämlich klar: Sie ändern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz‑ und Palliativversorgung an dieser Situation nichts. Die Leistungen müssen identisch sein, meine Damen und Herren, für alle Menschen in diesem Lande!

(Beifall bei der LINKEN)

Das wurde im Übrigen auch bei der Anhörung im Ausschuss von den Sachverständigen und den Verbänden sehr deutlich formuliert. Sie aber nehmen das nicht ernst. Das ist für uns sehr bedauerlich; denn die Fraktion Die Linke bleibt bei der Auffassung: Es muss Schluss sein mit der Zweiklassenbetreuung! Sterbende Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen müssen in den gesetzlichen Leistungen Hospizbewohnerinnen und Hospizbewohnern gleichgestellt werden. Alles andere ist und bleibt ungerecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, kein Mensch sollte Schmerzen haben, die verhindert werden können. Ich glaube, diesen Satz würden wir alle in diesem Hause unterschreiben. Da gibt es keinen Widerspruch. Umso mehr verwundert es mich, dass Sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine strukturelle Ungleichbehandlung bei der palliativmedizinischen Versorgungssituation von Schmerzpatienten in Pflegeeinrichtungen gegenüber hospizlich Betreuten nicht aufhebt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung zahlen gemeinsam die Pflegeentgelte, und sie alle werden durch die als Bestandteil der Pflegeleistungen finanzierte Behandlungspflege höher belastet. Daran ändert auch Ihr Hospiz- und Palliativgesetz nichts, obgleich dies nicht nur vom Bundesrat in seiner Stellungnahme angemahnt worden ist, sondern auch seit langem von vielen Sozialverbänden gefordert wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, nicht einmal für stationäre Hospize befürworten Sie eine gesetzliche Verpflichtung, Anhaltswerte für eine notwendige Personalausstattung festzusetzen. Noch dringlicher ist dies für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wie auch für den ambulanten Bereich.

Wir alle wissen ‑ das haben wir heute schon mehrfach gehört ‑: Die meisten Menschen wollen zu Hause sterben. Wenn wir eine regelhafte Sterbebegleitung haben wollen, dann bedeutet das für die Pflegedienste sehr viel mehr Arbeit und sehr viel mehr Dienstleistungen. Dafür benötigen wir endlich einen anderen Personal- und Sachkostenschlüssel und endlich eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung,

(Beifall bei der LINKEN)

die nicht nur das Teilleistungsprinzip aufhebt, sondern auch eine Angleichung der Finanzierung der Sterbebegleitung in Pflegeheimen an das Niveau der Hospize gewährleistet.

Letztlich, meine Damen und Herren, versäumt Ihr Gesetzentwurf leider auch, einen präzisen, in allen Gesetzbüchern gleich lautenden Rechtsanspruch auf eine hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung zu formulieren. Dies müsste unabhängig von der Art der Erkrankung, von der Art der Behinderung, vom individuellen Lebensort und von der Versicherungsform gewährleistet werden. Ja, daran ändert auch nichts, dass Sie über die Rahmenvereinbarung etwas mehr präzisieren wollen, wann Wechsel aus stationären Pflegeeinrichtungen in ein Hospiz möglich werden.

Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, es finden sich durchaus zahlreiche Verbesserungen in Ihrem Gesetz, aber grundlegende Ungerechtigkeiten und Leerstellen bleiben bestehen. Ich sage Ihnen hier eines: Auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes besteht dringender Reformbedarf. Wir brauchen eine Hospiz- und Palliativpflege, die die Würde des Menschen unter Beachtung seiner Selbstbestimmung am Lebensende in den Mittelpunkt stellt. Dafür werden wir weiter kämpfen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)