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Kaum Verbesserungen im Wasserrecht

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Rede der Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter, Fraktion DIE LINKE, zur Plenarsitzung am 19. Juni 2009 - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Entwürfe Bundesregierung und Koalitionsfraktionen)> Drucksachen 16/12786, 16/13306, 16/12275

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister,

ich habe genau gehört, was Sie hier gesagt haben: Der BDI habe Druck ausgeübt. Sie haben vergessen, zu sagen, dass der BDI-Chef, der frühere Umweltminister Schnappauf aus Bayern, Mitglied der CSU ist; das ist doch auch einmal interessant.

Ich sage: Druck erzeugt Gegendruck. Diesen Gegendruck vermisse ich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe Ihre Aussagen zur Linken gehört. Das ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier denunziert werden. Dazu möchte ich eines sagen Stichwort „Klimawandel“: In Berlin wurde unter Rot-Rot ein Kohlekraftwerk verhindert.

(Beifall bei der LINKEN - Michael Brand (CDU/CSU): Sagen Sie doch einmal etwas zu Bitterfeld!)

Ich denke, die anderen Länder sollten sich das einmal anschauen.

Der zweite Punkt, Autoindustrie und Klimawandel: Ich halte es für legitim, dass die Kolleginnen und Kollegen um ihre Arbeitsplätze kämpfen. Das tun wir alle gemeinsam. Ich möchte aber eine Ökologisierung der Autoindustrie, und da muss noch vieles getan werden. Im Übrigen denke ich, dass die Mehrheit der Betriebsräte nicht meiner Partei, sondern Ihrer Partei angehört. Deswegen sollten Sie mit denen einmal reden.

(Beifall bei der LINKEN Sigmar Gabriel, Bundesminister: Die finden ja auch, dass wir das richtig machen!)

Zum Thema AKWs: Wir sind ganz klar für den Atomausstieg. Natürlich sollten wir einmal über Bittefeld reden, dazu gab es schon eine Enquetekommission, als Sie noch gar nicht im Bundestag waren; ich kann mich gut erinnern, was dort alles dazu gesagt wurde, wir sollten aber auch über die anderen Standorte und die Zwischenlager reden, und die sind im Westen. Ich würde nicht immer nur auf die neuen Bundesländer schauen. Schauen Sie einmal zu uns, schauen Sie auf Bayern, auf das Land, aus dem ich komme, und sehen Sie, was dort alles passiert ist.

(Michael Brand (CDU/CSU): Es geht nicht um den Osten! Es geht um die Verantwortung Ihrer Partei!)

Jetzt reden wir über das Wasserrecht. Der vorliegende Entwurf bringt leider nur wenige Fortschritte im Bereich des Gewässerschutzes. Darüber bin ich ein bisschen traurig. Der Entwurf des Umweltgesetzbuchs war das haben Sie im Umweltausschuss selbst zugegeben besser. Einige Dinge sind jetzt schlechter geregelt. Leider ist der Gesetzentwurf bei den Beratungen im Ausschuss nicht besser geworden. Schade.

Ich spreche die Gewässerrandstreifen noch einmal an. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Größe wurde von den ursprünglich angedachten zehn Metern auf fünf Meter verringert. Im Entwurf des Umweltgesetzbuchs war der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden in Schutzstreifen noch verboten. Im neuen Wassergesetz soll er wieder erlaubt sein. Schade.

Nehmen wir die für Wanderfische wichtige Durchlässigkeit der Gewässer. Nach dem neuen Wasserrecht sollen Stauanlagen durchgängig sein. Das ist richtig. Nach dem Entwurf des Umweltgesetzbuchs war diese Durchgängigkeit erst dann gegeben, wenn erstens Gewässerorganismen schadlos stromauf oder stromab passieren können und zweitens der Transport von Geschiebe im Gewässer gewährleistet ist. Das Ganze fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf.

Wir glauben weiterhin allein an Fischtreppen. Doch diese nutzen den Schuppentieren nur beim Aufstieg. Beim Abstieg haben Lachs oder Aal große Probleme. Da muss wesentlich mehr passieren.

Im Ausschuss wurde zudem der fortschrittliche Passus gestrichen, nach dem neue Wasserkraftanlagen lediglich an bestehenden Querverbauungen errichtet werden dürfen. Es wird also wahrscheinlich neue geben, was ein weiterer Schlag gegen die Durchlässigkeit unserer Flüsse und Bäche ist.

Ein Fortschritt könnte vielleicht sein, dass es nunmehr eine Mindestwasserführung geben soll. Wir halten es für positiv, dass auf diesem Gebiet etwas passiert ist. Allerdings ist der ursprünglich vorgesehene Verweis auf den Stand der Technik für die Nutzung von Wasserkraftanlagen gestrichen worden. Wie viel Fischschutz installiert wird, bleibt also dem Gusto des Investors überlassen.

Auch beim Grundwasser gibt es Alarmierendes. Bis heute haben wir hier den Besorgnisgrundsatz. Das heißt, nach menschlichem Ermessen darf überhaupt nichts ins Grundwasser eindringen. Dieser in Recht gegossene Vorsorgegedanke soll nun über den Verordnungsweg durch das sogenannte Geringfügigkeitsschwellenwertkonzept fallen. Ich bin gespannt, was die Verordnung bringt.

Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)