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Katja Kipping: Wir werden immer mehr für Sanktionsfreiheit

Rede von Katja Kipping,

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Liebe Zuschauende! Wir haben hier schon oft über Hartz-IV-Sanktionen gesprochen. Heute stehen wir vor einer neuen Situation. Neu ist, dass wir einen gemeinsamen Antrag von zwei Fraktionen vorliegen haben: von Grünen und Linken. Auch außerhalb des Parlaments versammeln sich immer mehr Menschen hinter der Kritik an den Hartz-IV-Sanktionen. Dafür spricht die Gemeinsame Erklärung von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Wissenschaft, die sich für ein menschenwürdiges Existenzminimum aussprechen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Botschaft des gemeinsamen Antrags und der Gemeinsamen Erklärung lautet: Wir werden immer mehr. Wir werden immer mehr, die ganz klar sagen: Weg mit den Hartz-IV-Sanktionen, her mit Sanktionsfreiheit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neu an der heutigen Debatte ist auch, dass wir jetzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben. Und wer sich nur ein bisschen mit diesem Gericht beschäftigt, weiß, dass die Richter sehr zurückhaltend sind, wenn es um politische Vorgaben geht. Aber umso schwerer wiegt es doch, wenn das Bundesverfassungsgericht einstimmig beschließt: Die jetzigen Regeln und die jetzige Praxis zu den Hartz-IV-Sanktionen sind unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip,

(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das hat es gerade nicht gesagt!)

unvereinbar, soweit die Minderung mehr als 30 Prozent umfasst, soweit sie eine besondere Härte darstellt und soweit sie eine starre Dauer von drei Monaten hat.

Mir ist bewusst, dass jetzt ein Kampf um die Interpretation stattfindet.

(Zuruf des Abg. Kai Whittaker [CDU/CSU])

Aber wenn ich hier vonseiten der CDU höre, dieses Urteil sei eine Bestätigung der bisherigen Sanktionspraxis und wir sollten jetzt mal aufhören mit unserer Kritik, dann kann ich dazu nur sagen: Das Ringen um die richtige Interpretation eines Urteils ist doch kein freier Kreativwettbewerb, bei dem die größte Verzerrung gewinnt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ein Jurist von Ihnen ernsthaft meint, dieses Urteil würde besagen, wir müssten jetzt mit unserer Kritik aufhören, dann kann ich dazu nur sagen: So jemand verwechselt auch das Einreichen von Scheidungspapieren mit einem Heiratsantrag.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Frau Kipping, da haben Sie nicht zugehört, letzte Woche!)

Bei der Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss man seriös vorgehen. Insofern sage ich hier in aller Deutlichkeit: Natürlich, das Urteil ist keine Verpflichtung zur kompletten Sanktionsfreiheit.

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Aha!)

Es ist keine Verpflichtung, aber es ist auch kein Verbot. – Eine kleine Nachhilfe, was Modalverben anbelangt, für die Herren ganz rechts: „Können“ ist eben nicht dasselbe wie „müssen“. Aber das müssen Sie womöglich auch noch lernen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Urteil – Randnummer 224 – heißt es – Zitat –: Der Gesetzgeber hat einen Ermessensspielraum, „ob er weiterhin Leistungsminderungen“, also Sanktionen, „vorgeben will“. Das heißt, politisch können wir uns sehr wohl – das hat Karlsruhe jetzt gezeigt – für die komplette Abschaffung aller Sanktionen aussprechen. Und genau das schlagen wir, Grüne und Linke, heute in unserem gemeinsamen Antrag vor.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zugleich sagen wir in diesem Antrag: Wir wollen, dass in den Jobcentern mehr Energie in die Vermittlung fließt, in die Qualifizierung, in die Weiterbildung, weil wir natürlich wollen, dass Menschen bei ihrer Suche nach Erwerbsarbeit, bei ihrer Suche nach einer Möglichkeit, sich sinnstiftend in die Gesellschaft einzubringen, unterstützt werden. Die Erfahrung, die zum Beispiel jemand wie Inge Hannemann gemacht hat, besagt: Wenn man auf die Androhung von Sanktionen verzichtet, ist das am Ende sogar produktiver und nachhaltiger.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt viele gute Gründe für Sanktionsfreiheit. Aus Zeitgründen nenne ich nur zwei: Wir wissen, jeder Dritte, der sanktioniert wird, lebt mit Kindern zusammen. Das heißt, Sanktionen gefährden das Kindeswohl. Und wir wissen, das Damoklesschwert der Hartz-IV-Sanktionen führt dazu, dass Leute schon im Bewerbungsgespräch bereit sind, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen. Wem es also um gute Arbeit und die Wehrhaftigkeit der Beschäftigten geht, der muss auch sagen: So kann es mit den Hartz-IV-Sanktionen nicht weitergehen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Na, vielleicht kann er ja noch was lernen.

(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Von Ihnen nichts! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Von Menschenwürde reden, aber so argumentieren!)

Voneinander zu lernen, das ist doch das Ziel der Debatte. – Was sagen denn Sie zu Randnummer 63 des Urteils, das ich ebenfalls gelesen habe? Dort wird ausgeführt:

"In einer weiteren Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung zu Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke (BTDrucks 18/3549, 18/1115) und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BTDrucks 18/1963) wird dargelegt, dass die Forschung zu Sanktionen positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen zeige, insbesondere den beschleunigten Übergang in Beschäftigung. Leistungsminderungen könnten die richtigen Anreize setzen und auch Verhaltensänderungen bewirken."

Und so weiter. Sie haben ja vorgegeben, den gesamten Text gelesen zu haben. – Was wollen Sie denn eigentlich erreichen mit einer komplett sanktionsfreien Hartz-IV-Auszahlung, und wie reagieren Sie dann auf das eigentliche Prinzip des Hartz-IV-Systems, auf das Prinzip des Förderns und Forderns, das wir ja beide falsch finden? Dass die Leute möglichst bald wieder zu tun haben, dass sie möglichst bald wieder eine Arbeit aufnehmen, das muss das Ziel eines Systems sein. Im Hartz-IV-System geht das nur mit Sanktionen. Was sagen Sie gegen das Argument, das selbst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter den Randnummern 62 und 63 niedergelegt ist, dass das positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen hat?

(Zuruf des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU])

Na gut, Sie beherrschen die Grundkompetenz des Lesens. Im Urteil wird weiterhin ausgeführt, dass für Sanktionen, die 60 Prozent und mehr umfassen, eine solche Wirkung nicht nachgewiesen ist. Das Urteil nimmt auch Bezug auf andere Untersuchungen, die deutlich gemacht haben, dass Sanktionen eben auch zu kontraproduktiven und für die Gesellschaft gefährlichen Entwicklungen geführt haben. Das wird auch im Urteil erwähnt. Da ist von Isolation und Rückzug die Rede. Ich sage Ihnen: Wenn in einer Gesellschaft gerade arme Menschen immer mehr isoliert werden, sich ihr Lebensraum am Ende auf die eigene Wohnung reduziert, aus Angst, dass man ansonsten nicht über die Runden kommt, dann ist das hochgefährlich, auch für die Demokratie. Auch deswegen kämpfen wir so entschieden gegen Hartz IV.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurück zum Urteil, zur Randnummer 123. Dort heißt es:

"Insbesondere die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert … sie muss nicht erarbeitet werden …"

Das ist ein Satz zum Einrahmen: Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das ist klar! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie tun so, als hätten wir diese Würde jemals abgesprochen!)

Ich finde, dieses Urteil stellt einen geschichtlichen Fortschritt dar. Das ist natürlich ein Bruch mit einer Logik, die landläufig so formuliert wird: Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen; das muss man sich ja auch leisten können usw. – All das steckt hinter der Logik der Agenda 2010. Ich merke doch, dass sowohl Sozialdemokraten als auch Christdemokraten mit diesem Grundsatz „Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden“ und der Konsequenz daraus hadern, dass sie sich schwer damit tun.

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Nein! Das stimmt doch überhaupt nicht, Frau Kipping! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Damit haben Sie sich nie beschäftigt! Da spricht mehr Vorurteil als Urteil!)

Aber ich sage Ihnen: Auch in Ihrer Ideengeschichte gibt es Anknüpfungspunkte dafür. Weil wir hier schon aus der Bibel zitiert haben, erlaube ich mir, aus der Bergpredigt zu zitieren: Seht ihr nicht die Vögel, sie säen nicht, sie ernten nicht, und der himmlische Vater ernährt sie doch.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Also noch einmal: Wir werden immer mehr, die sich für Sanktionsfreiheit aussprechen. Wollen Sie wirklich wieder die Letzten sein, die dazukommen? Erinnern wir uns, wie das beim Mindestlohn war: Was gab es nicht für Einwände aus allen Ecken, als wir das zum ersten Mal gefordert haben? Nachdem der Mindestlohn eingeführt war, haben alle so getan, als ob sie höchstpersönlich ihn erfunden und durchgekämpft hätten.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Am meisten die SPD! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Soweit ich weiß, haben Sie dagegengestimmt!)

Ich sage Ihnen Folgendes: Eines Tages sind wir nicht nur mehr, sondern dann ist auch hier in diesem Plenum die Mehrheit für Sanktionsfreiheit. Und wenn wir die dann beschlossen haben, werde ich mir voll Freude anschauen, wie all diejenigen, die heute noch zögern, so tun, als hätten sie die Sanktionsfreiheit höchstpersönlich erkämpft. Warten Sie nicht wieder so lange. Geben Sie sich einen Ruck, kommen Sie auf die Seite des sozialen Fortschritts,

(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Auf die dunkle Seite!)

und sagen Sie: Weg mit den Hartz-IV-Sanktionen, her mit Sanktionsfreiheit und guter Arbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)