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Kathrin Vogler: Keine Diskriminierung bei der medizinischen Versorgung für Geflüchtete

Rede von Kathrin Vogler,

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge – der Kollege Meier hat es gesagt – hat uns im Bundestag schon öfter beschäftigt, doch leider gibt es aus unserer Perspektive viel zu wenig Fortschritte.

Bei der Anhörung zu den beiden Anträgen der Linken und der Grünen, die wir heute beraten, waren sich alle Sachverständigen einig, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung dringend verbessert werden muss,

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

selbst die von der Union benannten, Herr Meier. Auch ist dieser Zugang eine gesellschaftliche Aufgabe. Darum kann das nicht den gesetzlich Versicherten aufgebürdet werden. Da waren wir uns einig.

Aber was macht diese Große Koalition? Sie will jetzt 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds, also aus den Beitragsgeldern, nehmen, um damit angeblich die Versorgung der Geflüchteten zu finanzieren und nebenbei auch noch das Daten-GAU-Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ zu sanieren. Dieses Geld ist aber von Versicherten bezahlt worden, also vom Verkäufer und von der Schreinerin. Das ist kein Steuergeld, über das Herr Schäuble nach eigenem Gutdünken verfügen könnte.

Sie bedienen sich auch gleich zweimal aus den Beiträgen der Versicherten. Die Beiträge, die der Bund für Hartz-IV-Bezieher an die Krankenkassen abführt, decken nämlich die Kosten nicht. Hier subventioniert wiederum die Schreinerin Schäubles schwarze Null.

Ihnen geht es doch eigentlich nur darum, kurzfristig Defizite bei den Krankenkassen zu verhindern, damit im nächsten Wahljahr die Zusatzbeiträge nicht explodieren. Selbst die Krankenkassen haben gesagt: Schön, dass wir mehr Geld bekommen, aber für die Versorgung der Geflüchteten brauchen wir nur einen Bruchteil davon.

Die nach wie vor unzureichende Gesundheitsversorgung wollen Sie auch gar nicht beheben; das hat der Kollege gerade klargemacht.

(Erich Irlstorfer [CDU/CSU]: Nein! Nicht unzureichend!)

Nach wie vor haben Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten nur bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft Anspruch auf eine Behandlung. Wir sagen ganz klar: Es verstößt gegen Menschenrechte, wenn chronische Erkrankungen nicht behandelt werden oder wenn die Behandlung vom Ermessen eines Sozialamtsmitarbeiters abhängt, der keine medizinische Ausbildung hat.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem: Unbehandelte Erkrankungen können zu schweren Folgekrankheiten führen. Das wird dann doch noch teurer. Sie müssen sich jetzt einmal entscheiden: Möchten Sie es gerne teuer und schlecht oder preiswert und gut?

Nur noch wenige Bundesländer lehnen eine Gesundheitskarte und den leichteren Zugang zur Gesundheitsversorgung aus ideologischen Gründen ab. In vielen Bundesländern, die eigentlich mehr tun wollen, hakt es doch, weil es keine einheitliche Regelung gibt und weil die Kommunen Angst vor Mehrkosten haben.

(Erich Irlstorfer [CDU/CSU]: Wer hat sie denn?)

An dieser Stelle möchte ich einmal die thüringische Landesregierung loben; denn sie hat es erstmals in einem Flächenland geschafft, alle Kommunen von der Versorgung der Geflüchteten mit der Gesundheitskarte zu überzeugen und eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen abzuschließen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass sich das Ganze immer wieder verzögert und alle Beteiligten Nerven lassen, liegt vor allem an der schlechten Gesetzeslage hier bei uns im Bund, und die wollen wir ändern.

Die Linke fordert: Die Beiträge für die Krankenversicherung von Asylsuchenden soll der Bund tragen. – Herr Meier, ich wette mit Ihnen: Dann werden wir ganz schnell die Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge flächendeckend haben – auch in Bayern und in Sachsen.

(Beifall bei der LINKEN – Reiner Meier [CDU/CSU]: Das glaube ich nicht!)

Die Beschränkung des Leistungsumfangs beschneidet übrigens auch die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte. Auch wenn sie eine behandlungspflichtige Erkrankung diagnostizieren, kann das Sozialamt die Kostenübernahme verweigern.

Das Medinetz, eine Organisation für medizinische Flüchtlingshilfe, berichtet zum Beispiel über einen fünfjährigen Jungen, bei dem neun Zähne gezogen oder behandelt werden mussten. Das Sozialamt verweigerte dem Kind eine Narkose dafür. Die zynische Begründung dafür lautete, dafür gebe es keinen Anspruch und das müsse das Kind schon aushalten. Für solche Grausamkeiten gegenüber Kindern gibt es einfach keine Rechtfertigung.

(Beifall bei der LINKEN und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Erich Irlstorfer [CDU/CSU]: Schauermärchen hoch drei, die Sie hier verbreiten! – Mechthild Rawert [SPD]: Welcher Arzt würde denn die Zähne ohne Narkose ziehen?)

Die Linke sagt: Auch diejenigen, die vor Krieg und Verfolgung zu uns geflüchtet sind, müssen alle notwendigen und sinnvollen Behandlungen erhalten, und diese stehen nun einmal im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Weniger bedeutet eine gesundheitliche Unterversorgung, und das nehmen wir nicht länger hin.

(Beifall bei der LINKEN – Erich Irlstorfer [CDU/CSU]: Astrid Lindgren der Linken, kann ich nur sagen!)

Deshalb: Unterstützen Sie uns doch in den Bemühungen, eine gesundheitliche Versorgung für alle Menschen hier in Deutschland sicherzustellen! Stimmen Sie für eine diskriminierungsfreie medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende und auch für den guten Antrag der Grünen zur Verbesserung der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von Asylsuchenden!

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)