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Kassenpleiten und Praxisgebühr - das geht auch anders!

Rede von Harald Weinberg,

SPD will Probleme lösen, die es ohne sie nicht gäbe!

Die SPD will, dass Krankenversicherte und Beschäftigte nicht unter Pleiten von Krankenkassen leiden sollen. Auch die Koalition will das mit ihrem letzten Gesetz erreichen. Deswegen fordern beide Regeln für den Fall, dass eine Kasse pleitegeht. So weit, so gut.

Nur, bis vor wenigen Jahren gab es dieses Problem gar nicht. Die SPD hat gemeinsam mit der Union dieses Problem der Kasseninsolvenzen mit den Reformen von 2007 und 2010 erst geschaffen. Nur deshalb mussten und müssen sich die Versicherten bei City BKK und BKK für Heilberufe eine neue Krankenkasse suchen. Und es gab diese unschönen Szenen mit Schlangen vor den Geschäftsstellen und abgewiesenen Versicherten.

Für die SPD – genau wie für die schwarz-gelbe Seite hier im Haus – sind Krankenkassen in erster Linie normale Unternehmen, die pleitegehen sollen, wenn die Bilanzen nicht stimmen, egal ob die Ursache tatsächlich schlechtes Management und Verschwendung ist oder ob schlichtweg viele alte und kranke oder schwangere Versicherte in einer Kasse die Bilanz in die roten Zahlen drücken.

Unser Ansatz ist ein anderer: Die Kassen sollen nicht pleitegehen können, sondern im Zweifel fusionieren, denn die Linke sieht – in großer Übereinstimmung übrigens mit dem Bundesverfassungsgericht – in Krankenkassen einen Teil des Sozialstaats. So war das auch jahrzehntelang geregelt, und diese Regelung war gut. Wir sind gegen den ruinösen Wettbewerb, den Ulla Schmidt und die Herren Rösler und Bahr den Kassen aufgezwungen haben.

Dieser Wettbewerb dreht sich derzeit nur um eine Frage: Wie kann eine Kasse um alles in der Welt Zusatzbeiträge vermeiden? Die Kasse hat dazu nur eine Möglichkeit: Sie streicht erst alle freiwilligen Leistungen zusammen und bewilligt dann möglichst wenig Anträge der Versicherten. Und wenn das nicht klappt, wird dann die Kasse geschlossen, und die Versicherten müssen sich eine neue Kasse suchen; die Beschäftigten landen auf der Straße.

Dieser Wettbewerb ist ein Leistungsvermeidungswettbewerb. Er schadet den Patientinnen und Patienten. Er schadet übrigens auch den Beschäftigten bei den Krankenkassen. Denn hier werden ohne Not Arbeitsplätze gefährdet, die zuvor sicher waren, Arbeitsplätze von Menschen, die keinerlei Schuld an der Kassenpleite und die erst recht keine Schuld an den marktradikalen Gesetzen der Bundesregierung haben.

Natürlich gibt es auch Misswirtschaft in den Kassen. Das muss Folgen haben für die, die die Verantwortung dafür tragen. Aber genau das verhindert die Bundesregierung an anderer Stelle. So listet der Bundesrechnungshof alljährlich Fälle von Verschwendung auf. Hier geht es um überhöhte Mietverträge und Vorstandsgehälter. Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ihm ermöglicht, diese Verschwendungen zu unterbinden. Aber genau das lehnt die Bundesregierung ab, wie sie mir in einer Antwort auf eine schriftliche Frage bestätigte. Und das ist skandalös!

Auch die neuesten Vorschläge zur Praxisgebühr in Form eines Eintrittsgeldes in die Arztpraxis reihen sich hier ein. Da wird überlegt, wie man mit der Praxisgebühr eine sogenannte Steuerungswirkung erzielen kann. Eine blumige Umschreibung. Im Klartext bedeutet das: Die kranken Versicherten sollen sich dreimal überlegen, ob sie sich den Arztbesuch leisten können. Denn nur wenn sie nicht zum Arzt gehen, weil die Praxisgebühr sie daran hindert, obwohl sie gerne würden oder müssten, dann hat die Praxisgebühr eine Steuerungswirkung. Das ist soziale Selektion! Das ist eine Ausgrenzung der ärmsten Versicherten, obwohl genug Geld da ist. Die Praxisgebühr gehört ersatzlos gestrichen!

Mit dem derzeitigen Überschuss von rund 6 Milliarden Euro und den Finanzreserven von rund 16 Milliarden Euro könnte man die Einnahmeausfälle ohne Probleme über Jahre finanzieren. Und wenn Sie, liebe Bundesregierung, dieses Geld nicht anrühren und die Abschaffung der Praxisgebühr gegenfinanzieren wollen, warum erhöhen Sie dann nicht die Beitragsbemessungsgrenze? Das würde Einnahmen bringen und wäre gerecht! Dann würden Gutverdiener, wie zum Beispiel wir Parlamentarier, ein wenig mehr Solidarität leisten müssen. Das würde uns nicht wehtun, aber der Lidl-Verkäuferin und dem Leiharbeiter die Praxisgebühr ersparen.