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Jörn Wunderlich: Staatlich genehmigtes Fesseln in der Jugendhilfe darf es nicht geben

Rede von Jörn Wunderlich,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Doch, wir hätten vielleicht warten sollen bis zur Stellungnahme des Ethikrates; denn ich halte dieses Gesetz nicht für entscheidungsreif. In der ersten Lesung gingen die Reden dazu noch zu Protokoll, und im Schatten der SGB-VIII-Reform sollte es hier ohne Beteiligung der Jugendhilfe beschlossen werden.

Mit diesem Gesetzesvorhaben soll das unbestreitbar bestehende Problem behoben werden, dass, wie geschildert, im Kindschaftsrecht – anders als im Betreuungsrecht für Volljährige – nicht vorgesehen ist, freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen richterlich zu genehmigen.

Das klingt zunächst vernünftig; es ist von der Kollegin Steffen ja sehr schön dargestellt worden. Die Regelungen bedeuten aber auch, dass freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich dann zulässig sein sollen, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich sind. Der weit gefasste Begriff des Kindeswohls könnte dabei allerdings das Tor für eine Vielzahl von Fallkonstellationen für freiheitsentziehende Maßnahmen öffnen.

Unabhängig von der Frage, ob solche Methoden der Behandlung unabdingbar sind, ist eine neben das Elternrecht tretende weitere Kontrollinstanz zunächst offensichtlich zu begrüßen, zumal die Wirkung von Fixierungen, also das Anschnallen auf Liegen, oder auch von Sedierung – Medikamente spielen in dem Umfeld auch eine Rolle – bei Kindern gravierender und traumatisierender sein kann als eine Unterbringung an sich. Es überrascht schon, dass im Vorfeld keine Beteiligung der Jugendhilfe vorgesehen ist.

Nachdem der Gesetzentwurf in einem Berichterstattergespräch des Rechtsausschusses einvernehmlich besprochen, beraten und erörtert worden war und etliche Beteiligte Bedenken hatten, hatte ich die stille Hoffnung, es käme doch noch zu einer Anhörung, zumal alle Sachverständigen die Gewaltfreiheit gerade in der Jugendhilfe als ein hohes Gut bezeichneten. Nachdem es in dieser Woche wieder auf der Tagesordnung erschien, hatte mein Antrag auf Durchführung einer Anhörung mit eventueller Sondersitzung keine Aussicht auf Erfolg; er wurde abgelehnt.

Ich sage nach wie vor: Die entsprechenden Fachbereiche und die Jugendhilfe sind finanziell und personell so auszustatten, dass es möglichst nicht zu genehmigungspflichtigen Maßnahmen kommt.

(Beifall bei der LINKEN)

Insbesondere die vorgelagerten Systeme der Jugendhilfe, welche unterstützen und helfen können, sind hierbei besonders zu beachten.

Ich möchte nochmals Wolfgang Hammer und ­Friedhelm Peters zitieren, welche sich zum Gesetz wie folgt geäußert haben: „Was hier als Kinderschutz gedacht ist, wird zum Einfallstor für Freiheitsentzug als pädagogischem Mittel, wo immer Eltern und Einrichtungen sich überfordert sehen“ bzw. „Und Fixierungen mit Gurten auf einer Liege sind ein No-Go in der Jugendhilfe“.

(Beifall bei der LINKEN)

Es bleibt dabei: Bei allen guten Absichten müssen der Schutz und die Rechte des Kindes, muss das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Vordergrund stehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist Aufgabe der Jugendhilfe, dies zu gewährleisten. Zwangsmaßnahmen sind kein Mittel der Jugendhilfe, sondern Vertrauen und Zuwendung.

Dass freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe menschenrechtsverletzende Praktiken sind, hat uns nicht nur die schwarze Pädagogik der 50er- und 60er-Jahre gezeigt, sondern auch die jüngsten Heimskandale haben es bewiesen. Das schmerzhafte, langandauernde Festhalten von jungen Menschen durch mehrere Personen und das Fixieren auf Liegen – solche Maßnahmen führen zu Traumatisierungen und können kaum von außen kontrolliert werden. Daran wird auch ein Richtervorbehalt nichts ändern. Es besteht nach meiner Überzeugung die Gefahr, dass das Gegenteil eintritt.

Bisher geschah dies in einem Graubereich. Das wird nun geregelt. Wenn sich ein jugendlicher Bewohner dann über eine solche Behandlung beschwert, wird es keine Heimskandale mehr geben; denn es gibt ja die gerichtliche Genehmigung. Da kann die Heimaufsicht nichts monieren. Ich sage: Solche Praktiken gehören strafrechtlich bewehrt und dürfen keinesfalls aus pädagogischen Gründen zur Anwendung kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte abschließend aus der Stellungnahme „Kein Fesseln auf Antrag in der Kinder- und Jugendhilfe“, die uns allen vorliegt, zitieren:

"Daher sollte der gesetzgeberische Impuls die schrecklichen Erfahrungen der vergangenen Jahre nicht legalisieren, sondern dahin gehend aufgreifen, diese Maßnahmen in der Jugendhilfe vollständig zu unterbinden. Auch dieses Ziel wird in der Begründung des Regierungsentwurfs zwar angesprochen …, durch diesen selbst jedoch nicht sichergestellt. Das eigentliche Thema aus Sicht der Jugendhilfe ist also nicht das Fehlen eines Genehmigungsvorbehaltes, sondern das Fehlen des Verbots freiheitsentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe …"

Da dies möglicherweise – hoffentlich nicht, aber möglicherweise – auch meine letzte Rede von diesem Pult aus ist, möchte ich als letzten Appell an dieses Hohe Haus sagen: Staatlich genehmigtes Fesseln in der Jugendhilfe darf es nicht geben. Lehnen Sie dieses Gesetz bitte ab!

(Beifall bei der LINKEN)