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Jahressteuergesetz enttäuscht

Rede von Richard Pitterle,

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Weihnachten steht vor der Tür. Mit dem vorliegenden Gesetz haben Sie den Steuerpflichtigen auch ein Geschenk gemacht. Es ist schön verpackt unter dem märchenhaften Titel: „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Zu der Frage, warum Sie das nicht als Jahressteuergesetz verpacken, habe ich eine Vermutung. Aber dazu komme ich später.

Wenn man das Geschenk öffnet, stößt man erst auf positive Überraschungen – Klammer auf: hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut; Klammer zu –: Gut ist zum Beispiel, dass Sie einen Schnellreaktionsmechanismus bei der Umsatzsteuer einführen, um künftig auch kurzfristig auf betrügerische Karussellgeschäfte und dergleichen reagieren zu können. Gut ist auch die Änderung der Definition des Begriffes „Geschäftsbeziehung“ im Außensteuergesetz. Grenzüberschreitende Gewinnverschiebungen, die zum Ziel haben, einer Besteuerung zu entgehen, können nun leichter bekämpft werden. Zudem ist es lobenswert, dass Sie ein Einsehen bei den geplanten Kriterien zur Definition einer beruflichen Erstausbildung hatten und die Mindestausbildungsdauer von 18 auf 12 Monate herabgesetzt haben, sonst wäre nämlich zum Beispiel die Ausbildung zur Krankenpflegerin oder zum Altenpfleger steuerlich nicht als Erstausbildung anerkannt worden.

(Manfred Zöllmer [SPD]: Dann könnt ihr ja zustimmen!)

Damit wäre die Freude am Geschenk auch schon vorbei. Meine Vermutung ist, dass Sie die Verpackung „Jahressteuergesetz“ nicht gewählt haben, weil Sie verschleiern wollen, dass Sie wieder einmal viele Änderungen auslassen, die ein Jahressteuergesetz eigentlich mit sich bringen sollte.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Jetzt wird es aber bunt!)

Ich will Ihnen einmal drei Punkte nennen, die Sie hätten berücksichtigen müssen.

Erstens: die Bekämpfung von Steuervermeidung. Hier wurde einiges in den Beratungen zum Gesetzentwurf angesprochen, zum Beispiel die sogenannten hybriden Steuergestaltungen, bei denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen steuerrechtliche Unterschiede zwischen einzelnen Ländern nutzen, um eine Nichtbesteuerung oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug zu erreichen.

Oder nehmen wir die Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen nach dem Körperschaftsteuergesetz. Hier eröffnet die unterschiedliche Besteuerung von Dividendenerträgen auf der einen und Veräußerungsgewinnen auf der anderen Seite steuerlichen Gestaltungsspielraum. Klingt alles kompliziert, ist aber im Ergebnis immer denkbar einfach: Große Unternehmen nutzen Schlupflöcher und Gestaltungsmöglichkeiten, um kräftig Steuern zu sparen, während die vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wie die Versicherungsangestellte oder der Bäckermeister von nebenan, sich fragen, in welche Taschen die teils riesigen Gewinne der Unternehmen eigentlich wandern. Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, sehen dabei einfach zu, und das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme dazu geraten, diese Schlupflöcher mit dem vorliegenden Entwurf zu schließen. Von dringendem gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Steuerausfällen war die Rede. Doch was machen Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition? Nichts. Und das ist schlecht.

Mit Verlaub, es ist nicht sonderlich glaubhaft, wenn Sie nun an anderer Stelle mit breiter Brust behaupten, Sie würden ja ach so entschlossen gegen Steuervermeidung vorgehen. Ich finde, da hilft Ihnen auch Ihr ständiger Verweis auf die internationale BEPS-Initiative zur Bekämpfung von Steuervermeidung nichts; denn wenn es um wirksame Maßnahmen auf nationaler Ebene geht, kommt bei Ihnen nur heiße Luft.

Zweitens: der Kinderfreibetrag. Laut dem Neunten Existenzminimumbericht aus dem Jahr 2012 erfüllt der derzeitige Kinderfreibetrag nicht die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Kindern. Er liegt 72 Euro darunter. Für Familien mit niedrigen Einkommen sind das keine Peanuts. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel Geld für Schulhefte oder für ein gesundes Mittagessen fehlt. Das ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und gehört durch eine Anpassung des Betrages schnellstens geändert.

(Beifall bei der LINKEN)

In diesem Entwurf wäre die Gelegenheit dazu gewesen. Doch was machen Sie von der Bundesregierung? Wieder nichts. Sie können sich sicher sein, die Fraktion Die Linke wird Ihnen auch weiterhin auf die Finger klopfen, wenn Sie sich nicht endlich wenigstens an das halten, was die Verfassung unseres Landes als Minimum vorgibt.

Drittens: die Altersvorsorge. Mit dem Entwurf soll bei der Einkommensteuer die Höchstgrenze des Absetzbetrages von 20 000 Euro für eine Basisversorgung im Alter an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt werden. Das entspricht derzeit einer Anhebung auf über 22 000 Euro. Damit sind zum einen Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe verbunden, zum anderen handelt es sich hierbei um eine Steuerentlastung für wenige Besserverdienende, von der die Mehrheit der Bevölkerung nichts hat.

Ich bin mit der Aufzählung dessen, was in Ihrem Entwurf versäumt oder falsch gemacht wurde, noch nicht am Ende, leider aber fast am Ende meiner Redezeit. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, die positiven Überraschungen Ihres Geschenks reichen leider nicht aus, um Ihren Entwurf zustimmungsfähig zu machen. Daher wird sich die Linke enthalten.

(Manfred Zöllmer [SPD]: Schade!)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Pitterle, die Ankündigung des Schlusses ersetzt ihn nicht. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Richard Pitterle (DIE LINKE):

Sie haben bei teils guten Ansätzen leider wieder einmal zu viel ausgelassen, um wirklich etwas zu bewegen. Das scheinen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, auch so zu sehen, zumindest greift Ihr Entschließungsantrag einige dieser Punkte ebenfalls auf. Diesem werden wir daher zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)