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Im Namen des Volkes

Rede von Jens Petermann,

Haushaltsberatung zum Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und zum Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren!
0,008 Prozent des gesamten Bundeshaushalts – das sind circa 25 Millionen Euro – werden für die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2011 eingeplant. Angesichts der milliardenschweren Entscheidungen, die dort zu treffen sind, ist dies ein vergleichsweise geringer Betrag.


Das Bundesverfassungsgericht besteht zurzeit aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, die von 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden. Seit 2001 ist die Zahl der eingegangenen Verfahren um 30 Prozent, das heißt auf 6.500 jährlich gestiegen. Die Anzahl der Erledigungen indes stagniert seit vier Jahren bei circa 6.200; das heißt, es werden erhebliche Bestände aufgebaut. Zwei Drittel der Verfahren werden nach durchschnittlich einem Jahr abgeschlossen, aber tausende Prozesse werden erst nach zwei und mehr Jahren entschieden. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis der Ruf nach einer besseren personellen Ausstattung, also beispielsweise nach einem dritten Senat, ertönen wird.


(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Aha!)


Grund dafür sind nicht nur die zunehmenden Klagen aus der Bevölkerung; Ursache ist auch, dass die Bundesregierung in schöner Regelmäßigkeit verfassungswidrige Gesetze ins Parlament einbringt und von der Koalitionsmehrheit im Schweinsgalopp absegnen lässt.


(Beifall bei der LINKEN)


Die notwendige Akzeptanz für die Gesetzgebung geht in der Bevölkerung damit verloren, und ich sage: völlig zu Recht. Schwarz-Gelb hat mit dem Herbst der Fehlentscheidungen dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Die Reihe der Gesetze, denen die Verfassungsgemäßheit abgesprochen werden muss, nimmt leider kein Ende.


(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das entscheiden Sie, was?)


Ein paar Beispiele: Bei der Sicherungsverwahrung versuchen Sie mit Taschenspielertricks, entgegen den verfassungsrechtlichen Anforderungen und entgegen Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Regelung auch gegen wissenschaftlichen Sachverstand durchzudrücken, die jeden fortschrittlichen Ansatz vermissen lässt.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?)


Mit den Gesetzen über die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke haben Sie ein Paradebeispiel für ein undemokratisches Gesetzgebungsverfahren und negative Lobbyarbeit geliefert; auch damit werden Sie beim Bundesverfassungsgericht scheitern.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))


Der nächste Bock ist schon unterwegs. Mit der beabsichtigten Hartz-IV-Novelle werden Sie nicht nur bei den chronisch überlasteten Sozialgerichten eine Klagewelle provozieren. Ihr Gesetz wird auch wegen Missachtung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dieses Jahres erneut in Karlsruhe landen und dort kassiert werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist schon atemberaubend, mit welcher Ignoranz Sie den Argumenten der Experten der Bundestagsanhörung begegnen. Sie ignorieren die Warnrufe der wissenschaftlichen Sachverständigen und setzen stattdessen auf die kreative Buchführung Ihrer eigenen Spezialisten. Das ist unseriös.


(Beifall bei der LINKEN)


Sie befinden sich nunmehr seit Wochen auf einer verfassungsrechtlichen Geisterfahrt; diese wird in einer Sackgasse enden.


(Zuruf von der FDP: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)


Die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, aber auch die Sozialgerichtsbarkeit als Reparaturbetrieb politischer Fehlentscheidungen haben ihre Kapazitätsgrenzen längst erreicht, werden auf Verschleiß gefahren und damit immer mehr überlastet.


Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie könnten unseren Gerichten eine Menge Arbeit ersparen. Es ist ganz einfach: Nehmen Sie die Vorschläge der Sachverständigen, der Wohlfahrtsverbände, aber auch der kommunalen Gremien und nicht zuletzt der Opposition endlich ernst, und bringen Sie verfassungskonforme Gesetzesinitiativen in die parlamentarische Beratung ein.


(Beifall bei der LINKEN)


Vielleicht hören Sie dann auch einmal ein Lob aus Karlsruhe.
Eine Stärkung der Justiz als der dritten Gewalt in unserem Verfassungsgefüge ist ohnehin längst überfällig. Eine Aussage hierzu sucht man allerdings im vorliegenden Haushaltsentwurf vergeblich. Wie sieht es denn tatsächlich mit der vielgepriesenen Unabhängigkeit der Gerichte aus? Wir gehören hinsichtlich der Struktur leider zu den Schlusslichtern in Europa. In der Bundesrepublik bestimmt die Regierung, wer in den Richterstand berufen wird und wer befördert wird ganz nach dem Motto des preußischen Justizministers Leonhardt, der vor fast 150 Jahren ausführte, dass er den Richtern gern ihre Unabhängigkeit belasse, sofern er entscheiden könne, wer zum Richter ernannt und befördert wird.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


So ist das bis heute in Deutschland ein absurder Zustand, weil die Justiz als eigenständige Gewalt auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung hat.
Das Grundgesetz hat die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut. Tatsächlich aber werden die Gerichte von hierarchisch gegliederten Justizbehörden geleitet. Eine wirkliche Unabhängigkeit wird erst durch die Abnabelung der Gerichte und Staatsanwaltschaften von den Justizministerien erreicht.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Autonomie der Justiz ist ein Grundsatz der Verfassung


(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Sprechen Sie jetzt von der DDR? Das ist Rechtsgeschichte der DDR!)


und erfordert eine von der Regierung unabhängige, selbstverwaltete Justiz, die finanziell entsprechend ihren Aufgaben auszustatten ist. Die Richterinnen und Richter sollen ihre Entscheidungen schließlich im Namen des Volkes und nicht im Namen einer Regierung sprechen.


(Beifall bei der LINKEN)


Das sehen übrigens auch namhafte Richterverbände so und haben entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt. Als ehemaliger Richter kann ich Ihnen diese Lektüre nur empfehlen und lade Sie gerne zu einer Diskussion darüber ein. Selbst die Parlamentarische Versammlung des Europarates forderte Deutschland ausdrücklich auf, zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz eine gerichtliche Selbstverwaltung nach dem Vorbild der Justizräte in der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten einzurichten und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Die Bundesregierung muss hier also endlich handeln.


Frau Ministerin, ich weiß, dass Sie gute Beziehungen zu den europäischen Institutionen, insbesondere zur Justizkommissarin, pflegen. Lassen Sie sich von deren Vorschlägen bitte noch mehr anregen, und erweisen Sie gerade jetzt den deutsch-französischen Beziehungen im Verbraucherschutz einen guten Dienst, indem Sie das ist bereits angesprochen worden die geplanten Kürzungen der Mittel für das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl zurücknehmen. Es geht um schlappe 25.000 Euro, aber die Wellen sind dennoch sehr hoch geschlagen. Das ist aus meiner Sicht keine Petitesse.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Entgegen den mantrahaft wiederholten Mutmaßungen der Koalition gibt es im Jahre 2010 bislang nicht einen einzigen Antrag auf Bewilligung einer Härteleistung für Betroffene linksextremistisch oder islamistisch motivierter Übergriffe. Dagegen werden bis zu 100 Betroffene rechtsextremistisch motivierter Übergriffe einen Entschädigungsantrag stellen oder haben dies bereits getan; dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage. Die eingeplanten 1 Million Euro werden also sehr wahrscheinlich nicht ausgeschöpft. Wir haben deswegen vorgeschlagen, den Titel zu splitten und 500 000 Euro für Härteleistungen für Opfer sexueller Gewalt gegen Kinder einzustellen. Sie haben dies ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Sie sollten sich einen Ruck geben und diese Änderung beschließen. Machen Sie das meinetwegen in Ihrem eigenen Namen - wir werden Ihnen trotzdem zustimmen; das versprechen wir Ihnen.
Danke.


(Beifall bei der LINKEN)