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Hohe Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind nicht akzeptabel

Rede von Sabine Stüber,

In Deutschland sind die Vorschriften zum Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder über 15 Jahre alt. Von der EU-Kommission seit Jahren angemahnte Änderungen dieser Vorschriften stehen heute im Bundestag zur Abstimmung. Wir alle sind elektromagnetischen Feldern durch Sendefunkanlagen und Stromübertragungsnetze ausgesetzt, ohne dies beeinflussen zu können. Und Untersuchen belegen, dass elektromagnetische Felder Menschen krank machen können. Das Hauptproblem sind die viel zu hohen Grenzwerte für, denen Menschen dauerhaft ausgesetzt sein dürfen, und daran ändert die Verordnung nicht viel. DIE LINKE fordert deshalb einen Vorsorge-Grenzwerte von 0,2 Mikrotesla für Orte, an denen sich Menschen lange aufhalten.

Rede zu Protokoll in der Plenarsitzung vom 14.03.2013

zum TOP: 26
Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Drucksachen 17/12372, 17/448, 17/12027 und 17/12742

Frau/Herr PräsidentIn,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

In Deutschland sind die Vorschriften zum Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder über 15 Jahre alt. Das ist eine lange Zeit. Und die Technik, auch die Mobilfunktechnik, hat seither, wie wir alle wissen, eine rasante Entwicklung durchlaufen.

Änderungen dieser Vorschriften werden von der EU-Kommission seit Jahren angemahnt. Denn wissenschaftliche Untersuchen belegen, dass elektromagnetische Felder Menschen krank machen können. Ich sage bewusst, krank machen können, nicht zwangsläufig müssen, denn ein wissenschaftlicher Nachweis steht, vor allem für Langzeitwirkungen, noch aus.

Wir alle sind elektromagnetischen Feldern durch Sendefunkanlagen und Stromübertragungsnetze ausgesetzt, ohne dies beeinflussen zu können. Deshalb steht der Staat in der Pflicht, für den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu sorgen. Elektromagnetische Felder haben mit Handys, Smartphons oder Tablets unseren Alltag erobert - ob am Arbeitsplatz oder unterwegs. Nur zu Hause legen wir selber fest, ob es noch ein elektrisches Gerät sein soll, noch eine Telefonladestation oder eine Funkuhr – ich könnte die Liste endlos fortführen….

Die Bundesregierung will nun mit der vorgelegte Verordnung Schutz und Vorsorge vor gewährleisten. So sollen außer für gewerbliche Funkanlagen auch für den Betrieb privater und hoheitlicher Sendeanlagen und Stromleitungsnetze Vorschriften gelten.

Das sind durchaus Verbesserungen. Im Ganzen gesehen bleibt die Verordnung jedoch weit hinter den Erwartungen und vor allem hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Das haben Experten in einer öffentliche Anhörung vorige Woche im Bundestag mit deutlicher Mehrheit bestätigt.

Selbst der Vertreter aus dem Bundesamt für Strahlenschutz, auf den sich die Regierungskoalition (so vehement) beruft, rudert bei der Frage nach den gesundheitlichen Risiken zurück. Er ist der Meinung, dass selbst wissenschaftliche Ergebnisse, die nicht einhundert prozentig gesundheitliche Risiken belegen, allemal ausreichen, um „eine Besorgnis zu begründen“. Nach seiner Empfehlung sollten Wohngebiete beim Neubau von Stromtrassen generell gemieden werden. Da ist viel Auslegungsspielraum und das heißt für mich: JWD, also janz weit draußen! Andere Gutachter waren da mit ihren Empfehlungen von 400 bis 600 Metern Abstand zu Wohnhäusern konkreter.

Für Kinder besteht bei einer dauerhaften Belastung durch elektromagnetische Felder ab 0,3 Mikrotesla durch Stromleitungen ein erhöhtes Leukämierisiko. Das ist wissenschaftlich exakt belegt. Und dann, Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich draußen um und rechnen Sie die Funksendemasten dazu. Die Mobilfunkstrahlung steht immer wieder unter dem Verdacht, Krebs und Alzheimer auszulösen.

Das Hauptproblem sind und bleiben die viel zu hohen Grenzwerte, denen Menschen dauerhaft ausgesetzt sein dürfen, und daran ändert die Verordnung nicht viel. DIE LINKE fordert deshalb Vorsorge-Grenzwerte von 0,2 Mikrotesla für Orte, an denen sich Menschen lange aufhalten. Technisch machbar sind unsere Grenzwerte und sollten zumindest für Wohnungen als geschützte Orte verbindlich sein. Dabei darf nicht vergessen werden: Es geht hier um Grenzwerte für elektromagnetische Felder von draußen, denen die Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt sind, ohne sie beeinflussen zu können.

Wir wissen, alle Grenzwerte sind politische Werte. Sie orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, nur leider viel zu selten an den neusten. Auch in diesem Verordnungsentwurf folgt die Politik nicht den neusten wissenschaftlichen Empfehlungen.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, was heißt hier die Politik? Wir, die Abgeordneten sind es, die heute darüber entscheiden, wie hoch das Gesundheitsrisiko sein darf, dem die Menschen in diesem Land unfreiwillig durch elektromagnetische Felder weiterhin ausgesetzt sein werden.