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Hofabgabeklausel modifiziert beibehalten

Rede von Alexander Süßmair,

Alexander Süßmair (DIE LINKE) - zu Protokoll gegeben:

Im Antrag 17/1203 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Hofabgabeklausel für den Bezug der Altersrente für Landwirtinnen und Landwirte zu streichen. Als Argument wird angeführt, dass es zutiefst ungerecht und nicht mehr zeitgemäß sei, diese Regelung beizubehalten. Bezieher von Renten aus der normalen gesetzlichen Rentenversicherung müssten auch nicht, wenn sie das Alter für den Bezug der Rente erreicht haben, nachweisen, dass sie ihre Beschäftigung aufgegeben haben.

Das ist zwar formal richtig, trotzdem ist das Prinzip der Rentenversicherung so, dass Beschäftigte, die in den Ruhestand gehen, ihre bisherige Stelle aufgeben und dann sozial über die Rentenversicherung versorgt werden. Und nicht so, dass Menschen nach Eintritt in die Rente normal weiter arbeiten.

Agrarpolitisch wird die Verpflichtung zur Hofabgabe damit begründet, dass der Betrieb, von Landwirten die Rente beziehen wollen, frei gegeben wird für einen Nachfolger. Vergessen darf man dabei nicht, dass das gesamte System der landwirtschaftlichen Alterssicherung staatlich hoch subventioniert ist. Die Betriebe müssen deshalb nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und erhalten selbst bei den Beiträgen noch Zuschüsse, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.

Außerdem dürfen auch Landwirte, die in Rente gehen und ihren Betrieb abgeben, weiter arbeiten. Sie bekommen ihre Rente und dürfen zuverdienen, also genau so wie Beschäftigte, die in den Ruhestand gehen. Nur ihren Betrieb müssen sie weitervererben oder verpachten.

Die Debatte um die Aufgabe der Hofabgabeklausel in der Rentenversicherung, konzentriert sich gerade auf die Regionen in Deutschland, in denen die Strukturen nach wie vor ungünstig sind und die Landwirtschaft heute kein angemessenes Einkommen garantieren kann.

Würde man jetzt landwirtschaftlichen Betriebsleitern eine Rente aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung zahlen, die allein vom Alter der Person abhängt, entspräche dies auch noch einer Art Quersubventionierung der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Dies könnte dazu führen, dass Landwirte länger als wirtschaftlich sinnvoll, ihren Betrieb fortführen. In Anbetracht der Überalterung landwirtschaftlicher Betriebe, würde diese einen Generationenwechsel noch erschweren. Aber gerade um den Generationenwechsel geht es in dieser Regelung.

Die Landjugend in Deutschland fordert daher, auf jeden Fall die Hofabgabeklausel beizubehalten.

Die LINKE sieht daher den Antrag der Grünen mit Skepsis.

Ein Aspekt der bisherigen Regelung erscheint aber auch aus unserer Sicht völlig unsinnig. Nämlich die Nicht-Gewährung einer Rente an Landwirte, wenn sie ihren Betrieb an 10 Jahre jüngeren Ehegatten übertragen.

Es ist diskriminierend und nicht nachvollziehbar, warum ältere Ehegatten einen Betrieb weiterführen dürfen, jüngere aber nicht.

Diese Regelung ist auch für die LINKE völlig unhaltbar, vor allem, da sie in erster Linie Frauen diskriminieren dürfte, die häufiger in diese Situation geraten als Männer.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.