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Haushaltsführung braucht Transparenz und Bürgernähe

Rede von Roland Claus,

Rede von Haushaltsausschussmitglied Roland Claus am 3. Juli 2009 in der Debatte zum Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (zu Protokoll gegebene Rede)

Verehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

da wollen wir also die Haushaltsgesetze modernisieren. Bis vor kurzem galt es als nahezu rückständig, sich gegen Ideen zu äußern, die mit den Begriffen Modernisierung und Reform daherkamen. Nun hat die Krise vielen die Augen geöffnet, manchen jedoch noch nicht.

Vorgestern wurde der Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mit den Worten verteidigt, „andere seien dem Bund in der Haushaltsführung voraus“.

Vor der Krise wäre dies ein schlagkräftiges Argument gewesen, heute fragen sich die Leute: „War es wirklich gut und richtig, dass Politiker und Banker im Kampf um fantastische Renditen ihrer Zeit voraus waren? Waren sie nicht eher im Namen von Fortschritt und Rendite- Glauben die Totengräber von Zukunft und Nachhaltigkeit?“

Die Fraktion DIE LINKE lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab, obwohl einige seiner Inhalte durchaus unsere Zustimmung finden.

Zum Sachverhalt: Das Grundgesetz regelt im Artikel 109 die Haushaltswirtschaftsbeziehungen von Bund und Ländern und damit auch von Kommunen. Im Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes werden die Einzelheiten näher beschrieben. Die Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen hat sich inzwischen recht verschieden entwickelt. Ziel einer Arbeitsgruppe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war es deshalb, die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne weiterhin zu gewährleisten, auch um weiterhin eine zuverlässige volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesrepublik zu ermöglichen.

Neue Entwicklungen bei der Haushaltswirtschaft und Buchhaltung sollten gefördert werden. Aktuell stehen sich vor allem zwei Systeme der Buchführung gegenüber. Zum einen die Kameralistik - also die klassische Buchung von Einnahmen und Ausgaben, wie sie am meisten bei den Haushalten bei Behörden anzutreffen ist. Auf der anderen Seite die so genannte doppelte Buchführung, auch Doppik genannt, bei der Kommunen oder auch Länder ihre Buchführung ähnlich wie Unternehmen vornehmen, also z. B. den Ressourcenverbrauch regelmäßig widerspiegeln.
Bereits etwa 300 Kommunen in Deutschland wenden diese doppelte Buchführung an.

Parallel zu diesen Beratungen der Arbeitsgruppe des Haushaltsausschusses wurden die Haushaltsbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen in der Föderalismuskommission und in einem speziellen Arbeitskreis erörtert. Die Fraktion DIE LINKE vertritt dazu folgende Position: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in jenen Passagen zu, in denen es um die weitere Vergleichbarkeit der Haushalte, um eine auch künftig den Realitäten entsprechende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht.
Das bedeutet jedoch für viele Kommunen einen zusätzlichen Aufwand, weil sie auch weiterhin nach dem alten, kameralistischen Buchungssystem die Daten führen müssen.

DIE LINKE stimmt nicht mit jenen Vorschlägen überein, die zu einer weiteren Beförderung der doppelten Buchführung gemacht werden. Diese Haushalte führen letztendlich dazu, dass ihr Inhalt nur noch von Kämmerinnen und Kämmerern und nicht mehr von Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen ist.

DIE LINKE ist für Bürgerhaushalte, also für die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an richtungweisenden kommunalen Entscheidungen auch bei den städtischen Haushalten. Wenn Haushalte immer weniger transparent und verständlich wären, würden die Möglichkeiten der direkten Demokratie verringert.

Nicht alles, was als Modernisierung daher kommt, bringt auch wirkliche Verbesserungen. Vor 10 Jahren haben viele Finanzbeamte und Kämmerer Cross-Border-Leasing-Geschäfte für eine heilsame Modernisierung gehalten. Sie werden nun eines Besseren belehrt.

Zum Schluss: Wichtiger als Änderungen bei der Buchführung wären Überlegungen von Bundestag und Bundesregierung für eine langfristig gesicherte bessere Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land.

Zustimmung wiederum finden bei der LINKEN die neuen Vorschläge zur besseren parlamentarischen Kontrolle der Verwendung von Steuermitteln, auch wenn es dabei um geheim gehaltene Informationen geht. Besser als vermeintliche parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten wäre allerdings deren Auflösung.

Insgesamt stimmt die Fraktion DIE LINKE trotz einer Reihe von Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf wegen der mangelnden Transparenz und Bürgernähe gegen den Antrag.