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Harald Petzold: Filmförderung sozial, geschlechtergerecht und vielfältig gestalten

Rede von Harald Petzold,

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen! Auch ich möchte mich der Begrüßung von Herrn Neumann und den Vertretern der Filmförderungsanstalt für meine Fraktion anschließen. Ich möchte genauso herzlich aber auch die Vertreterinnen von Pro Quote Regie ganz herzlich begrüßen, die ebenfalls auf der Besuchertribüne Platz genommen haben.

Es ist nicht ganz so einfach, vor dem Hintergrund der zahlreichen historischen Schwerpunktdaten, die durch den Präsidenten heute früh schon angesprochen worden sind, und der Tatsache, dass in der Öffentlichkeit derzeit alle über die Ergebnisse der amerikanischen Präsidentenwahl reden, zum Filmförderungsgesetz zu sprechen. Aber das können wir trotzdem erhobenen Hauptes tun.

Auch wenn ich die Euphorie von Kollegen Wanderwitz nicht ganz so teile, so bin ich doch der Auffassung: Das Filmförderungsgesetz, das wir heute hier verabschieden werden, ist ein besseres Gesetz als sein Vorgänger, und es ist besser als der Entwurf, den die Kulturstaatsministerin im Sommer dieses Jahres hier in den Bundestag eingebracht hat.

Ich denke, daran hat auch meine Fraktion Die Linke einen wesentlichen Anteil. Mit unserem Antrag „Filmförderung – Impulse für mehr Innovation statt Kommerz, für soziale und Gendergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt“ haben wir vielen Filmschaffenden in diesem Land eine Stimme gegeben. An ihren berechtigten Forderungen an die künftige Filmförderung – mehr soziale Gerechtigkeit, mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr kulturelle Vielfalt – ist am Ende auch die Große Koalition nicht vorbeigekommen. Das ist gut so, und deshalb wird meine Fraktion den Gesetzentwurf heute nicht ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN – Johannes Selle [CDU/CSU]: Das ist weniger als zustimmen!)

– Ja, das ist aber keine Gegenstimme, Herr Kollege. Das sollten Sie mal würdigen.

Wir beschließen hier heute ein Gesetz, dessen Ziel es ist, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken, aber leider eben auch in dieser Reihenfolge. Wir hätten uns hier mehr kulturelle Akzente gewünscht, zum Beispiel ein viel stärkeres Bekenntnis zum Kulturort Kino und eine stärkere Förderung originärer Stoffe in allen Filmsparten.

Worauf ich sehr stolz bin, ist, dass in dem Entwurf des Filmförderungsgesetzes, das wir heute beschließen, steht, dass die Filmförderungsanstalt, FFA, wenigstens darauf hinwirken soll, dass für die Beschäftigten in der Filmwirtschaft sozialverträgliche Bedingungen hergestellt werden. Das ist mehr als das Nichts dazu im ursprünglichen Entwurf von Frau Staatsministerin Grütters. Ich weiß, das ist hart erkämpft. Trotzdem bleiben wir bei unserer Kritik: So, wie es im Gesetzentwurf enthalten ist, wird das leider pure Symbolik, also ein zahnloser Tiger bleiben.

Das gilt leider auch für den Vorschlag, den die Grünen in ihrem Entschließungsantrag zur Selbstverpflichtung unterbreiten. – Wir werden trotzdem eurem Entschließungsantrag zustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass auch das mehr ist als das Nichts dazu vorher. Deswegen gibt es Zustimmung von uns.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für uns ist besonders wichtig, dass die Filmförderungsanstalt durch aktives und konkretes Zutun daran mitwirkt, die prekären und teilweise skandalösen Beschäftigungsverhältnisse und Beschäftigungsbedingungen in der Branche zu überwinden. So ähnlich hat das im Übrigen auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. Deswegen bleiben wir dabei: Mindestlohn und bestehende Tarifverträge sind geltendes Recht,

(Beifall bei der LINKEN)

und wer öffentliche Fördergelder bekommt, steht in einer besonderen Verpflichtung, sich an Recht und Gesetz zu halten. Tut er dies nicht, muss sie oder er von der öffentlichen Förderung zumindest für eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden können.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen bleiben wir dabei, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller gegenüber der Filmförderungsanstalt offenlegen müssen, ob ein Tarifvertrag oder eine vergleichbare Regelung besteht, und sie müssen gewährleisten, dass diese eingehalten wird – nicht mehr und nicht weniger. Dabei bleiben wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir beschließen hier heute ein Gesetz, das sich nicht darauf beschränkt, die Filmproduktion zu fördern. Unterstützt werden alle Entwicklungsstufen der Filmproduktion, vom Drehbuch bis zur Fertigstellung des Films, sowie die anschließende Auswertung im Kino und auf den folgenden Verwertungsstufen. Neu ist dabei eine Spitzenförderung für die Weiterentwicklung besonders vielversprechender Drehbücher bis zur Drehreife. Dafür werden die Fördermittel im Bereich Drehbuch erhöht. Wir sagen trotzdem: Eine Filmförderung, die den Wert eines Films zuerst nach seinem kommerziellen Erfolg an den Kinokassen bemisst, ist auf dem falschen Weg. Sie beschneidet künstlerische Vielfalt und Innovation und vereinheitlicht das filmische Produkt. Mit dem kulturellen Auftrag des Bundes hat das nach unserer Meinung nichts zu tun.

Mit der Verabschiedung dieses Filmförderungsgesetzes wird es Aufgabe der Filmförderungsanstalt, zu sicherndes Filmarchivmaterial zugänglich zu machen. Das ist ein klarer Fortschritt. Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass die Sicherung und die Bewahrung des Film­erbes auch die Möglichkeit beinhalten muss, von analogem Material analoge Kopien herzustellen. Deswegen fordern wir, dass die Filmsicherung auf sichere Füße gestellt und entsprechend finanziell untersetzt wird: 10 Millionen Euro pro Jahr plus Sicherung des Kopierwerkes in Hoppegarten.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir beschließen schließlich heute – auch darauf bin ich sehr stolz –, dass der Förderhilfehöchstsatz für die medienpolitische Begleitung von Kinderfilmprogrammen deutlich erhöht wird, von ursprünglich 2 000 Euro auf 5 000 Euro. Das freut uns besonders; denn dies war ein Vorschlag meiner Fraktion und vieler engagierter Filmemacherinnen und Filmemacher.

Alles in allem: Dieses Gesetz ist – ich sagte es bereits – besser als sein Vorgänger und besser als das, was eingebracht worden ist. Insofern von uns zumindest Enthaltung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)