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Harald Petzold: Endlich Gerechtigkeit für Unrecht

Rede von Harald Petzold,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich bin ein bisschen aufgeregt vor dieser Rede, weil es – da gebe ich dem Minister recht – keine Rede ist, wie man sie sonst schon einmal eben schnell zu einem Gesetzentwurf hält, sondern es ist zumindest für mich eine der wichtigsten Reden in dieser Legislaturperiode.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vorgelegt. Ich sage: endlich; es ist spät, aber nicht zu spät.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auch ich freue mich, dass wir heute Zeitzeugen – Betroffene – unter uns haben, die dieser Debatte folgen. Lieber Fritz Schmehling, du hast zumindest von meiner Seite die Zusage, dass wir alles tun werden, um dieses Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen, damit du vor allem diese Wirkung noch erleben kannst.

(Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will zu Beginn meiner Rede sagen, dass ich mich tief vor all denjenigen verneige, die unter diesem Paragrafen gelitten haben, und vor allen Dingen vor denjenigen, die den heutigen Tag nicht mehr erleben können. Ich will zu Beginn meiner Rede sagen, dass ich mich bei all denjenigen bedanke, die dazu beigetragen haben, dass wir den heutigen Tag sozusagen miteinander erleben können. Exemplarisch dafür will ich die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld nennen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nennen. Ich will aber auch unsere überfraktionelle Abgeordnetengruppe für LGBTI-Fragen nennen: die Kollegin Zollner und die Kollegin Sütterlin-Waack – sie sind anwesend –, aber auch der Kollege Kaufmann und der Kollege Fabritius, die in der Unionsfraktion ganz intensiv dafür geworben haben, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden können.

Ich will natürlich auch Volker Beck danken, der viele, viele Jahre mit an der Spitze gestanden und dazu beigetragen hat, dass wir heute diesen Gesetzentwurf debattieren können. Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dafür, dass ihr, Mechthild Rawert, Johannes Kahrs und Karl-Heinz Brunner, dazu beigetragen habt, dass wir das heute miteinander verhandeln können.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Mechthild Rawert [SPD]: Das war uns wichtig!)

Ich habe seit meinem eigenen Coming-out Anfang der 90er-Jahre mit vielen Betroffenen sprechen können. Ich habe dabei das kennengelernt, was in dem Film Coming Out 1989 als eine Szene vorkam, die sich mir unvergesslich ins Gedächtnis eingeprägt hat, als Werner ­Dissel, der in dem Film einen älteren Schwulen verkörpert, davon sprach, wie er in Sachsenhausen als „Rosa ­Winkel“ letzter Abschaum gewesen sei. Er ist eben nach der Befreiung kein anerkanntes Opfer des Nazifaschismus gewesen, sondern er hat das damals so bezeichnet: Die Schwulen haben sie vergessen.

Das stimmt eben nicht. Es war nicht nur ein Vergessen, sondern für manche sogar ein weiteres, ein zweites Martyrium. Einige sind sogar abgeholt worden, weil noch Reststrafe zu verbüßen war. Diesen Zynismus muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

In den Gesprächen habe ich natürlich viel über die Lebensschicksale erfahren – einiges hat der Minister hier schon angesprochen –: das Tuscheln der Nachbarn, der Verlust der Wohnung, das Mobbing, der Verlust des Arbeitsplatzes und vor allen Dingen auch die ständige Angst vor dem Entdecktwerden, die ständige Angst, für den kurzen Moment, in dem man Glück empfinden wollte, entdeckt zu werden und verhaftet zu werden, die Angst vor Ermittlungsverfahren, mit denen die bürgerliche Existenz beendet gewesen ist, aber natürlich auch die Problematik mit den Scheinehen, die zur tragischen Zerstörung auch von Leben Dritter führte; denn das hat ja auch mit diesen Partnerinnen und mit den Kindern etwas gemacht. Ich habe also von dem vielen Leid erfahren, das sich in diesem Zusammenhang ereignet hat und von dem wir zum Teil wirklich gar keine eigene Vorstellung haben können.

Insofern bin ich froh darüber, dass heute dieser Gesetzentwurf vorliegt, und kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden, auch wenn wir Sie darum bitten, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht an der einen oder anderen Stelle noch eine Veränderung dahin gehend erreichen können, dass wir eben nicht nur das Nötigste tun, sondern tatsächlich auch unter Beweis stellen, dass es uns mit Wiedergutmachung ernst ist.

Da rede ich natürlich von der Individualentschädigung. Ich bin froh darüber, dass sie im Gesetz geregelt wird. Aber ich sage auch: Würden wir nach dem Opferentschädigungsgesetz verfahren, müssten wir mindestens eine Individualentschädigung von 9 125 Euro in das Gesetz schreiben. Meine Fraktion wird das vorschlagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist die Rede davon gewesen, dass Arbeitskarrieren für viele Betroffene zu Ende gewesen waren – nicht nur dann, wenn sie verurteilt wurden, sondern auch schon, wenn das Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist, obwohl es später vielleicht zu gar keiner Verurteilung gekommen ist. Deswegen fordern wir, dass es zum einen eine pauschale Rentenzahlung von wenigstens 300 Euro im Monat gibt und dass zum anderen eine Härtefallregelung für diejenigen erfolgt, die aufgrund der Aufnahme von Ermittlungsverfahren ebenfalls vom § 175 StGB indirekt betroffen gewesen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir bitten Sie auch darum, eine Vererbbarkeit des Anspruchs vorzusehen, wenn der Betroffene den Antrag noch selbst gestellt hat, aber bis zur Bewilligung verstorben ist, weil es in dieser Frage wenigstens auch ein Stück weit eine Wiedergutmachung für die Familien bzw. die Angehörigen, die hinterbleiben, geben muss.

Außerdem bitte ich Sie erneut darum, dass eine Kollektiventschädigung eingeführt wird.

Ich bin sehr froh darüber, dass es im Zuge der Haushaltsverhandlungen erstmals gelungen ist, für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine institutionelle Förderung hinzubekommen.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings sage ich Ihnen auch: Wenn wir tatsächlich dieses viele auch individuelle Leid aufarbeiten und dokumentieren wollen, damit es für die Nachwelt erhalten bleibt und nicht verloren geht und sich nicht wiederholen kann, dann ist es notwendig, dass wir auch Mittel zur Verfügung stellen, mit denen nicht nur eine Stiftung an sich betrieben werden kann, sondern auch die Forschungsarbeit, die Bildungsarbeit und die öffentliche Aufklärung noch besser durchgeführt werden können. Zumindest diejenigen, die sich ähnlich wie ich sehr intensiv mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld beschäftigen, wissen, dass dort unter anderem mit dem „Archiv der anderen Erinnerungen“ eine sehr wichtige Arbeit geleistet wird. Deswegen wollen wir unbedingt erreichen, dass diese Arbeit finanziell sichergestellt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Linke wird einen Änderungsantrag mit diesen Vorschlägen und diesen Bitten zur weiteren Qualifizierung des Gesetzentwurfes einbringen. Wir werden darauf verzichten, dass eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden muss, damit wir den Gesetzentwurf so schnell wie möglich im Ausschuss behandeln können. Prinzipiell sind wir dafür, dass dieser Gesetzentwurf angenommen wird, bitten Sie aber um diese Verbesserungen im Sinne dessen, was ich angedeutet habe.

Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)