Zum Hauptinhalt springen

Harald Petzold: Beistandsmöglichkeiten verbessern, Vergütung erhöhen!

Rede von Harald Petzold,

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Wir sprechen heute hier abschließend über den Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten in einer geänderten Fassung des Rechtsausschusses. Das heißt, der ursprüngliche Gesetzentwurf liegt nicht mehr zur Abstimmung vor. Er ist ergänzt worden um die durch den Kollegen Bartke vorgestellte Regelung zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung.

Worum geht es bei dem Gesetzentwurf? Stellen Sie sich vor, Sie leben mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner seit vielen Jahren zusammen. Ihr Glück ist ungetrübt. Nicht im Traum würden Sie auf den Gedanken kommen, einmal nicht mehr selbst handlungsfähig oder selbstbestimmt zu sein. Und dann kommt es plötzlich und unerwartet zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Plötzlich stellen Sie fest, Sie haben für einen solchen Fall nicht vorgesorgt. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht erteilt worden, und ohne eine solche Vollmacht sind Sie weder als Ehepartnerin oder Ehepartner noch als Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berechtigt, Entscheidungen, zum Beispiel über die medizinische Behandlung, für Ihren dann nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner zu treffen oder diesen im Rechtsverkehr zu vertreten. Es bedarf dann erst eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung, um dem geliebten Ehe- oder Lebenspartner auch rechtlich und in medizinischer Hinsicht beistehen zu können. Eine Vorsorgevollmacht ist daher ein wichtiges Instrument, um selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit oder Selbstbestimmung einmal anstelle derjenigen oder desjenigen handeln und entscheiden soll.

Untersuchungen belegen – der Kollege Bartke hat ja darauf hingewiesen –, dass leider viel zu wenige Paare oder Lebensgemeinschaften von diesem Instrument Gebrauch machen. Meist wird es auf später verschoben oder verdrängt. Insofern begrüßen wir natürlich eine gesetzliche Regelung. Das steht außer Zweifel. Aber – das kann ich Ihnen leider nicht ersparen – gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

So komme ich hier für die Linke nach Abwägung aller Kriterien zu dem Schluss, dass die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung eines gesetzlichen Vertretungsrechts weder erforderlich noch sachdienlich sind. So, wie sie hier zur Abstimmung vorliegen, könnten sie sogar stark nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und die Selbstbestimmung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern haben bzw. bergen sie die Gefahr des Missbrauchs. Das ist uns in den öffentlichen Anhörungen bestätigt worden. So sind beispielsweise die im Entwurf des Bundesrates vorgeschlagenen Regelungen eines Vertretungsrechts in Angelegenheiten mit vermögensrechtlichen Bezügen viel zu weitgehend gewesen; dies kann zudem eigentlich bereits über bestehende Rechtsinstitute geregelt werden. Dies ist glücklicherweise durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen korrigiert worden. Eine weitere Korrektur betraf die zeitliche Begrenzung der Dauer der Vertretung auf einen überschaubaren Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen.

Ich will unsere Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung der Betreuer- und Vormündervergütung ausdrücklich festhalten. Seit zwölf Jahren ist die Vergütung von gesetzlicher Betreuung nicht mehr erhöht worden. Sie ist dringend notwendig, um das System der Betreuung in den nächsten Jahren aufrechtzuerhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die diesbezüglichen Korrekturen am Gesetzentwurf sind dafür allerdings nur ein erster notwendiger Schritt. Auch das kann ich Ihnen nicht ersparen. Wenn es so wäre, wie Sie es hier vorgetragen haben, Herr Kollege Bartke, hätten Ihre Vorschläge viel weitgehender sein müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich stimme dem Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen zu, die Abstimmungen zu trennen. Wir werden dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen aus den von mir genannten Gründen unsere Zustimmung geben. Mit dem Vorgehen, hieraus ein Omnibusgesetz zu machen, also zwei Dinge miteinander zu verknüpfen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, riskieren Sie die Zustimmung der Bundesländer zu diesem Gesetzentwurf. Sie sind hauptsächlich für die Finanzierung zuständig; das wissen Sie. Insofern halte ich den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, diese Abstimmungen voneinander zu trennen, für zielführend. Wir sollten das eine als das eine abstimmen und das andere als das andere. Der Gesetzentwurf insgesamt kann unsere Zustimmung nicht finden. Die Gründe hierfür habe ich vorgetragen. Damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen, Frau Präsidentin.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])