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Halber Ausweg aus dem Irrtum

Rede von Wolfgang Neskovic,

Als der Präsident des Deutschen Bundestages Lammert - aus haltlosen Annahmen heraus - seine Ermächtigung für die Strafverfolgung wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilte, hätte er diese wenigstens auf die Abgeordneten des Bundestages beschränken müssen. Denn so traf seine Ermächtigung vor allem Journalisten, auf deren entschlossene und kritische Berichterstattung über Missstände und Rechtsbrüche in der Exekutive die Demokratie dringend angewiesen ist.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren,

Eine funktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft erkennen wir nicht daran, dass es innerhalb der Exekutive nie Missstände gäbe und Rechtsbrüche niemals vorkämen. Das anzunehmen, wäre naiv.
Sondern wir erkennen eine funktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft daran, dass wir von diesen Missständen und Rechtsbrüchen wenigstens hinterher in der Zeitung lesen können.

Es ist also die Transparenz der Politik für eine demokratische Öffentlichkeit, die ganz wesentlich zum Funktionieren der Demokratie als solche beiträgt. Es ist die verfassungsrechtliche Funktion der Vierten Gewalt, für diese Transparenz zu sorgen. Wer sie dabei stören oder verängstigen möchte, hat entweder die Demokratie nicht begriffen oder ist schlicht kein Demokrat.

Als der Präsident des Deutschen Bundestages - gegen die Stimmen meiner Fraktion und die der Grünen - seine Ermächtigung für die Strafverfolgung wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilte, missachtete er die Funktion der Vierten Gewalt. Er missachtete zugleich die ihm obliegenden Pflichten. Als Bundestagspräsident ist Herr Lammert zur Neutralität verpflichtet und darf sich deshalb nicht - einseitig - in den Dienst der Regierungsfraktionen stellen.

Da die Ermächtigung zur Strafverfolgung keine Verpflichtung darstellt, sondern in seinem freien Ermessen steht, musste er als Präsident des gesamten Bundestages auch die politische Haltung der Opposition in seine Ermessenentscheidung mit einbeziehen.
Alle drei Oppositionsfraktionen hatten sich gegen eine Strafverfolgung von Journalisten ausgesprochen. Dies hat Herr Lammert pflichtwidrig unberücksichtigt gelassen und damit einseitig die politischen Interessen der ihm verbundenen Regierungsfraktionen wahrgenommen.

Außerdem hat er in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau am 1. September erklärt, dass er von den Einstellungen der von ihm ermöglichten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht überrascht gewesen wäre. Damit hat Herr Lammert sehenden Auges die ohnehin knappen staatsanwaltschaftlichen Arbeitsressourcen für die parteipolitischen Zwecke der Regierungsfraktionen missbraucht - weil er schon zu Beginn wusste, dass am Ende der Ermittlungen die Verfahren eingestellt werden würden.
Dazu kommt, dass nicht die geringsten Anhaltspunkte für einen Geheimnisverrat durch Abgeordnete vorlagen.

Herr Lammert hätte vielmehr berücksichtigen müssen, dass mehr als einhundert Personen zu den fraglichen Informationen Zugang hatten. Und es gab für ihn einen ganz einfachen Weg, herauszufinden, wo unter diesen einhundert Personen das fragliche Leck sich vermutlich befindet und wo mit Sicherheit nicht.
Dazu hätte der Bundestagspräsident nur seinen Fraktionskollegen Siegfried Kauder ernst nehmen müssen. Dieser hatte nämlich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses laut Spiegel-online vom 3. August öffentlich erklärt:

„Man konnte über eingestufte Akten in der Presse mehr lesen, als wir im Ausschuss vorliegen hatten.“

Richtig verstanden bedeutet diese Aussage: Die Presse hatte mehr Informationen als die Ausschussmitglieder - folglich kommen die Abgeordneten als Täter nicht in Betracht.
Das hätte für den Bundestagspräsidenten bedeutet, keine Ermächtigung auszusprechen. Er hat es dennoch getan und damit seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Abgeordneten verletzt.

Als Herr Lammert sich demnach entschloss, die Fakten außer Acht zu lassen, seine Pflichten zu ignorieren und trotz der eigenen negativen Erwartung im Hinblick auf den Ausgang der Ermittlungen die Ermächtigung zu erteilen, hätte er diese wenigstens auf die Abgeordneten des Bundestages begrenzen müssen. Denn es ist eine Sache, wenn ein Präsident die eigenen Schützlinge im Stich lässt, und es ist eine andere, noch ärgere Sache, wenn er dabei zusätzlich noch Dritte hineinzieht.

In den vorliegenden Anträgen der anderen Oppositionsparteien auf Teilrücknahme der Ermächtigung - was die Presse angeht - sieht meine Fraktion insoweit einen halben Ausweg aus dem ganzen Irrweg. Hälftig ist dieser Ausweg, weil der Antrag nur die konkrete Ermächtigung des Präsidenten im aktuellen Fall betrifft.

Wir meinen, dass grundsätzlich sichergestellt werden muss, dass Strafverfolgungen wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Geheimnisverrat unterbleiben, wenn es um die Wahrnehmung der in Art. 5 Grundgesetz geschützten Befugnisse geht. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der zweifelsfrei die Straffreiheit von Journalisten sichert.
Wir werden heute den Anträgen der anderen Oppositionsparteien deshalb zustimmen, weil auch ein halber Ausweg immerhin in die richtige Richtung führt.

Wenn Sie heute - anders als meine Fraktion - gegen die Anträge der Grünen und der FDP stimmen, dann zeigen Sie damit, dass sie an der rechtlich möglichen Begrenzung der Ermächtigung ausschließlich auf die Geheimnisträger gar nicht interessiert sind.
Dann zeigen Sie, dass Sie - entgegen allen öffentlichen Beteuerungen - gerade die Strafverfolgung von Journalisten anstreben.

Sie stimmen damit zugleich für eine Verunsicherung und Bedrängung der vierten Gewalt, auf deren Selbstbewusstsein und Entschlossenheit die demokratische Gesellschaft jedoch angewiesen ist. Ich danke Ihnen.