Zum Hauptinhalt springen

Haftungsbeschränkung und Transparenz gehören zusammen

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wer seine Haftung aus seiner unternehmerischen Geschäftstätigkeit beschränken will, muss sich höheren Anforderungen an Rechenschaft und Publizität stellen. Diesen Grundsatz erfordert schon der Schutz derjenigen, die etwas von dem Unternehmen zu bekommen haben. Daher hat der Gesetzgeber auch höhere Pflichten für Kapitalgesellschaften formuliert.

Wie ich bereits in meiner letzten Rede am 8. November 2012 im Rahmen der 1. Lesung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf im Einzelnen ausgeführt hatte, bringen die von Ihnen vorgeschlagenen Erleichterungen nichts, sobald eine kleine Kapitalgesellschaft einen Kredit benötigt oder eine elektronische Bilanz (e-Bilanz) für das Finanzamt erstellen muss, also ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt. Und das sind praktisch alle.

Ein großer Schritt wäre die Aufhebung der Bilanzierungspflicht für Kleinstkapitalgesellschaften gewesen, was insbesondere den vielen „ruhenden Gesellschaften“, also nicht mehr aktiv am Wirtschaftsverkehr teilnehmenden Unternehmen wirklich geholfen hätte, doch da konnte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene wieder nicht durchsetzen.

In der Gesamtbetrachtung fällt das von der Bundesregierung erreichte Ergebnis äußerst bescheiden aus - erst recht, wenn man es mit ihren ursprünglichen Zielen vergleicht. Denn die Erleichterungen und Kosteneinsparungen sind für die Wirtschaftspraxis marginal. Die Bundesregierung selbst schätzt die Einsparungen in Summe auf nur rund 20 bis 25 Millionen Euro für die gesamte Wirtschaft, also alle am Wirtschaftsleben Beteiligten!

Ich hatte bei meiner letzten Rede bereits die Schutzfunktion betont, die mit der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses verbunden ist, nämlich, dass sich der Kaufmann einen Überblick über seinen Betrieb machen soll. Das sehen offensichtlich auch einige europäische Länder so, wie die erheblichen Widerstände bei der Verabschiedung im Europäischen Rat gezeigt hatten. Wir werden uns ihnen anschließen und daher gegen den Gesetzentwurf stimmen.

Aus dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen wir die Härtefallregelungen, also die Verlängerung der Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses und den Verzicht auf Ordnungsgelder.

Die anderen Forderungen aus dem Antrag, die Mindesthöhen bei den Ordnungsgeldern zu senken, lehnen wir dagegen ab.
Zum einen müssen Kapitalgesellschaften wegen der beschränkten Haftung bestimmte Publizitätspflichten erfüllen, damit sich Gläubiger ein Bild über die finanzielle Lage machen können.
Zum anderen haben kleine Kapitalgesellschaften 6 Monate nach dem Geschäftsjahr Zeit, den Jahresabschluss zu erstellen. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass das reicht - wenn man das nicht immer wieder verschiebt.
Wer es dann nicht schafft, den vorliegenden Jahresabschluss innerhalb von weiteren 6 Monaten, also nach insgesamt 12 Monaten, elektronisch zu hinterlegen, sollte in seiner Büroorganisation etwas ändern. Mit einer Androhung von 250 Euro Ordnungsgeld motivieren Sie keinen, die von den allermeisten Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern als unangenehm angesehene Pflicht zeitnah zu erfüllen.

Den Entschließungsantrag der CDU/CSU und FDP verstehe ich nicht. Warum machen Sie keinen Antrag wie Bündnis 90 / Die Grünen? Warum lassen Sie sich nicht vom Ministerium, wie sonst auch, einen Änderungsantrag schreiben, wenn es Ihnen so wichtig ist, wie Sie in der Entschließung darlegen? Dann könnten wir hier heute darüber gleich abstimmen und es könnte demnächst für die von Ihnen so umsorgten Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer Realität werden. Oder wollen Sie eigentlich gar nichts ändern, müssen aber etwas tun, um Ihre Lobbyisten zu befriedigen? Dabei können wir Sie nicht unterstützen und wir werden daher diesen Antrag ablehnen.

Dann hatten Sie von der Koalition noch einen Änderungsantrag eingebracht. Damit wollten Sie an das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz einen zusätzlichen Artikel anhängen, der Regelungen zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf Therapieunterbringung und Sicherungsverwahrung enthielt. Erst versuchen Sie, es im Ausschuss in die Beschlussempfehlung zu schmuggeln, dann wollten Sie einen Änderungsantrag ins Plenum bringen und nun hat die Vernunft gesiegt und uns liegt ein eigenständiger Gesetzentwurf mit Drucksache zu dem Thema vor.

Es freut mich, dass nicht nur wir, sondern auch Sie inzwischen eingesehen haben, dass sich kein Zusammenhang zwischen Kleinstkapitalgesellschaften, Therapieunterbringung und Sicherungsverwahrung konstruieren lässt. Der von Ihnen dabei gewählte Weg eines Omnibusverfahrens ist darüber hinaus verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich - Stichwort Transparenz - mehr als bedenklich. Er wird auch nicht dadurch verfassungsgemäß, weil es Rechtspolitiker der FDP jetzt in der Regierungskoalition für "normale Übung" halten. Dabei waren es gerade diese Rechtspolitiker der FDP, die selbst noch in der letzten Wahlperiode gegen diese Vorgehensweise gestritten und rechtspolitische Prinzipien hoch gehalten hatten. Ein kleiner Beleg, wie Regierungsbeteiligung korrumpierbar machen kann.

Trotzdem brauchte es ja schon wieder zwei Anläufe, um Sie davon abzubringen: das Verfahren um die Regelung der Zwangsbehandlung und jetzt dieses Verfahren mit der Ergänzung des Therapierunterbringungsgesetzes. Wir warten ab und beobachten Sie, ob der Lerneffekt auf Dauer ist!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.