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Grundrechtseingriff in einer Nacht-und-Nebel-Aktion

Rede von Sabine Zimmermann,

Gesetzentwurf über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ist ein heimlicher Angriff auf die Grundrechte

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Wenn der vorliegende Gesetzentwurf in Kraft tritt, benötigen die Techniker der Netzagentur zukünftig eine umfangreiche juristische Zusatzausbildung. Durch § 14 EMVG werden diese Mitarbeiter zu Hilfspolizisten gemacht, die nicht nur Telefongespräche abhören dürfen, sondern auch relevante Daten an die Ermittlungsbehörden weiterleiten sollen. Durch dieses Gesetz werden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Grundrechtseingriffe legalisiert, die nicht zu dulden sind.

Sicherlich: Die Koalitionsfraktionen haben Schranken für die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses eingebaut. Es fragt sich nur, woher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen sollen, was sie dürfen und was nicht. Im Wirtschaftsausschuss wurde uns vom Justizministerium gesagt, diese Frage sei klar geregelt, denn in § 14 Abs. 8 steht, ich zitiere:
Eine Maßnahme nach Absatz 7 ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit und solange tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass das Gespräch den Kernbereich privater Lebensgestaltung betrifft.

Ich kann nur hoffen, dass die Techniker der Bundesnetzagentur in Zukunft mit dem Gesetzbuch und einem Grundgesetzkommentar unterm Arm zur Arbeit gehen. Denn die Regelungen im vorliegenden Entwurf sind alles andere als klar.

Zudem sind die Eingriffsmöglichkeiten zu weitreichend: Wir brauchten zumindest einen durchgehenden Richtervorbehalt - nicht erst bei der Weitergabe erhobener Daten. Auch müsste der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zumindest auf den Fall einer Gefährdung besonders hoher Rechtsgüter - namentlich von Leib, Leben oder Freiheit einer Person - beschränkt bleiben.

Jetzt sagen SPD und Union, man solle sich nicht so aufregen; es gehe in dem Gesetzentwurf gar nicht um Abhörmaßnahmen, sondern lediglich um den störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten, vom Föhn bis zum Radio. Ich frage Sie: Wenn es wirklich nur um die Beseitigung von Störungen geht, weshalb ist denn dann die Weitergabe von Daten an die Polizei im neuen Abs. 9 des Art. 14 vorgesehen, soweit Anhaltspunkte für eine der in § 100 a StPO aufgelisteten Straftaten vorliegen? In diesem Paragrafen geht es um schwerste Verbrechen. Von Funkstörungen durch eine defekte Mikrowelle oder Ähnlichem ist in § 100 a StPO meines Wissens an keiner Stelle die Rede. Uns drängt sich die Erkenntnis auf: Mit dem EMVG sollen Umwege für neue Abhörmaßnahmen geschaffen werden, die im Bedarfsfall dann zur Verfügung stehen. Dabei wird die Linke nicht mitmachen.

Der EMVG-Entwurf ist eine Schlamperei. Im Ausschuss wurde uns vom BMJ und vom Wirtschaftsministerium mitgeteilt, es habe von Anfang an festgestanden, dass hinsichtlich der Grundrechtseingriffe Änderungen im Gesetzentwurf gemacht werden müssten. Der entsprechende Änderungsantrag kam aber erst Monate später. Was ist denn das für eine Arbeitsweise, bei der die Bundesregierung Gesetzentwürfe in Umlauf bringt, von denen sie von Anfang an weiß, dass sie mangelhaft sind?

Und auch ein anderer Fakt zeigt, wie schlampig hier gearbeitet wurde: Amateurfunker aus ganz Deutschland haben zu Recht dagegen protestiert, dass die Definition von elektromagnetischen Störungen als „unerwünschtes Signal“ im ursprünglichen Gesetzentwurf weggelassen und dass damit vom Text der EU-Richtlinie abgewichen wurde. Die Linke hat bereits vor einem Jahr eine Kleine Anfrage gestellt, in der dieses Problem beleuchtet wurde. Die Bundesregierung sah aber keinerlei Änderungsbedarf. Jetzt - fast zwölf Monate später - konnten sich SPD und Union in ihrem Änderungsantrag doch noch dazu durchringen, den Text der Richtlinie originalgetreu zu übernehmen. Warum nicht gleich so?

Die Linke begrüßt es ausdrücklich, dass die Große Koalition wenigstens in diesem Punkt noch auf die Amateurfunkerinnen und -funker gehört hat. Wegen der schwerwiegenden Grundrechtseingriffen lehnen wir das Gesetz aber ab.