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Grundrechteagentur der EU finanziell ausreichend unterstützen

Rede von Michael Leutert,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Am Umfang des jetzt zu behandelnden Tagesordnungspunktes kann man sehen, dass uns allen die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte ein Herzensanliegen ist. Ich bin geneigt, etwas zu dem Antrag „Solidarität mit verfolgten Christen und anderen verfolgten religiösen Minderheiten“ und Ihrer Rede, Frau Steinbach, zu sagen. Dies übernimmt allerdings mein Kollege, weil meine Redezeit leider sehr begrenzt ist. Ich möchte etwas zu den vorliegenden Anträgen zur Grundrechteagentur der EU sagen. Es geht um die Einrichtung einer neuen Institution im Bereich der Menschenrechte, in der immerhin 100 Mitarbeiter tätig werden sollen und die über ein Budget von 30 Millionen Euro verfügen soll. So weit, so gut.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich mich einer gewissen Skepsis nicht erwehren kann. Die FDP hat heute einen Antrag vorgelegt, mit dem sie versucht, diese Grundrechteagentur in letzter Minute zu verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Ihr stärkstes Argument ist, dass diese Grundrechteagentur nicht unabhängig und letztendlich Teil der Exekutive sein wird. Dieses Argument könnte uns dazu verführen, Ihrem Antrag zuzustimmen.

Ihr schwächstes Argument ist allerdings, dass diese Grundrechteagentur zu teuer ist und dass doch alles viel preiswerter und effektiver mit anderen Institutionen zu haben ist. Lassen Sie mich hier feststellen: Für eine Politik, die auf die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte ausgerichtet ist, sind uns auch 30 Millionen Euro nicht zu viel.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme nicht darum herum, hier noch einmal zu sagen, dass das Verhältnis betrachtet werden muss: 30 Millionen Euro sind nicht einmal 10 Prozent der Kosten für den derzeit laufenden Militäreinsatz in Afghanistan. Und dort geht es angeblich ja auch um Menschenrechte. Diese 30 Millionen Euro können für uns also nicht zu viel sein.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Aus dem Antrag der Grünen weht der Geist hervor: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, nun müssen wir sehen, was wir noch verbessern können. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich für die Schaffung dieser Institution einzusetzen. In der Zeit, in der die Grundrechteagentur auf den Weg gebracht wurde, war die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen Teil der Regierungskoalition. Ich frage, warum das damals nicht geschehen ist. Das ist für mich irgendwie typisch grün.

Nichtsdestotrotz denke ich, dass wir uns heute auf Folgendes einigen können - in diesen Punkten sehe ich einen Konsens zwischen allen Fraktionen -: Erstens ist es wichtig - darin stimmen wir mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte überein -, dass die Grundrechteagentur größtmögliche Unabhängigkeit besitzt. Zweitens ist es wichtig, dass sich die Befugnisse der Agentur auf die Kontrolle der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erstrecken.

Wir sollten uns außerdem dafür einsetzen, dass sichergestellt wird, dass die gesammelten Daten der Agentur dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europäischen Gerichtshof zur Verfügung gestellt werden. Darin stimmen wir ebenfalls mit den Grünen überein. Richtig ist letztlich auch - auch dafür sollten wir uns einsetzen -, dass der Europarat eine bessere Finanzausstattung im Bereich der Menschenrechte erhalten muss. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)