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Große Lebensfreude, enorme Lebenskraft

Rede von Ilja Seifert,

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren draußen und hier auf den Tribünen!

Heute vor zwei Wochen trafen sich 299 Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und Bundestagsabgeordnete zum Erfahrungsaustausch. Wer von Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nicht dabei war, verpasste etwas. Diese Begegnung war inhaltlich und emotional ein großer Erfolg.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Darauf können wir stolz sein. Der Bundestag zeigte, wie es aussieht, wenn ein Verfassungsorgan seine Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt. Schade ist allerdings - so viel Selbstkritik muss sein -, dass die Anzahl der Gäste die der Gastgeber um ein Vielfaches überstieg. Anhand sehr praktischer Beispiele aus dem Alltag schilderten die Gäste, was ihr Leben so ausmacht. Der wichtigste Eindruck war: große Lebensfreude, enorme Lebenskraft. Da wurde nicht gejammert, da wurde nicht gebarmt. Aber wir erfuhren von alltäglicher Mühsal: bauliche und kommunikative Barrieren, schikanös kleinmütige Verwaltungs- bzw. Verhinderungs- und Verweigerungspraktiken, haarsträubende Gesetzesauslegung, offene oder versteckte, in jedem Fall aber kränkende und herabwürdigende Missachtung, fehlende Assistenz, sei es bei der Pflege, sei es bei der Arbeit, sei es in der Freizeit, sei es Gebärdenkommunikation, und vieles andere mehr.

Diese Praxisschilderungen waren mit klaren Ansagen verbunden, mit klugen Forderungen und wohldurchdachten Vorschlägen. Zu den inhaltlichen Kernbotschaften gehörten unter anderem folgende Forderungen: Verbot jedweder Diskriminierung, Schaffung umfassender Barrierefreiheit sowie voller und gleichberechtigter Teilhabe.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine der Forderungen, die in vielen Arbeitsgruppen und unter unterschiedlichsten Blickwinkeln immer wieder erhoben wurde, war: Assistenzleistungen in allen Lebenslagen und in jedem Alter, und zwar als Nachteilsausgleich, also unabhängig von Einkommen und Vermögen; Frau Schmidt wies ja auch schon darauf hin.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das, meine Damen und Herren, sind wahrlich keine neuen Erkenntnisse; sie wurden dieses Mal nur so kompakt, so authentisch und so schnörkellos vorgetragen, dass man sich ihrer Überzeugungskraft weder intellektuell noch emotional entziehen konnte. Ich will Ihnen anhand einiger Beispiele aufzeigen, was konkret gemeint ist.
Aber eine erste Schlussfolgerung darf ich schon einmal nennen: Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Allerdings ist die Erkenntnis offenbar noch sehr ungleich verteilt.

Die Begegnung im Paul-Löbe-Haus zeigte, dass die Menschenrechtsdimension der UN-Behindertenrechtskonvention bei vielen der Entscheiderinnen und Entscheider offenbar längst noch nicht angekommen ist. Vielmehr denkt man diesseits der Barriere offenbar noch in Kategorien medizinischer Defizite, bestenfalls im Geiste der Wohltätigkeit. Es geht aber um Rechte, die den Menschen mit und ohne Behinderungen zustehen. Es geht weder um Gnade noch um Großherzigkeit; es geht um Ansprüche.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Behindertenrechtskonvention wurde vor sechs Jahren von der UNO-Vollversammlung angenommen. An ihrer Ausarbeitung - das war für die Diplomaten in New York sehr ungewohnt - beteiligten sich Betroffene aus aller Welt. Sie gaben der Losung „Nichts über uns ohne uns!“ praktische Gestalt. Was also brachte uns dieses Dokument?
In Deutschland brauchten wir immerhin zwei Jahre, um die Konvention zu innerstaatlichem Recht zu machen. Vonseiten der Betroffenen stand von vornherein die teilweise fehlerhafte und irreführende Übersetzung in der Kritik. Aber die Regierung erwies sich als hartleibig: keine Änderung.

Dem Ratifikationsgesetzentwurf beigefügt war eine Denkschrift. Ihr Inhalt lässt sich in zwei kurzen Sätzen zusammenfassen: Alles ist gut. Nichts müssen wir ändern. - Zwar kritisierten in der Bundestagsdebatte viele Rednerinnen und Redner diese Denkschrift, dennoch wird sie heute noch gelegentlich als Argument für Nichts-tun-Wollen aus der Mottenkiste geholt und gilt dann als Wille des Gesetzgebers. Das war er wirklich nicht.
Nach der Bundestagswahl 2009 färbte sich die Regierung von schwarz-rosa in schwarz-gelblich um. Sie erkannte immerhin, dass ein Umsetzungsplan nötig sei. Um diesen zu erstellen, ließ sie sich gut anderthalb Jahre Zeit. Derweil veranstaltete die Regierung mit großem Brimborium und viel Geld etliche Einbeziehungsfestivals, bei denen Menschen mit Behinderungen ihre Erwartungen an diesen Plan benennen sollten. Dort, im federführenden Ministerium, müsste die Erkenntnis also längst vorhanden sein. Aber es gelang dem Ministerium, diese standhaft zu ignorieren. Der Nationale Aktionsplan atmet den Geist muffiger Verzögerungstaktik.
(Maria Michalk (CDU/CSU): Das ist wirklich unredlich! Die Betroffenen werden immer einbezogen!)

Es konnte immerhin nicht verhindert werden, dass sich das Wissen um die große Bedeutung der Konvention verbreitet. Wir kommen also mit der Bewusstseinsbildung ein bisschen voran, nunmehr sogar bis in den Bundestag. Das ist erfreulich.
Bedauerlicherweise lässt sich Bewusstsein jedoch nicht völlig ohne Inhalt bilden. Also drang auch der Slogan „Nicht über uns ohne uns!“ etwas weiter vor. Das heißt, Menschen mit Behinderungen und ihre Selbsthilfeorganisationen sind an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
(Beifall bei der LINKEN)

Noch etwas lässt sich immer schwerer verheimlichen: Ein Screening aller Gesetze auf Kompatibilität mit der Behindertenrechtskonvention muss her. Auf Grundlage dieser muss dann geändert und modernisiert werden. Ich nenne hier einmal zwei aktuelle Beispiele. Da ist erstens das Wahlrecht. § 13 entzieht momentan Menschen, die in allen Lebenslagen betreut werden, pauschal das Wahlrecht - als wenn sie keine politische Meinung haben könnten! Als wenn sie ihren Wählerwillen nicht eindeutig ausdrücken könnten! Diese diskriminierende Regelung gehört abgeschafft. Es geht hier um ein menschenrechtlich gestütztes Bürgerrecht. Das darf niemandem pauschal vorenthalten werden.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da ist zweitens die zwangsweise medizinische Behandlung. Sie ist menschenrechtswidrig. Niemandem darf man Medikamente aufzwingen. Auch eine Betreuerin oder ein Betreuer hat nicht das Recht, den erkennbaren Willen zu ignorieren. Allerdings muss ich befürchten, dass gegenwärtig in manchen Bundesländern eher daran gearbeitet wird, diese vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzten Zwangsregelungen juristisch zu legitimieren, anstatt sie dem modernen Menschenbild anzupassen. Das ist sehr bedenklich.

Oder nehmen wir das Beispiel Bildung. Die amtliche Übersetzung kennt den Begriff „Inklusion“ überhaupt nicht, Frau Molitor, dennoch - immerhin! - spricht heute jeder und jede davon, allerdings durchaus mit sehr unterschiedlichem Verständnis dessen, was gemeint sein könnte. Ich verweise diesbezüglich einmal auf Italien. Dort gibt es keine Sonderschulen. Keine! Also gibt es auch keine Sonderschülerinnen und Sonderschüler vom Kindergarten bis zum Abitur und, wenn gewünscht, bis zum Studium. Lassen Sie uns einfach mal in Südtirol nachschauen. Dort spricht man auch Deutsch. Vielleicht verstehen wir es dann sogar einmal.

Der Arbeitsmarkt zeigt keine wirklichen Verbesserungen. Noch immer ist die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen doppelt so hoch wie unter Nichtbehinderten. Von Gleichheit also keine Spur. Dafür blühen jede Menge Aussonderungswerkstätten. Dass sich dort etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohler fühlen, als wenn sie völlig untätig umhersäßen, ändert nichts daran, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Oder Schauen wir auf die Mobilität. In der Tat sehen wir vielerorts barrierefreie Busse und Bahnen. Hier wirken sich Entscheidungen aus, die vor 20 oder 30 Jahren von Leuten, die seinerzeit Spinner genannt wurden, von klugen und tapferen Visionärinnen und Visionären, erkämpft wurden. Im Flugverkehr sieht es schon weniger erfreulich aus, jedenfalls, wenn eine Rollstuhlfahrerin einmal auf die Toilette muss. Auch gibt es auf unseren Flüssen nur wenige barrierefreie Schiffe.

Eine besondere Ambivalenz zeigt die Zulassung von Linienfernbussen. Hier wird mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention etwas Neues eingeführt. Aber Barrierefreiheit soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin keine bindende Vorschrift sein. Wieso? Mit welchem Recht ignoriert die Bundesregierung die eigenen Gesetze? Nunmehr fand sich, da der Rechtfertigungsdruck zu groß wurde, ein halbherziger Kompromiss, der aber immer noch besagt: Vorläufig bleibst du draußen.
Nehmen wir das Thema Wohnen: Es sind praktisch kaum barrierefreie Wohnungen zu finden. Die freie Wahl des Wohnorts wird so zur Farce. Es gibt weder ein nennenswertes Programm zur Förderung des Neubaus bezahlbarer barrierefreier Wohnungen noch eines zum Umbau vorhandener Wohnungen. Der Bedarf ist groß, aber Aktivitäten der Regierung sind nicht erkennbar.

Wie sieht es überhaupt mit dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile aus? Die Konvention spricht von angemessenen Vorkehrungen, die zu treffen seien, um volle Teilhabe zu ermöglichen. Es besteht Anspruch auf Persönliches Budget, das sogar trägerübergreifend sein soll. Wenn aber der Sozialhilfeträger gebraucht wird - und das ist bei hohem Assistenzbedarf immer der Fall -, wird zuerst nach Bedürftigkeit gefragt. Du musst arm sein, wenn du etwas willst. Das ist kein Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, das ist die Verhinderung von Teilhabe. Wir brauchen ein einkommens- und vermögensunabhängiges Leistungsgesetz.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Linke im Bundestag einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung stellte, soll hier nicht nur am Rande erwähnt sein. Gleiches gilt für den Kostenvorbehalt in § 13 SGB XII. Aber die Regierung war auch kreativ, beispielsweise indem sie die Regelbedarfsstufe 3 erfand. Diese sorgt dafür, dass erwachsene Menschen mit Behinderungen, die noch bei ihren Eltern wohnen müssen, 20 Prozent weniger Geld haben. Das ist enorm.
Nun rang sich die Koalition zu einem Gesetzentwurf durch, der zukünftig die Mitnahme von Assistentinnen und Assistenten zu medizinischen Vor- und Nachsorgemaßnahmen ermöglichen wird. Toll! Allerdings hat sie einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Linken, der fast zwei Jahre lang im Parlament schmorte, gerade erst abgelehnt.

Im Pflegebereich ist es nicht besser. Seit Jahren weiß man, dass es nicht mehr um satt, sauber und still geht, sondern um Teilhabeermöglichung. Alle Aktivitäten, die in diese Richtung gehen, werden aber verhindert. Es gibt kein bisschen Fortschritt, geschweige denn eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung.
Es gäbe noch viele Punkte zu nennen, bei denen sich nichts oder nichts zum Guten änderte. Ich nenne nur wahl- und wertungslos einige Stichworte: Kindergeldabzweigung, Rundfunkgebühren, Wertmarke für Freifahrtberechtigung im ÖPNV, institutionelle Förderung der Selbsthilfe, Medaillenprämien bei Paralympics und Opfer von Contergan.
Heute nun stimmen wir unter anderem über einen Antrag ab, mit dem die Koalitionsfraktionen ihrer eigenen Regierung sagen, dass sie auch in der Entwicklungszusammenarbeit die UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten habe. Das ist peinlich, aber wir stimmen zu, wenn auch mit einem Schmunzeln.

Ich komme zum letzten Satz. Vor allem sollten wir zu einem Menschenbild finden, das die und den anderen nicht nur irgendwie toleriert, sondern das Anderssein will, sich darüber freut. Es sind die Unterschiede, die uns einander interessant machen. Sie sind es auch, die uns zu gegenseitig ergänzendem, solidarischem Handeln bringen können.
Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)