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Gleiche Chancen für alle Schuldner bei der Streichung ihrer restlichen Schulden

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

der vorgelegte Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zeigt eines sehr deutlich: Dieser Bundesregierung fehlt das soziale Bewusstsein.

Entsprechend Ihrem Koalitionsvertrag und der Begründung Ihres Gesetzentwurfs hatten Sie ursprünglich nur gescheiterte Selbständige zu einer Befreiung von ihren Schulden verhelfen wollen. Nachdem Sie gemerkt hatten, dass Sie eine Beschränkung nur auf diesen Personenkreis aus Gründen der Gleichbehandlung rechtlich niemals hätten halten konnten, haben Sie den Kreis formell erweitert. Und so liest sich auch Ihr Entwurf.

Vorschläge an Schuldner, die bereits voll erwerbstätig sind, durch Aufnahme von Zusatzjobs zu einer Erhöhung ihres Einkommens zu bewegen geht genauso an der Lebenswirklichkeit vorbei wie die Aufforderung, die Verwandten anzupumpen. Denn dadurch verringern sich keine Schulden, nur die Gläubiger werden ausgetauscht.

Auch die genannten Quoten sind unrealistisch: Wenn mindestens 25 Prozent der Schulden bezahlt sind, kann nach 3 Jahren die Befreiung von den restlichen Schulden erfolgen. Zwar gibt es keine belastbaren Daten über die tatsächlich erzielten Befriedigungsquoten, doch häufig wird ein Wert von unter 10 Prozent genannt, wie die Regierung selbst schreibt. Wenn also nach 6 Jahren im Durchschnitt nur 10 Prozent aller Forderungen zurückgezahlt werden konnten, ist es nicht nachvollziehbar, wie die Bundesregierung dazu kommt, dass jemand zukünftig innerhalb von nur 3 Jahren mindestens 25 Prozent zahlen können soll, um von seinen restlichen Schulden befreit zu werden.

Darüber hinaus sehen wir bei dem außergerichtlichen Einigungsversuch noch erheblichen Nacharbeitungsbedarf. Er wird durch die Streichung des noch im Referentenentwurfs vorgesehenen gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren erheblich geschwächt. Denn dann könnte beispielsweise bereits eine Minderheit der Gläubiger eine außergerichtliche Einigung verhindern.

Große Bedenken haben wir ferner bei der beabsichtigten erheblichen Ausdehnung der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen (§ 302 Nr. 1 InsO). Damit würde für viele Schuldner de facto die Möglichkeit der Restschuldbefreiung aufgehoben. Beispielsweise ergehen häufig Unterhaltstitel, obwohl das betroffene Elternteil finanziell nicht leistungsfähig ist. Doch das wurde nicht geprüft. Der Titel ist aber in der Welt. Nach Jahren kann ein Schuldner aber kaum mehr belegen, dass er trotz des Unterhaltstitels finanziell leistungsunfähig gewesen war. In diesen Fällen würden sich während der Wohlverhaltensphase mangels leistbarer Unterhaltszahlungen weiter erhebliche Schulden aufbauen, sodass für den Betroffenen eine Befreiung von all seinen Schulden nicht in Sicht käme.

Ähnlich wäre es bei der beabsichtigten Bevorzugung der Steuerforderungen. Damit wird wieder das Fiskusprivileg eingeführt, also der Vorrang staatlicher Ansprüche gegenüber privaten, das aus guten Gründen vor einigen Jahren gestrichen wurde. Steuerschuldnern bliebe in der Praxis kaum noch Vermögen, um die Forderungen bei ihren nicht-staatlichen Gläubigern zu befriedigen.

Der Bundesregierung fehlt der Blick zu den weniger Begüterten in diesem Land. Ihr geht es nur um gescheiterte Selbständige, die - so haben Sie es in der Gesetzesbegründung ja auch geschrieben - der Koalitionsvertrag bei der Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens besonders im Blick hat. Diese Personengruppe ist häufig in der Lage, durch eine neue, oft gut bezahlte Tätigkeit in relativ kurzer Frist einen Teil ihrer Schulden zurückzuzahlen. Für sie lohnt es sich, 25 Prozent der Forderungen zu zahlen, um die restlichen 75 Prozent nach 3 Jahren loszuwerden. Hier lädt die Quote zum Missbrauch ein. Davon werden besonders die Kleingläubiger wie Handwerker, Einzelhändler oder kleine Dienstleister betroffen sein, deren Forderungen nicht extra besichert sind. Damit Sie mich nicht missverstehen: Auch gescheiterte Selbständige verdienen unseren Schutz, aber eben nicht nur sie.

Bei der Restschuldbefreiung geht es um den Ausgleich der widerstreitenden Interessen: denen der Gläubiger an einer Rückzahlung möglichst vieler Forderungen und denen des Schuldners an einer möglichst schnellen Befreiung von seinen Schulden. In der Tat ist die allgemein als lang empfundene Wohlverhaltensperiode von derzeit 6 Jahren bis zur Befreiung von den restlichen Schulden zu reformieren. Doch das Ergebnis sollte für alle Schuldnerinnen und Schuldner erreichbar sein, nicht nur für die Klientel der FDP.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!