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Gesundheit geht vor Wirtschaftlichkeit

Rede von Herbert Behrens,

Es ist gerade vier Wochen her, dass 10.000 Bürgerinnenund Bürger in Berlin auf die Straße gingen. Sie protestierten gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Berlin-Brandenburg gegen die Flugroutenplanung. Sie fordern: Gesundheit geht vor Wirtschaftlichkeit!

Wir haben es in der Hand, die Interessen der Betroffenen aufzunehmen und zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu haben wir heute die Gelegenheit bei der Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Wir haben es in der Hand, Bürgerinnen und Bürger an Flughäfen davor zu schützen, dass sie unter einem Lärmteppich schlafen müssen.

Die Regierungsfraktionen legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates umgesetzt wird. DIE LINKE geht mit ihrem Gesetzentwurf an einem entscheiden Punkt weiter. Wir wollen erreichen, dass Menschen unter den Flugrouten und an den Flughäfen künftig besser geschützt werden. Wir verlangen, dass bei der Abwicklung des Luftverkehrs der nächtliche Lärmschutz Vorrang hat vor wirtschaftlichen Belangen.

Unser Vorschlag für die Gesetzesänderung greift die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz vom April diesen Jahres auf. Mit dieser Initiative sollte eine große Schwachstelle im geltenden Luftverkehrsgesetz ausgebessert werden. Im Gesetz heißt es: „Die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherung zuständige Stelle haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Fluglärm hinzuwirken .“

Hinwirken! Die Anwohnerinnen und Anwohner an den Flughäfen in Frankfurt, München und Berlin wissen nur zu gut, was das heißt . Die wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber werden regelmäßig höher bewertet, höher als die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen verlangt eine Freigabe der Nacht für den Flugbetrieb. Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP nimmt das als willfährig auf und schreibt: Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere internationale wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen.“

Eine Horrorvorstellung für alle, die in der Nähe von Flughäfen leben.
Mit unserem Gesetzentwurf machen wir uns auf den Weg für einen umfassenderen Schutz der Interessen der Menschen vor dem gnadenlosen Diktat ökonomischer Interessen. Gesundheit geht vor Profit, das ist unsere Maxime.

Grundsätzlich halten wir es für geboten, über das Luftverkehrsgesetz eine Regelung für ein konsequentes Nachtflugverbot in dicht besiedelten Gebieten zu erwirken. Damit wäre ein für allemal klar, dass ein Großflughafen – wie in Schönefeld – in dicht besiedelten Gebieten nicht oder nur mit einem Flugverbot zwischen 22 bis 6 Uhr gebaut werden darf. Für alle würden die gleichen Bedingungen gelten.

Mit einer solchen Klarstellung wären teure Gerichtsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger überflüssig und auch die Flughafenbetreiber hätten Rechtssicherheit. Ein Streit wie jetzt der um das Nachtflugverbot auf dem Frankfurter Flughafen wäre unnötig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen es, wenn in den Entgeltordnungen von Verkehrsflughäfen unterschiedliche Gebühren für leisere und lautere Flugzeuge gelten können und – das ist ein ganz wesentlicher Punkt – die Gebühren je nach Schadstoffemissionen gestaffelt werden sollen. Damit geht die Bundesregierung ein Stück über die Richtlinie hinaus. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Lassen Sie uns die weiteren Beratungen zum Luftverkehrsgesetz dafür nutzen, die notwendigen Schritte zum Schutz von Betroffenen zu machen. Ein neues Gesetz sollte aber nicht nur den Anforderungen Europäischer Richtlinien entsprechen, sondern in erster Linie dem Schutz der Menschen dienen.