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Gesetzliche Mindestnutzungszeiten und eine Ressourcenabgabe wären besser

Rede von Ralph Lenkert,

Rede zu Protokoll am 28.06.2013 zu Top 36, zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Geplanten Verschleiß stoppen und die Langlebigkeit von Produkten sichern“ < Drucksache 17/13917 >

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wer hat sich noch nicht darüber geärgert, wenn ein Küchengerät oder ein Handy nach wenigen Jahren seinen Dienst quittiert, obwohl man guten Glaubens ein teures Gerät gekauft hatte. Ganz ärgerlich wird es aber, wenn Verschleißteile wie Akkus oder Autolampen nur teuer vom Fachmann ausgewechselt werden können oder ein Drucker nach Ablauf seiner vom Hersteller vorprogrammierten Dienstpflicht einfach abschaltet.

Dies Schicksal verbindet uns Verbraucherinnen und Verbraucher und wir von der Linken unterstützen daher die guten Absichten und den Antrag der Grünen. Es ist richtig, dass die Langlebigkeit von technischen Produkte gesteigert werden muss und die Reparaturfähigkeit häufig zu wünschen übrig lässt. Der ständige Ressourcenverbrauch ist nicht nachhaltig und von einem guten Recycling sind wir noch weit entfernt. Und eine tatsächliche Wiederverwendung von Bauteilen gehört momentan ins Reich der Utopien. Dazu ist die Beschleunigung in der technischen Weiterentwicklung elektronischer Geräte aktuell zu hoch.

Uns Linken gefällt am Antrag, dass er noch weitere Probleme wie Recycling bzw. Kreislaufwirtschaft und auch den illegalen Elektroschrottexport anspricht. Deswegen können wir ihm zustimmen. Schwachpunkte sehen wir aber in der Wirksamkeit, wenn beispielsweise nur ein Handy-Pfand genannt wird, um die Sammelquote zu erhöhen. Und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Effizienzstandards allein reicht nicht aus. Wer soll die vorgeschlagenen Datenbanken pflegen, Daten sammeln und auswerten? Die Vorschläge der Grünen sind leider an wichtigen Stellen wenig konkret und Gesetze ohne fühlbare Lenkungsmaßnahmen entwickeln keine Durchsetzungskraft.

Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag 17/7509 eine allgemeine Pfandpflicht auf Elektrogeräte und eine Abgabe auf den primären Ressourcenverbrauch - für jedes in den Verkehr gebrachte Produkt. Damit würde eine Lenkungswirkung greifen, die man nach einer Evaluation sukzessiv steigern könnte. Wenn die Wiederverwendung von Stoffen Geld einspart, werden Hersteller aus Wettbewerbsgründen Sekundärrohstoffe nutzen und die Geräte recyclingfähiger konstruieren. Auf Dauer müssen Geräte mit hohem Primärrohstoffverbrauch spürbar teurer werden als Geräte aus Recyclingmaterial.

Ein weiterer Effekt der Abgabe wäre die deutliche Verringerung von Elektroschrottexporten, da diese wegen einiger Cents Einsparung pro Produkt erfolgen.

Die sehr allgemeine Forderung, dass Gesetze in Hinsicht auf geplante Obsoleszenz anzupassen sind, reicht nicht aus. Nachgewiesene Obsoleszenz muss gesetzlich verboten werden, sonst wird sich nichts ändern.

Eine Gewährleistung über einen bestimmten Zeitraum schließt nur sehr bedingt die zeitliche Nutzbarkeit über diesen Zeitraum ein. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Mängelfreiheit einer Sache beim Kauf und Ansprüche auf eine zeitliche Nutzbarkeit ergeben sich rechtlich nur aus gerichtlichen Einzelfallentscheidungen. Die Nutzbarkeit beträgt bei Kleidung und Schuhen - bei diesen Produkten kann man den Unterschied zwischen Gewährleistung und zeitlicher Nutzbarkeit deutlich erkennen - je nach Qualität bzw. Kaufpreis zum Teil nur wenige Monate. Das bedeutet, die Verlängerung von Gewährleistungszeiten und eine durchgehende Beweislast des Herstellers bringt keine längere Haltbarkeit von Produkten. In unserem Antrag 17/13096 zu Mindestnutzungszeiten hatten wir dies ausführlich begründet. Eine verlängerte Gewährleistung im Antrag der Grünen ist pure Symbolik.

Da ist der Antrag meiner Fraktion DIE LINKE zu längeren gesetzlichen Mindestnutzungszeiten deutlich weitgehender und brächte bei Umsetzung rechtssicher einklagbare Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz. Dies wäre ein echter Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher – liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den anderen Fraktionen, Sie dürfen bei uns abschreiben – zum Nutzen unserer Bevölkerung und der Umwelt.