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Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Rede von Jutta Krellmann,

Das Gesetz ist überwiegend eine Umsetzung von EU-Verordnungen in deutsches Recht. Deshalb sind die Spielräume gestalterisch tätig zu werden durchaus begrenzt. Aber: Besser geht immer!
Wichtig ist das Gesetz, da wir in weiten Teilen unseres Privat- und Arbeitslebens mit Geräten und Produkten zu tun haben. Wer will nicht, das die sicher sind! Viel zu oft sind schädliche Produkte und veraltete Maschinen in Umlauf und Gebrauch. Hier muss konsequent zum Schutze der Menschen gehandelt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetz lässt die Bundesregierung ohne Not große Lücken im Arbeits- und Verbraucherschutz.
DIE LINKE hat deutlichen Verbesserungsbedarf:
Erstens wurde im Gesetzentwurf beim Verbraucherschutz geschludert:
Mehr als 2.200 gefährliche Produkte sind im vergangenen Jahr dem Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) gemeldet worden – eine Steigerung um 13 % gegenüber dem Vorjahr 2009.
Nach Kleidung belegte Kinderspielzeug den 2. Platz der am meisten gefährlichen Produktgruppen. 25 % der Warnungen betreffen Kinderspielzeug. Stiftung Warentest deckte in seinen letzten Berichten auf, dass die meisten Produkte für Kinder z.B. Fahrradanhänger oder Kinderspielzeug) extrem schadstoffbelastet sind, das betrifft auch teure deutsche Markenprodukte.
Am Schlimmsten ist deshalb: Der Gesetzentwurf enthält keine Aussage zu den Grenzwerten bei sogenannten PAK-Stoffen und sonstigen krebserzeugenden Stoffen in Kinderspielzeug
DIE LINKE kritisiert desweiteren:
Die CE-Kennzeichnung bleibt weiterhin eine große Verbrauchertäuschung: Sie wird von den Herstellern der Produkte vergeben, als Nachweis dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen bei diesem Produkt eingehalten wurden. Sie erfolgt ohne Prüfung durch eine unabhängige Einrichtung wie z.B. den TÜV.
Eine Prüfung erfolgt nur per Stichprobe und größtenteils durch die unterbesetzten Marktüberwachungsbehörden oder wenn bereits etwas passiert ist.

DIE LINKE fordert:
- Verbraucher brauchen eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie gefährliche Produkte melden können. Je nach Herstellungsort und Produktgruppe sind unterschiedliche Behörden zuständig. Das ist nicht hinnehmbar!
- Kinderspielzeug darf nicht ungeprüft auf den Markt kommen.
- Die Schadstoffgrenzwerte für Kinderspielzeug und sonstigen kindernahen Produkten müssen nach dem Prinzip „so gering wie möglich“ festgelegt werden

Zweitens droht im Arbeitsschutz sogar eine Verschlechterung:
Im neuen Gesetz entfällt für ein Unternehmen die Prüfung, ob ein gebraucht gekauftes technisches Gerät bereits einmal im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Es müssen stattdessen nur noch allgemeine Anforderungen erfüllt sein: Die Betriebssicherheitsverordnung ist nun allein entscheidend.
Die Betriebssicherheitsverordnung, die die Bedingungen der Betriebssicherheit von Geräten letztlich festschreibt, ist aber ebenfalls in der Überarbeitung. Es ist ein Skandal, dass hier ein Gesetz zur Diskussion steht, dessen letztendliche Haltelinie für den Arbeitsschutz in einer Verordnung liegt die noch überarbeitet wird.
Dass veraltete Geräte, nicht durch Geräte mit einer höheren Standard ersetzt werden müssen, wenn diese auf dem Markt kommen, wird im Gesetz ausdrücklich nicht als Gefährdung der Sicherheit bezeichnet. Hier muss nachgebessert werden!

DIE LINKE fordert:
Bei jedem alten Gerät muss gekennzeichnet sein, wo und in welchem Maße sie nicht mehr nicht mehr den neusten Standards entspricht. Nur so kann sichergestellt sein, dass Achtsamkeit und Gefahrenbewusstsein zumindest geschärft werden.
Desweiteren fordern wir, dass festgestellte Mängel an Geräten und Produkten konsequent öffentlich gemacht werden. Es kann nicht sein, dass der Schutz des Unternehmens vor negativer Presse wichtiger sein soll, als der Arbeits- und Verbraucherschutz. Ein Gesetz, das die Einwilligung des Betroffenen Unternehmens vorsieht ist ein zahnloser Tiger!
Drittens ist die Frage der Kontrolle ungeklärt:
Die Bundesregierung erlässt ein Gesetz, welches die Länder in ihren Kontrollbehörden umsetzen müssen. Diese sind finanziell und personell schlecht ausgestattet und ihnen werden hier keine zusätzlichen Mittel in Aussicht gestellt. Nach Willen der Bundesregierung werden die Prüfungen werden also weiterhin von unterbesetzten Marktüberwachungsbehörden und nur per Stichprobe erfolgen. Das ist zu wenig!
DIE LINKE fordert,
- Die CE-Kennzeichnung muss Vertrauen geben, deshalb darf es nur mit Prüfung vergeben werden
- Die verpflichtende Kontrolle bedarf der Kostenübernahme durch die Unternehmen.

Auch hier steht DIE LINKE konsequent für den Grundsatz: Menschen vor Profite! Dieses Gesetz entspricht diesem strengen Kriterium jedenfalls nur in Ansätzen!
Ich danke ihnen.