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Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen

Rede von Martina Bunge,

Rede zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Irmingard

Schewe-Gerigk, Peter Hettlich, Dr. Thea Dückert,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN

Versorgung für Geschiedene aus den neuen

Bundesländern verbessern

- Drucksache 16/11684 -

 

Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung - zu Protokoll gegeben

Endlich, so möchte ich den Einbringerinnen und Einbringern dieses Antrags zurufen, wagt sich mal jemand offiziell aus der „Deckung“. Seit Jahren macht meine Fraktion mit eigenen Anträgen auf die vielen Unzulänglichkeiten aufmerksam, die bei der Überleitung der Alterssicherungsansprüche aus DDR-Zeiten ins bundesdeutsche Recht mit dem RÜG/AAÜG 1991 entstanden. Zumeist erfuhren unsere Initiativen keine bzw. nur ablehnende Reaktionen bei den anderen Fraktionen. Nun packt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag mit einem Detailproblem zu unseren Vorschlägen dazu. Ich werte das auch als Erfolg der Betroffenen, die unermüdlich auf Politikerinnen und Politiker zugehen, um eine gesetzliche Lösung ihres Problems einzufordern. Aber leider, liebe Einbringerinnen und Einbringer, „springen“ Sie sehr kurz mit Ihrem Vorschlag. Wie die Überschrift verspricht, wollen Sie die Alterssicherung von in der DDR Geschiedenen „verbessern“ - eine Lösung der Problematik insgesamt ist das aber nicht. Sie wollen nur diejenigen Geschiedenen berücksichtigen, die wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. Sicher ist das eine Problemgruppe, aber das Leben ist und war auch in der DDR vielfältiger. Und dieses vielfältige Leben war auch rentenrechtlich abgedeckt. So haben viele Frauen, insbesondere die inzwischen Hochbetagten, erst die Kinder großgezogen, zwischendurch gearbeitet, dann irgendwann die eigenen Eltern gepflegt, dann vielleicht noch die Schwiegereltern. Viele haben das getan, um dem Mann für die Karriere „den Rücken“ frei zu halten. Wenn dann eine Scheidung kam, war das bitter, aber für das Alter waren diese Frauen - nach DDR-Maßstäben -abgesichert; denn in der DDR wurde eine Rente vorrangig nach Versicherungsjahren ermittelt. Diese konnten auch mit einer geringen freiwilligen Beitragszahlung erreicht werden. Die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens spielte für die Rentenermittlung eine untergeordnete Rolle.

Wenn im Gegenzug dazu nach Bundesrecht das beitragspflichtige Einkommen die entscheidende Rolle für die Alterssicherung spielt, muss über fiktive Einkommensanrechnung nachgedacht werden. Da bietet sich bei den Geschiedenen ein fiktiver steuerfinanzierter Versorgungsausgleich an - so auch einer unserer Vorschläge.

Aber wir sollten diese Möglichkeit für alle Geschiedenen schaffen, die sich durch die jetzige Überleitungsregelung beschwert fühlen - so unser Appell. Denn es ist so, dass die jetzt gewählte Regelung, nämlich gar nichts zu tun, für viele Frauen finanzielle Härten bringt, was sozialpolitisch nicht haltbar ist. Und aus rechtspolitischer Sicht wird hier höchst bedenklich mit dem Vertrauensschutz umgegangen. Deshalb wäre ich froh, wenn nun auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen aktiv würden, damit wir endlich - 20 Jahre nach der Herstellung der staatlichen deutschen Einheit - ein Stückchen mehr für die soziale Einheit tun können.

Um das zu erreichen, müsste nicht nur die Problematik der Geschiedenen angepackt werden, sondern die Gesamtheit der Überführungslücken, das vielfältige Versorgungsunrecht und der Missbrauch des Rentenrechts als politisches Strafrecht. Vorschläge dazu liegen mit den 17 Anträgen der Linksfraktion vor, die im parlamentarischen Verfahren sind.

Lassen Sie uns ohne ideologische Scheuklappen gemeinsam nach Lösungen suchen und diese auch finden!