Zum Hauptinhalt springen

Geldwäschegesetz verbesserungsbedürftig

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kol-leginnen und Kollegen! Unter Geldwäsche ver-steht man die Einschleusung illegal erwirtschaf-teten Geldes in den legalen Wirtschaftskreis-lauf, erwirtschaftet zum Beispiel durch Drogen-, Waffen- oder Frauenhandel.
Wie sieht es in Deutschland aus? Ich zitiere aus dem Handelsblatt vom 8. November dieses Jahres:
Was die Schweiz und Liechtenstein für Steuerhinterzieher sind, ist Deutschland für Geldwäscher: ein Paradies.
(Michaela Noll [CDU/CSU]: Und das um halb elf! Gutenachtgeschichten!)
Das muss sich ändern, schon allein deshalb, weil die Dimension immens ist. Geldwäscheex-perten gehen davon aus, dass allein in Deutschland zwischen 40 und 60 Milliarden Eu-ro aus kriminellen Handlungen gewaschen werden. Dass die Geldwäsche bekämpft wer-den muss, steht also außer Frage.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn wir uns bei der Abstimmung über die-sen Gesetzentwurf enthalten, dann, weil wir ihn für verbesserungsbedürftig halten. Erster Punkt. Nach dem Gesetzentwurf sind die Spielgeräte-betreiber von den Melde-pflichten ausgenom-men, obwohl uns die Fachleute sagen, dass dort Tag für Tag in großem Stil Geld gewa-schen wird.
Zweiter und wichtigerer Punkt. Unternehmen, die mit Gütern handeln, können von Behörden verpflichtet werden, einen Geldwäschebeauf-tragten zu bestellen; das ist hier schon gesagt worden. Dieser Beauftragte hat die Pflicht, den Behörden zu melden, wenn er den Verdacht hat, dass es im Umfeld seines Betriebes zu Geldwäsche kommt. Das ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist jedoch, dass die Koalition im Gesetz dem Beauftragen keinen Sonderkündi-gungsschutz gewährt. Mit Sicherheit wird es passieren, dass der Geldwäschebeauftragte in Loyalitätskonflikte gegenüber dem Arbeitgeber kommt. Da hat er im Betrieb den Verdacht, dass einer der Kunden sein Geld illegal erwirt-schaftet hat und es nun durch Einkauf von Wa-ren und Dienstleistungen des Betriebes wa-schen will. Aber der Geschäftsführer sagt ihm, dass er nichts melden soll, weil er sonst diesen wichtigen und zahlungskräftigen Kunden verliert. Wenn sich der Beauftragte dann so verhält, wie wir es von ihm erwarten, und den Verdacht meldet, dann muss er um seinen Arbeitsplatz fürchten. Das ist absolut unakzeptabel.
(Beifall bei der LINKEN)
Es geht beim Kündigungsschutz für den Geldwäschebeauftragten gar nicht mal so sehr um Arbeitnehmerfreundlichkeit. Dass ich dies-bezüglich von der Koalition keine Unterstützung erwarten kann, ist mir klar. Aber da ich unter-stelle, dass es uns allen darum geht, ein effek-tives Instrument zur Geldwäschebekämpfung zu haben, geht es doch darum, diesen Beauf-tragten mit einer Konfliktfähigkeit auszustatten, damit er das leisten kann, was wir alle von ihm erwarten. Der Abfallbeauftragte, der Emissions-schutzbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte, alle haben einen Sonderkündigungsschutz, weil der Gesetzgeber wusste, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung in Interessenkonflikte kom-men können, die nicht zulasten der gesetzlichen Aufgabenerfüllung gelöst werden sollen. Warum wollen Sie den Beauftragten für Geldwäsche schlechterstellen? Dafür gibt es doch überhaupt keinen Grund. Auch Empfehlung 16 der FATF besagt, dass der Beauftragte vor negativen Folgen seiner Tätigkeit zu schützen ist. Daher sagen wir: Ein Sonderkündigungsschutz für Geldwäschebeauftrage ist unerlässlich.
(Beifall bei der LINKEN)
Ein gutes Gesetz nutzt nicht viel, wenn nicht sichergestellt ist, dass es zur Anwendung kommt. Auch da liegt vieles im Argen. Weniger als 1 Prozent der in Deutschland gewaschenen Gelder sind bislang beschlagnahmt worden, sagt uns Jürgen Stock, Vizepräsident des Bun-deskriminalamts. Es hapert an der Umsetzung in den Ländern. Ich zitiere erneut das Handels-blatt:
Auch heute regiert in den Ländern das Chaos: In jedem Bundesland ist eine ande-re Behörde zuständig. Zudem sind die Auf-sichtsbehörden hoffnungslos unterbesetzt.
Ich habe leider nichts dazu gehört, wie Sie das ändern wollen. Wer die Geldwäsche effektiv bekämpfen will, muss mehr tun, als nur Gesetze ändern, er muss auch staatliches Handeln organisieren.
Ich werde aufgefordert, zum Schluss meiner Rede zu kommen. Schließen möchte ich mit Johann Wolfgang von Goethe:
Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wol-len, man muss auch tun.
(Beifall bei der LINKEN)