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Für eine Reform der Rettungsassistentenausbildung

Rede von Frank Spieth,

Frank Spieth zum Antrag der FDP zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes

Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsperspektive
geben - Das Rettungsassistentengesetz novellieren

Drucksache 16/3343

Rettungsassistent Antrag der FDP Drucksache 16/3343

Der Antrag der FDP „Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsperspektive geben - das Rettungsassistentengesetz novellieren“ wird von meiner Fraktion nicht nur begrüßt, sondern in wesentlichen Teilen unterstützt.

Der Rettungsdienst hat, wie andere Berufe im Gesundheitswesen, mit erheblichen Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Die Attraktivität eines Berufes hängt wesentlich von seinen Qualifikationsmerkmalen ab, die von der Ausbildung und den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestimmt werden und schließlich auch die Einkommensbedingungen beeinflussen.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten/-assistentin in der Bundesrepublik weist aufgrund der anachronistischen Sonderstellung im Berufbildungssystem gravierende Unzulänglichkeiten auf. Das Rettungsassistentengesetz von 1989 schreibt eine zweijährige Ausbildung an Rettungsassistentenschulen vor. Innerhalb der zweijährigen Ausbildung ist dann ein einjähriges Praktikum abzuleisten. Diese Ausbildung weist diverse Schwächen auf, die mit einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes behoben werden sollten:
Eine Verzahnung von Theorie und Praxis findet nach Angaben der Betroffenen nicht im notwendigen Maß statt. Die Voraussetzungen und Anforderungen an die Lehrassistenten sind nicht geregelt, so dass an vielen Schulen der Unterricht von pädagogisch unqualifizierten Lehrassistenten erteilt wird.

Ein Teil der Nachwuchssorgen im Rettungsdienst hat seinen Grund in dem Schulgeld, das von den Schulen erhoben wird. Das Schulgeld in Höhe von 2500 - 3000 Euro muss von den Schülerinnen und Schülern aus eigener Tasche bezahlt werden. Darüber hinaus kommt eine Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden in diesem System nicht vor.

Deshalb ist die von der ständigen Konferenz für den Rettungsdienst geforderte Novellierung des Rettungsassistentengesetzes dringend erforderlich.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich meine Fraktion über die von der ständigen Konferenz aufgestellten Eckpunkte hinaus für eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ausspricht. Wir möchten damit wesentliche Elemente einer betrieblichen-dualen Berufsausbildung herstellen.

Außerdem empfehlen wir, die Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin zu wählen, da die bisherige Berufsbezeichnung den Assistenzcharakter zu stark betont. Mit der von uns gewünschten Berufsbezeichnung wird die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung dieses Fachberufes im Rettungsdienst hervorgehoben.

Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Beratungen in den Ausschüssen bezüglich unserer Vorschläge noch zu eindeutigen Regelungen kommen können. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Koalition das Anliegen, einen Beruf mit Zukunft zu schaffen, unterstützt.

Es ist bedauerlich, dass die dem Bundesgesundheitsministerium seit dem Frühjahr 2005 vorliegende Vorschläge bisher nicht zu einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes geführt haben. Deshalb ist ein Beschluss des Bundestages erforderlich.