Zum Hauptinhalt springen

„Für eine Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen bei durch den Bund geförderten Ausstellungen“

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Für eine Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen bei durch den Bund geförderten Ausstellungen“
Ist Gott für die Finanzen zuständig? Oder wer? In der aktuellen Ausgabe von Politik und Kultur sagt die Künstlerin Sarah Haffner über Malen und Geld: „Wenn man Freiberufler ist, muss man an Gott glauben. Gott ist für die Finanzen zuständig.“ Die Beschreibung ihres Lebens und Arbeitens zeigt deutlich, welchen Unsicherheiten bildende Künstlerinnen und Künstler ausgesetzt sind, die für den freien Markt arbeiten. Der Verkauf von Werken ist von vielen Faktoren auch vielen Zufälligkeiten abhängig, mal gelingt er, mal gelingt er nicht. Sie malt großformatige Bilder, nicht sehr markttauglich. Dennoch schaffte sie es, über die Runden zu kommen, auch wenn sie sich einschränken musste. Heute nach 30 Jahren Selbstständigkeit erhält sie Rente aus der Künstlersozialkasse. „Wenn ich davon leben müsste, sähe es schlimm aus“, sagt sie.
Seit der letzten großen Untersuchung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Jahre 1972, deren Befunde maßgeblich mit zur Gründung der Künstlersozialkasse im Jahre 1983 führten, hat sich die Einkommenssituation von freiberuflich und selbstständig tätigen Künstlerinnen und Künstlern im Durchschnitt nicht verbessert – so lautete das Fazit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht (BT-Drs. 16/7000 S. 297 ff.). In vielen Fällen hat sie sich sogar verschlechtert, ist von unsicheren und schwankenden, insgesamt geringen Einkünften gekennzeichnet. Das betrifft insbesondere bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Gruppe der bildenden Künstlerinnen und Künstler verfügt mit 94 % über den höchsten prozentualen Anteil von Selbstständigen (ebenda S. 240). Der derzeitige durchschnittliche Jahresverdienst von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, beträgt insgesamt 13.185 Euro. Frauen verdienen noch deutlich weniger: 11.103 Euro im Jahr. Sie haben also mehrheitlich ein Einkommen, von dem sie nicht leben können.
Einer der Gründe für die schwierige wirtschaftliche Situation dieser Berufsgruppe ist, dass die bildenden Künstlerinnen und Künstler im Unterschied zu den Werkschaffenden aller anderen Sparten bislang keine Vergütung erhalten, wenn ihre Werke öffentlich ausgestellt werden. Bildende Künstlerinnen und Künstler beziehen ihre Einnahmen allein aus dem Verkauf der Werke bzw. der Nutzung von Abbildungen dieser Werke. Der Bundesverband bildender Künstler und andere Künstlerverbände kämpfen gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di seit nunmehr über 30 Jahren darum, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Bislang ohne Erfolg. Eine Ausstellungsvergütung – so lautet die Forderung – soll diese Lücke im Urheberrecht schließen. Wir als Linke haben diese Forderung immer unterstützt, auch im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die sich in ihrem Schlussbericht leider gegen eine Handlungsempfehlung zu diesem Thema entschied (BT Drs. 16/7000, S. 263 ff). Wir haben dazu ein Sondervotum eingebracht und die rechtliche Verankerung einer Ausstellungsvergütung im Urheberrecht empfohlen. Diese Forderung halten wir bis heute aufrecht.
Bündnis 90/ Die Grünen bringen nun einen Antrag für eine Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen bei durch den Bund geförderten Ausstellungen ein. Das ist noch nicht die Umsetzung der Forderung nach einer gesetzlich festgelegten Ausstellungsvergütung, wäre aber aus unserer Sicht ein erster und wichtiger Schritt, um zu einer solchen Regelung zu kommen. Vor allem wäre dies ein wichtiger Beitrag des Bundes dazu, die wirtschaftliche Situation von bildenden Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Der Bund könnte damit als Vorbild für andere öffentliche Geldgeber in den Ländern und Kommunen wirken und auch über den öffentlich geförderten Bereich hinaus, dazu beitragen, die Wertschätzung für die kreative Leistung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern zu erhöhen.
Wir unterstützen deshalb die im Antrag gestellten Forderungen an die Bundesregierung. Im Rahmen der Fördergrundsätze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hätte hier der Bund die Möglichkeit, ein Signal zu setzen. Mit der Aufnahme einer pauschalierten Ausstellungszahlung in die Förderkriterien für die aus dem Etat des BKM finanzierten oder geförderten Institutionen und Projekte, die Ausstellungen ausrichten, kann der Bund eine Zahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen für die öffentliche Ausstellung ihrer Werke ermöglichen, sofern diese Einrichtungen und Projekte dafür auch hinreichend finanziell ausgestattet werden.
Das heißt aber, dass die Bundeszuschüsse diesem finanziellen Mehrbedarf dann auch angepasst werden müssen. Das Geld müsste ja sonst woanders weggenommen werden, im schlechtesten Falle könnten Projekte nicht realisiert werden. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Insofern bitten wir zu überlegen, ob das nicht auch als Forderung in einen solchen Antrag gehört. Vielleicht müsste dafür auch ein spezieller Titel im Etat des BKM eingerichtet werden.
Wir halten es für richtig, dass Höhe und Kriterien einer Ausstellungszahlung in einem Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Institutionen und Projekte sowie von Verbänden festgelegt werden. Diese haben auch die Kenntnisse und Erfahrungen, auf deren Basis prognostiziert werden kann, welcher finanzielle Mehrbedarf daraus für den Bund erwächst. Aus unserer Sicht wäre das aber wahrlich gut angelegtes Geld. Wir wollen die Finanzierung der Künstler nicht einfach dem lieben Gott überlassen.
Ein Blick nach Schweden zeigt, dass auch kleine Schritte in Richtung einer Ausstellungsvergütung einen Prozess in Gang setzen können, der die Situation der Künstler nachhaltig verbessern kann. Unter sozialdemokratischer Regierung wurde in Schweden der Anstoß dazu gegeben, für staatliche Institutionen klare und verbindliche Regelungen aufzustellen, wie diese bildende Künstler bezahlen müssen. Diese Regeln wurden zwischen den Organisationen der Künstler und dem Kulturrat ausgehandelt und traten mit Beginn des Jahres 2009 in Kraft. In einer Art Tarifvertrag werden staatliche Museen verpflichtet, eine Ausstellungsvergütung für die Ausstellung von Werken zu zahlen, die im Eigentum eines in Schweden lebenden Künstlers stehen. Optional ist ferner die Zahlung einer Mitwirkungsvergütung für die Beteiligung z.B. am Aufbau einer Ausstellung. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass das schwedische Modell, an einigen Stellen verbessert, eine gute Basis für Lösungsansätze in anderen Ländern sei.
Also: Lassen sie uns mit einer Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen bei durch den Bund geförderten Ausstellungen beginnen und dann sollten wir erneut über eine rechtliche Verankerung einer Ausstellungsvergütung nachdenken. Wir unterstützen den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.